Informationen zum Antrag auf Annahme als Doktorand*in (Dr. phil.)
ACHTUNG: Anträge auf Annahme als Doktorand*in werden nur auf den jeweiligen Sitzungsterminen entschieden und sind deshalb fristgerecht einzureichen (siehe Abgabefristen auf der Homepage)!
Für den Antrag auf Annahme reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei der Geschäftsstelle FB 10 ein:
2. Aktueller Lebenslauf
mit Geburtsort, -datum und Darstellung des Studien- und Bildungsganges
3. Zeugnis und Urkunde des Hochschulabschlusses
als amtlich beglaubigte Kopie oder als Original und einfache Kopie Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums, das in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem geplanten Dissertationsthema steht, nachgewiesen durch einen Mastergrad oder ein an einer Universität erworbenes Diplom, einen Magistergrad oder ein Staatsexamen.
Der Studienabschluss muss besser sein als 2,5 (gut). Bei ausländischen Abschlüssen, muss dieses ebenfalls nachgewiesen werden (Umrechnung der Note, nach der Bayerischen Formel https://de.wikipedia.org/wiki/Bayerische_Formel).
Wer sein Studium mit einem Bachelor-Abschluss oder mit einem Diplom einer Fachhochschule beendet hat, kann zur Promotion zugelassen werden, wenn
- ein Abschluss mit einer Gesamtnote besser als 1,5 (sehr gut) vorliegt,
- das abgeschlossene Studium in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem geplanten Dissertations-thema steht,
- durch zusätzliche Studienleistungen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten nachgewiesen worden sind, die erkennen lassen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber wissenschaftlich vertieft zu arbeiten in der Lage ist. Der Umfang dieser Studienleistungen wird im Zusammenhang mit der Annahme als Doktorand*in auf Antrag der Betreuerin bzw. des Betreuers vom Promotionsausschuss im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachbereich festgesetzt. Der Umfang dieser Studienleistungen darf 90 CP nicht überschreiten.
Für ausländische Zeugnisse ist eine Bewertung des International Office erforderlich.
Weitere Informationen finden hier.
Die Ausstellungsfrist für die Bewertung beträgt in der Regel 4 Wochen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen im International Office. Die Frist kann sich unter Umständen verlängern.
Folgende Unterlagen werden für die Bearbeitung der Bewertung benötigt:
- Fotokopien aller Studienabschlusszeugnisse (Abschlussdiplome) in der Originalsprache (z.B. Bachelor-, Master- und evtl. Doktorurkunde);
- Fotokopien einer deutschen Übersetzung aller Studienabschlüsse, angefertigt von einem beeidigten Übersetzer (entfällt bei englischsprachigen Bildungsnachweisen) und
- Fotokopien der Fächer- und Notenübersichten in der Originalsprache.
Nach erfolgter Überprüfung der eingereichten Unterlagen wird der Fachbereich direkt über das Ergebnis informiert. Das Prüfungsergebnis ist nur uniintern zu verwenden.
4. Liste der bisherigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen
5. Exposé
Schriftgröße11; 1 ½-zeilig; ca. 15-20 Seiten
Die Darlegung der Problemstellung der geplanten Arbeit sollte enthalten
- Gegenstand und theoretischen Rahmen seiner Behandlung
- Haupthypothesen
- Forschungsstand
- Relevanz des Themas
- Methodisches Vorgehen
- Vorarbeiten
- Gliederung
- vorl. Literaturverzeichnis
- vorl. Zeitplan
- evtl. Institut. Kooperation
Das Exposé, das Sie einreichen, muss mit dem/der vorgesehenen Betreuer*in abgesprochen sein.
Sollten sich hieraus Änderungen ergeben, ist das überarbeitete Exposé vor Antragstellung dem/der Betreuer:in erneut vorzulegen. Bei einer kollektiven Dissertation muss die Urheberschaft ausgewiesen werden.
Hierfür sind folgende Angaben erforderlich:
- die Mitverfasser und Art der Kooperation
- Anteile der Antragstellerin an dem Thema
6. Schriftliche Einverständniserklärung und Stellungnahme des Betreuers / der Betreuerin
(ggf. des 2. Betreuers) zum Exposé und zur Betreuung.
Die Unterschrift, der/die Betreuer*in auf dem Antragsformular leistet, reicht nicht als Stellungnahme aus. Der Promotionsausschuss bittet um eine auf das Exposé bezogene Stellungnahme. Die unterschriebene Stellungnahme muss bei Antragsstellung vorliegen. Sie kann nicht nachgereicht werden.
7. Ausgefüllter Erhebungsbogen zur Promovierendenerfassung
Bitte füllen Sie den Erhebungsbogen zur Promovierendenerfassung (www.uni-bremen.de/promostatis) aus. Sie erhalten automatisch per Mail eine Kopie Ihrer Angaben. Diese Kopie legen Sie bitte den Antragsunterlagen bei.
Hinweise zur kollektiven Dissertation
Bei einer Kollektiven Dissertation muss für jede*n Antragsteller*:in ein Antrag auf Annahme als Doktorand*in (Punkt 1) mit den unter Punkt 2-7 dargestellten Anlagen eingereicht werden. Die unter Punkt 6 geforderte Stellungnahme zum Promotionsverfahren von der/dem Betreuer*in muss für jeden Antragsteller gesondert verfasst werden.
Den Antrag reichen Sie bitte vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Alle erforderlichen Antragunterlagen sind zu beglaubigen (Zeugnisse/Urkunden) bzw. mit Originalunterschrift (Anträge ect.) zu versehen und bis spätestens 3 Wochen vor der Sitzung einzureichen.
Allgemeine Hinweise oder Beratung zur Promotion finden Sie auch beim Bremen Early Career Researcher Development (BYRD).
Die Termine und die Abgabefristen für die Anträge finden Sie auf unserer Webseite.
Auslagen für die Teilnahme an der Sitzung, können nicht von uns erstattet werden.
Der/die Antragsteller:in kann an der Sitzung teilnehmen.