Laut Tarifeinigung soll das Inflationsausgleichgeld für die Monate Dezember 2023 bis März 2024 „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ ausgezahlt werden. Die Bundesländer sind offensichtlich unterschiedlich schnell. Einige Bundesländer haben sogar angekündigt, dass ihr „frühestmöglicher Zeitpunkt“ erst im März ist. Klar ist aber: das Geld kommt auf jeden Fall! Spätestens mit dem Gehalt im März.
Mitte Dezember haben sich die Tarifparteien auf ein Ergebnis verständigt. Unter anderem erhalten die Länderbeschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro: Für den Dezember 2023 wird ein Betrag von 1.800 Euro netto gewährt. Von Januar bis einschließlich Oktober 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 120 Euro netto. Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. November 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro. Ab dem 1. Februar 2025 kommt darauf eine weitere Entgelterhöhung um 5,5 Prozent. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025. Im Durchschnitt steigen die Gehälter der Länderbeschäftigten während der Laufzeit um mehr als elf Prozent.
Dual Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten demnach im Dezember 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 1.000 Euro sowie in der Zeit vom Januar bis zum Oktober 2024 monatlich jeweils 50 Euro netto. Die Ausbildungsentgelte steigen ab 1. November 2024 um 100 Euro, ab dem 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro. Außerdem konnte eine unbefristete Übernahme von Auszubildenden vereinbart werden, die eine Abschlussnote von 3 oder besser erzielt haben.
In den vergangenen Wochen wurde die Einigung diskutiert und eine Mitgliederbefragung durchgeführt, 66,5 % haben der Einigung zugestimmt. Im Anschluss an die Mitgliederbefragung hat die Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK öD) dem Verhandlungsergebnis mit großer Mehrheit zugestimmt und die Einigung angenommen.