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Pandemiebedingte Nachteile ausgleichen, Zeitverträge verlängern

Die Höchstbefristungsdauer für Qualifizierungen wird um weitere sechs Monate verlängert.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine Rechtsverordnung erlassen, durch die die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf befristet beschäftigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase weiterhin abgefedert werden sollen.
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Aktualisiert von: Personalrat