Prüfungsausschuss
Verantwortliches (gewähltes) Gremium, das unter anderem für die Anerkennung und Anrechnung von Leistungen und Zulassung zur Master- oder Bachelorarbeit zuständig ist.
Der Prüfungsausschuss besteht in der Regel aus drei Hochschullehrerinnen oder -lehrern, einem wissenschaftlichem Mitarbeiter und einem studentischen Vertreter.