Verträge
Die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der Universität erfordert vertragliche Gestaltung. Im Regelfall wird ein Forschungs- und Entwicklungsvertrag abgeschlossen, aber auch Kooperationsverträge, Nutzungsvereinbarungen, Know-How-Verträge, Letter of Intent, Geheimhaltungsvereinbarungen etc. sind alltägliche Werkzeuge für die Regelung der Kooperationsbeziehungen.
Alle Vereinbarungen der Universität werden nach Prüfung durch die Rechtsstelle von der Rektorin oder Kanzlerin unterzeichnet.
Kontakt
FuE-Verträge:
Andrea de Lippe
+49 421 218 60214
Barbara Sylla
+49 421 218 60215
Saskia Schneider
+49 421 218 60213
Sara Färber
+49 421 218 60219
Pandita Hoffmann
+49 421 218 60218
Werk- und Honorarverträge:
Martin Grönwoldt
+49 421 218 60216