Vorgezogene Mastermodule
Um die Voraussetzung für eine Masterbewerbung als fortgeschrittene Studentin bzw. fortgeschrittener Student zu erfüllen, werden im Bachelorstudium bereits Mastermodule absolviert. Diese Leistungen werden als vorgezogene Leistungen bezeichnet.
Die erfolgreiche Absolvierung wird mit einem Leistungsnachweis (Schein) bestätigt.
Ab sofort können diese Leistungen ohne Antrag auf Anerkennung im Rahmen des Masterstudiums eingereicht werden.
Voraussetzungen hierfür sind, dass die Immatrikulation in dem entsprechenden Masterstudiengang vorliegt sowie der Leistungsnachweis die üblichen Kriterien erfüllt.
Der Leistungsnachweis muss insbesondere
- den Modultitel laut Prüfungsordnung (oder Prüfungsplan) ausweisen. Bitte geben Sie keine LV-Titel an, da wir diese nicht dem Modul zuordnen können
- die kompletten CP vom Modul bescheinigen
- handschriftlich vom Modulverantwortlichen/ Prüfer*in unterzeichnet sein,
- ein Siegel enthalten sowie
- den erfolgreichen Abschluss eines (vollständigen) Moduls bescheinigen.
Wenn das Modul in der Prüfungsordnung in Teilprüfungen unterteilt ist, dann benötigen wir für jede Teilprüfung einen Leistungsnachweis
Die komplette Leistung (Modulprüfungen und Kombinationsprüfungen) muss vollständig im Bachelor erbracht worden sein (Semesterangabe auf dem Leistungsnachweis). Wenn ein Modul aus mehreren Prüfungen besteht und Sie Teile davon erst im Master erbringen, dann akzeptieren wir keinen Leistungsnachweis. Es ist dann zwingend erforderlich, dass Sie sich über PABO zu der Prüfung anmelden.
Der Leistungsnachweis kann von den Studierenden per Post oder per Einwurf in den Briefkasten im Zentralen Prüfungsamt vorgelegt werden, sobald die Immatrikulation in den Masterstudiengang erfolgte, zu dem das absolvierte Modul gehört.
Bei der Einreichung per Post oder per Einwurf ist es sinnvoll eine kurze Notiz beizufügen, dass die Leistung als vorgezogene Leistung bereits im Bachelorstudium erbracht worden ist.
Ein Anerkennungsverfahren ist in diesem Fall nicht mehr notwendig.