Der Senator für Finanzen und der Gesamtpersonalrat des Landes und der Stadtgemeinde Bremen verfolgen mit dieser Dienstvereinbarung das Ziel, das mobile Arbeiten für die Mitarbeiter*innen der Verwaltung des Landes und der Stadtgemeinde Bremen in einem für alle Beteiligten gleichen transparenten Rahmen zu regeln.
Mobiles Arbeiten ist die Möglichkeit, ortsflexibel zu arbeiten, d.h. die Arbeit ist nicht an das Büro im Dienstgebäude gebunden. Mobiles Arbeiten ist im Gegensatz zur alternierenden Telearbeit kurzfristig und flexibel in Abhängigkeit von den jeweiligen aktuell zu erledigenden Aufgaben möglich.
Die fortgeschrittene Entwicklung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützt diese Arbeitsform. Die Dienstvereinbarung „Mobile Arbeit“ ergänzt damit die Dienstvereinbarungen „Grundsätze für die gleitende Arbeitszeit“ und „Alternierende Telearbeit“ in der jeweils geltenden Fassung. Darüber hinaus soll durch die mobile Arbeit die Möglichkeit zur Teilhabe am Beruf von Menschen mit Behinderung verbessert und die Integration Schwerbehinderter ins Arbeitsleben unterstützt werden (Schwerbehindertenförderung).
Grundsätzlich gilt die mobile Arbeit als Angebot für alle Mitarbeiter*innen und ist ein Instrument des Personal- und Organisationsmanagements der Freien Hansestadt Bremen.
Folgende Zielsetzungen werden insbesondere mit der Einführung der mobilen Arbeit angestrebt:
Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Erhöhung der Motivation und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter*innen
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Menschen mit Beeinträchtigungen
Verringerung von Pendlerbewegungen
Bindung qualifizierter Mitarbeiter*innen
Positionierung der Freien Hansestadt Bremen als attraktive Arbeitgeberin
Förderung der dienststellen- und ressortübergreifenden Zusammenarbeit
Anlage zur Dienstvereinbarung Mobile Arbeit: Antragstellung für die Teilnahme an der mobilen Arbeit