Verträge

Die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der Universität erfordert vertragliche Gestaltung. Im Regelfall wird ein Forschungs- und Entwicklungsvertrag abgeschlossen, aber auch Kooperationsverträge, Nutzungsvereinbarungen, Know-How-Verträge, Letter of Intent, Geheimhaltungsvereinbarungen etc. sind alltägliche Werkzeuge für die Regelung der Kooperationsbeziehungen.

Alle Vereinbarungen der Universität werden nach Prüfung durch die Rechtsstelle von der Rektorin oder Kanzlerin unterzeichnet.