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Erfindungen

Nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen sind alle Beschäftigten der Universität verpflichtet, ihre Erfindungen der Universität zu melden.

Die Novellierung des Gesetzes im Februar 2002 hat in wesentlichen Fragen eine Gleichstellung zwischen Professoren und anderen Erfindern geschaffen.

Näheres dazu sowie zum Verfahren bei Erfindungen erfahren Sie unter der Homepage.

Kontakt

Rechtsfragen:

Barbara Sylla
+49 421 218 60215
 

Beratung zu Erfindungen:

Martin Heinlein
+49 421 218 60330