Detailansicht

WHISTLEBLOWING Neues Gesetz zum Schutz Beschäftigter, wenn Rechtsverstöße im Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit angezeigt werden

Seit dem 02.07.2023 ist das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, kurz „Hinweisgeberschutzgesetz“ (HinSchG) in Kraft.

Es regelt verbindlich Verfahren zum Umgang mit Hinweisen von Beschäftigten und soll diese vor Repressalien, Nachteilen und Drohungen schützen. Dieses Gesetz kommt in öffentlichen und in nicht-öffentlichen Bereichen zur Anwendung. Der Senator für Inneres hat mit seinem Rundschreiben vom 06.06.2023 (s. link am Ende) alle Dienststellen von diesem Gesetz in Kenntnis gesetzt und das weitere Verfahren geregelt. Die interne Meldestelle für die Universität Bremen ist bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft verortet.

Weitere Informationen unter:
https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/rundschreiben-des-senators-fuer-inneres-zum-schutz-von-hinweisgeber-innen-192744

 

Richterhammer, Justizwaage und Gesetzesbücher im Gerichtssaal
Aktualisiert von: Personalrat