Es regelt verbindlich Verfahren zum Umgang mit Hinweisen von Beschäftigten und soll diese vor Repressalien, Nachteilen und Drohungen schützen. Dieses Gesetz kommt in öffentlichen und in nicht-öffentlichen Bereichen zur Anwendung. Der Senator für Inneres hat mit seinem Rundschreiben vom 06.06.2023 (s. link am Ende) alle Dienststellen von diesem Gesetz in Kenntnis gesetzt und das weitere Verfahren geregelt. Die interne Meldestelle für die Universität Bremen ist bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft verortet.
Weitere Informationen unter:
https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/rundschreiben-des-senators-fuer-inneres-zum-schutz-von-hinweisgeber-innen-192744