Ethikkommission

Die Ethikkommission der Universität Bremen ist zuständig für die Beratung und Beurteilung der ethischen Aspekte der Forschung am Menschen. Auf Antrag prüft und beurteilt die Ethikkommission die ethische Zulässigkeit von Forschungsvorhaben zwecks Ausstellung eines Ethikvotums. Bitte bedenken Sie, dass Studien, die sich ausschließlich mit bereits veröffentlichten Daten ohne Personenbezug oder bereits veröffentlichter Literatur beschäftigen, nicht in die Zuständigkeit der Ethikkommission der Universität Bremen fallen.

Die Stellungnahme der Ethikkommission entbindet die für das Forschungsvorhaben verantwortliche Person nicht von der Verantwortung für die Durchführung der Untersuchungen.

Um die ethische Unbedenklichkeit eines Forschungsvorhabens prüfen und ein Votum ausstellen zu können, benötigt die Ethikkommission einen vollständigen und fristgerecht eingereichten Ethikantrag.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
 

- Antragsformular

Bitte nutzen Sie für die Einreichung unser Antrags-Template. Es dient als Vorlage für die konkrete Antragstellung und enthält inhaltliche Hinweise. Eine kurze und prägnante Darstellung auf ca. 5-10 Seiten ist wünschenswert.
 

- Bestätigung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben

⇒ Forschungsprojekte an der Universität Bremen (sowie externe Doktoranden mit einer Betreuung an der Universität Bremen):
Die Bestätigung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben erfolgt für Forschungsprojekte an der Universität Bremen (sowie für externe Doktoranden mit einer Betreuung an der Universität Bremen) über die Einreichung der Checkliste „Datenschutz für Forschungsvorhaben“. Bitte beachten Sie:

 Antragstellende von externen Forschungsinstitutionen:
Antragstellende von externen Forschungsinstitutionen im Sinne des § 3 Abs. 5 der Ethikkommissionsordnung müssen aufgrund ihrer eigenen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit im Antragsformular bestätigen, dass ihr:e Datenschutzbeauftragte:r oder eine andere ähnlich fachkundige Stelle hinsichtlich des Datenschutzes in dem Forschungsvorhaben beteiligt gewesen ist.

Hinweise zum Datenschutz:

  • Die datenschutzrechtlichen Aspekte eines Forschungsvorhabens sollten bereits ab der Konzeptionsphase des Forschungsvorhabens bedacht und angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere wenn datenschutzrechtliche Verträge zu schließen sind (z.B. mit Projektpartner:innen oder Dienstleistern), sollte dafür genügend Zeit eingeplant werden, damit es nicht zu Verzögerungen in dem Forschungsprojekt kommt.
  • Bitte beachten Sie, dass wichtige datenschutzrechtliche Punkte aus dem Ethikantragsformular ersichtlich und aus sich heraus verständlich sein müssen (d. h. keine Verweise auf ein Datenschutzkonzept o. Ä.)
     
- Anlagen - Dokumente für die Öffentlichkeit und Erhebungsinstrumente

Bitte reichen Sie all diejenigen Unterlagen ein, die Studienteilnehmer:innen und Interessierten (oder vergleichbaren Personengruppen) zur Verfügung gestellt werden sollen (z. B. Muster für Teilnahme-/Einwilligungserklärungen, Informationsschreiben, Fragebögen usw.). Darüber hinaus sind ebenfalls weitere Erhebungsinstrumente wie Leitfäden (in aktuellster Fassung) zur Verfügung zu stellen.
 

- Gegebenenfalls weitere Unterlagen

Sollte es sich bei Ihrem Projekt um einen Teil eines größeren Verbundprojektes handeln, reichen Sie bitte zusätzlich eine kurze Beschreibung (1 - 2 Seiten) des Verbundprojektes ein. Es können auch Stellungnahmen anderer Ethikkommissionen bezüglich (weiterer Projektteile bzw. externer Projektpartner des Forschungsvorhabens) beigefügt werden. Bei Forschungsvorhaben im Rahmen von Dissertationen muss die Erklärung eines/r Hochschullehrers/in, das Forschungsvorhaben zu betreuen, beigefügt sein.
 

Allgemeine Hinweise zum Antrag:

  • Bitte reichen Sie den Antrag als nicht schreibgeschütztes Word-Dokument ein. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen sind immer im Änderungsmodus kenntlich zu machen.
  • Bitte achten Sie unbedingt auf den Ausdruck, die Grammatik und die Rechtschreibung.
  • Bitte beachten Sie, dass Forschungsvorhaben, die im Rahmen von Qualifikationsarbeiten (z.B. Bachelor-, Diplom- oder Masterarbeiten) durchgeführt werden, nur die jeweiligen verantwortlichen Betreuer:innen die Einholung des Votums bei der Ethikkommission beantragen können. Bitte nehmen Sie vorher Kontakt zu Herrn Grönwoldt auf.

 

Die Ethikkommission begutachtet die Anträge gemeinsam in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen und hört die Antragsteller:innen an. Dieser Austausch dauert normalerweise ca. 10-20 Minuten und bietet die Möglichkeit, erste Fragen zu klären. Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Ethikkommission ein "Votum ohne Auflagen" aus. Sofern die Ethikkommission einen Überarbeitungsbedarf des Antrags bzw. der eingereichten Dokumente feststellt, übermittelt sie ein "Votum mit Auflagen". Nach Einreichung einer überarbeiteten Fassung des Antrags durch die Antragsteller:innen prüft die Ethikkommission, ob die Auflagen erfüllt sind und die ethische Unbedenklichkeit festgestellt werden kann (i.d.R. per Umlauf). Bei ethischen Bedenken kann die Ethikkommission auch ein ablehnendes Votum ausstellen.

Die Ethikkommission prüft das Forschungsvorhaben gemäß dem Antrag auf seine ethische Vertretbarkeit. Sie stützt sich dabei auf ihre Kriterien der Begutachtung sowie auf die Deklaration von Helsinki, weitere einschlägige ethische Standards (z.B. Richtlinien für gute wissenschaftliche Praxis (DFG), Ethikrichtlinien von einschlägigen Fachvereinigungen) und das jeweils anwendbare Recht in der geltenden Fassung.

Die Ethikkommission prüft insbesondere, ob

  • alle angemessenen Vorkehrungen zur Minimierung von Risiken oder Belastungen für die Teilnehmenden getroffen werden,
  • ein angemessenes Verhältnis zwischen dem zu erwartenden Erkenntnisgewinn des Vorhabens und etwaigen Risiken und Belastungen für die Teilnehmenden besteht,
  • soweit erforderlich, eine informierte Einwilligung der Teilnehmenden eingeholt wird,
  • im Falle nicht einwilligungsfähiger Teilnehmenden ihre besondere Schutzwürdigkeit beachtet wird, zudem die informierte Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter sowie eine angemessene Form der Zustimmung der Teilnehmenden selbst gewährleistet ist,
  • den geltenden Bestimmungen, insbesondere den Bestimmungen zum Datenschutz Rechnung getragen wird.


Bitte orientieren sich bei der Erstellung des Antrags an den Kriterien der Begutachtung.

Wichtig: Das Votum der Ethikkommission entbindet die für das beurteilte Forschungs- und Versuchsvorhaben zuständige Person sowie die am Forschungsprojekt Beteiligten nicht von der Verantwortung für die Einhaltung ethischer Grundprinzipien bei Durchführung des Vorhabens und für ihr oder sein Handeln.
 

Info - Statistikkriterien:

Sollte es sich bei dem Antrag um eine Untersuchung handeln, deren Ergebnisse basierend auf einer statistischen Auswertung der Daten erfolgen, sind zudem folgende Kriterien zu beachten:

  1. Handelt es sich a) um eine explorative oder heuristische Auswertung oder soll b) ein statistisch signifikanter Nachweis erbracht werden.
  2. Falls b): Bitte bestimmen Sie die erforderliche Fallzahl unter Angabe der Wahrscheinlichkeit für den Fehler 1. Art, der Power und des nachzuweisenden Effekts.
  3. Beschreiben Sie die statistische Methode, mit der Sie die Auswertung durchführen wollen. Bitte beachten Sie, dass die Methode, die Sie zur Auswertung verwenden wollen, mit der übereinstimmen muss, die Sie zur Fallzahlschätzung verwendet haben

Statistische Vorgaben als PDF-Datei.


Änderungen im Forschungsvorhaben:

Änderungen des Forschungsvorhabens sowie alle schwerwiegenden oder unerwarteten unerwünschten Ereignisse vor oder während der Durchführung des Forschungsvorhabens, die die Sicherheit der Teilnehmer:innen oder die Durchführung des Forschungsvorhabens beeinträchtigen, sind der Ethikkommission unverzüglich bekannt zu geben. Bei Änderungen eines bereits durch die Kommission abschließend begutachteten Ethikantrages nutzen Sie bitte das folgende Formblatt: „Template_Änderungen“ und reichen dieses bei Herrn Grönwoldt ein.

 


Fristen

Anträge sind vollständig und rechtzeitig - mindestens 4 Wochen vor Sitzungstermin- bei Herrn Grönwoldt einzureichen. Später eingereichte Anträge können erst in der folgenden Sitzung behandelt werden.

Die Ethikkommission behält sich beim Eingang von sehr vielen Anträgen oder bei einem hohen Überarbeitungsbedarf bzw. Unvollständigkeit vor, Anträge in eine spätere Sitzung mitzunehmen. Auch durch notwendige Auflagen (Voten mit Auflagen) können zeitliche Verzögerungen entstehen, die bei zu enger zeitlicher Planung zu einer Verschiebung des Starts der Erhebung führen können. Planen Sie daher bitte immer ausreichend Zeit für die Begutachtung Ihres Antrags ein.
 

Termine

Voraussetzung für die Durchführung der Sitzungen ist die Beschlussfähigkeit der Kommission. Diese kann in seltenen Fällen aufgrund dienstlicher Abwesenheit der Mitglieder nicht gegeben sein. Die Sitzungen sind nicht öffentlich (§ 3 Satz 1 der Ethikverfahrensordnung). Die Sitzungen finden i.d.R. von 12-14 Uhr statt.
 

Aktuelle Sitzungstermine und Fristen:

21.01.2025 (verlegt vom 28.01.2025)Abgabe der Ethikanträge bis zum 02.01.2025
25.02.2025Abgabe der Ethikanträge bis zum 28.01.2025
18.03.2025Abgabe der Ethikanträge bis zum 18.02.2025
22.04.2025Abgabe der Ethikanträge bis zum 25.03.2025
20.05.2025Abgabe der Ethikanträge bis zum 22.04.2025
17.06.2025Abgabe der Ethikanträge bis zum 20.05.2025
01.07.2025Abgabe der Ethikanträge bis zum 03.06.2025
August 2025 - Sommerpause 
Termine ab September 2025 werden im Laufe des Sommersemesters veröffentlicht. 

 

MitgliederVertretung
HOCHSCHULLEHRERINNEN UND HOCHSCHULLEHRER 
VorsitzendeVertretung für alle
Prof. Dr. Dagmar Borchers, FB 09Prof. Dr. Werner Brannath, FB 03
Reguläre MitgliederProf. Dr. Ralf Dringen, FB 02
Prof. Dr. Christian Becker, FB 06Prof. Dr. Betina Hollstein, FB 08
Prof. Dr. Iris Pigeot, FB 03Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu, FB 12
Prof. Dr. Benjamin Schüz, FB 11Prof. Dr. Kristina Klein, FB 07
Prof. Dr. Anja Starke, FB 12Prof. Dr. Frederick Rieländer, FB 06
 Prof. Dr. Christoph Schmid, FB 06
WISSENSCHAFTLICHE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER 
Dr. Kati Mozygemba, SOCIUMDr. Heiner Fechner, SFB 1342
Dr. Felix Putze, FB 03 (stellvertretender Vorsitzender)Prof. Dr. Thorsten Fehr, FB 11
 Dr. Solveig Lena Hansen, FB 11
 Dr. Michèle Rieth, FB 07
MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER IN TECHNIK UND VERWALTUNG 
Dr. Diana Ebersberger, Dez 1Nathalie Hilken, FB 02
 Petra Schreiber, Dez 1
 Sabine Schulte, Ref 1
STUDIERENDE 
Monique KoppelbergAnton Reusch