Kolloquium

In einem Kolloquium muss nachgewiesen werden, dass Sie den Themenbereich Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit selbstständig fachübergreifend und problembezogen auf wissenschaftlicher Grundlage vertreten können.

Die Zulassung zum Kolloquium bei Bachelor- oder Masterarbeiten muss nicht beantragt werden. Somit entfällt auch eine formelle Zulassung. Die Organisation vom Kolloquium (Terminabsprache) obliegt den Studierenden mit den Prüfern. Das ZPA erhält nach dem Kolloquium ein Protokoll zugesandt.

Unter Formulare steht das entsprechende Blankoexemplar zum Download bereit steht.