Informationen zum Prüfungswesen im Sommersemester 2021
Alle Prüfungsanmeldungen, die zu Prüfungsleistungen im Januar und Februar 2021 bestehen, bleiben zunächst in PABO bzw. FlexNow bestehen. Es gibt keine gesonderte Abmeldemöglichkeit.
Dies hat folgenden Hintergrund:
Durch die bestehende Anmeldung ist es Lehrenden möglich, bei einem Verschieben des Prüfungstermins oder einem Wechsel der Prüfungsform, die Noten / Bewertungen (zeitnah und eigenständig) einzutragen.
Durch die letzte Änderung der Allgemeinen Teile (AT) vom 27.05.2020, Eilentscheide und Beschlüsse des Rektorats werden die bestehenden Anmeldungen nicht auf die Wiederholungssemester angerechnet, daher besteht zurzeit kein akuter Handlungsbedarf. Durch bestehende Anmeldungen entstehen keine negativen Auswirkungen/ Folgen.
Nach Klärung der Details mit den unterschiedlichen Gremien folgen weitere Informationen.
Wir bitten bis dahin um Geduld.
[Archiv] "Corona"-Besonderheiten in Prüfungswesen (Stand 26.04.2021)
Stand: 26.04.2021
- Als Präventivmaßnahme zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus, fallen bis auf Weiteres alle persönlichen Sprechzeiten aus. Bitte richten Sie Ihre Anfragen per Mail an uns.
- Eilentscheid des Rektors zu Prüfungen im Sommersemester 2020
- Beachten Sie auch die Hinweise zu aktuellen Prüfungsverfahren unter https://www.uni-bremen.de/coronavirus/
- Wie gelangen Vorgänge, die nicht über PABO laufen, ins ZPA? Informationsseite
- Weitere Informationen der einzelnen Studiengänge und Beschlüsse der Prüfungsausschüsse können Sie auf folgenden Seiten einsehen: Informationen zum Prüfungswesen im Sommersemester 2021
- Erläuterungen zu den Änderungen der Allgemeinen Teile BPO und MPO(aktualisiert: 26.04.2021)
- Erläuterungen zu der Änderung der Probestudiumsordnung
- Beschlüsse des Akademischen Senats gültig für den Zeitraum: 16.12.2020 - 31.01.2021 (unter anderem Abgabe von BA-/MA-Arbeiten, Einreichung von Unterlagen, An- und Abmeldephase)
- Entscheidung des Rektors zur Verlängerung des. o. g. Beschlusses
- Beschluss des Akademischen Senats zur Änderung hochschulspezifischer Bestimmungen aufgrund angeordneter Einschränkungen im Bereich Studium und Lehre vom 24.02.2021
- Ordnung zur Änderung der Allgemeinen Teile der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen der Universität Bremen
Pandemie bedingte Verwaltungsverfahren werden zum 01.10.2021 eingestellt
Die Universität Bremen hat beschlossen zum 01.10.2021 wieder in den regulären Lehr- und Verwaltungsbetrieb zurückzukehren. Damit einher geht auch die Rückkehr zu dem üblichen Verwaltungsbetrieb im Prüfungswesen. Bitte beachten Sie, dass die im Sommer 2020 vom Rektorat beschlossenen Verwaltungsverfahren nicht verlängert wurden und somit ihre Gültigkeit verlieren.
Zur Erinnerung fügen wir die bisherigen und nun ab dem 01.10.2021 wieder gültigen Verfahrenswege bei.
Auf 2 Sachen möchten wir besonders hinweisen:
- Durch die Rückkehr zu den üblichen Verwaltungsverfahren müssen nun wieder alle Unterschriften als Originale vorliegen. Es können zukünftig keine Scans oder Kopien akzeptiert werden.
- Die Übermittlung der BA-/MA-Arbeiten an die Gutachter:innen erfolgt ausschließlich per Post. Es entfällt die zusätzliche Übermittlung per Mail.
Alle Vorgänge, die eine zeitliche Überschneidung der Verfahrensregelungen haben, werden wir in den kommenden Tagen selbstverständlich noch annehmen.
Auf unserer Informationsseite stehen die vergangenen Beschlüsse, Informationen etc. noch zur Verfügung.
Die Universität stellt eine Informationsseite zur Corona-Pandamie zur Verfügung, dort werden und sind weitere Informationen veröffentlicht.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins Wintersemester 2021.