Infoblatt zur Veröffentlichung der Dissertation (Dr. phil.)

Gem. § 11 der Promotionsordnung Dr. phil. der Universität Bremen vom 29.05.2012 können Sie Ihre Dissertation in folgender Weise veröffentlichen:

1. Über einen Verlag (Buch, Zeitschrift, Book-on-Demand)

Zum Nachweis der Veröffentlichung reichen Sie bitte folgende Unterlagen beim ZPA ein:

  • eine beglaubigte Kopie des Verlagsvertrages aus dem hervor geht, dass Ihre Dissertation mit einer Mindestauflage von 150 Stück publiziert wurde (Mindestauflage entfällt bei BoD-Veröffentlichung).
  • 4 Exemplare der veröffentlichten Dissertation
  • (Zur Erläuterung: 3 Exemplare für die SUUB, 1 Exemplar für das Zentrale Prüfungsamt zwecks Einhaltung der Dokumentationspflicht). In diesen 4 Exemplaren sind folgende Hinweise fest mit einzubinden:
    • Diese Veröffentlichung lag dem Promotionsausschuss Dr. phil. der Universität Bremen als Dissertation vor.
    • Gutachter:in: Prof. Dr.
    • Gutachter:in: Prof. Dr.
    • Das Kolloquium fand am _______statt.

Es ist zudem üblich, dass den Gutachtern jeweils ein Exemplar der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt wird.

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2. Im Eigendruck

Zum Nachweis der Veröffentlichung reichen Sie bitte folgende Unterlagen beim ZPA ein:

  • 1 gedrucktes Exemplar der veröffentlichten Dissertation
    (Zur Erläuterung: 1 Exemplar für das Zentrale Prüfungsamt zwecks Einhaltung der Dokumentationspflicht. Es ist zudem üblich, dass den Gutachtern jeweils ein Exemplar der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt wird.)
  • Nachweis der SuUB, dass weitere 27 gedruckte Exemplare bei der Tauschstelle der SuUB abgegeben wurden

3. Elektronische Veröffentlichung bei der SuUB

Bitte beachten Sie bei der elektronischen Veröffentlichungen die „Richtlinien zur Abgabe von elektronischen Publikationen“ der SuUB. www.suub.uni-bremen.de.

Zum Nachweis der Veröffentlichung reichen Sie bitte folgende Unterlagen beim ZPA ein:

  • 1 gedrucktes Exemplar der veröffentlichten Dissertation
    (Zur Erläuterung: 1 Exemplar für das Zentrale Prüfungsamt zwecks Einhaltung der Dokumentationspflicht. Es ist zudem üblich, dass den Gutachtern jeweils ein Exemplar der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt wird.)
  • Nachweis der SuUB, dass die Dissertation elektronisch veröffentlicht wurde und 1 gedrucktes Exemplare bei der Tauschstelle der SuUB abgegeben wurde.

Sonderfall: kumulative Dissertation

Sollten Sie mit einer kumulativen Dissertation promoviert worden sein und Teile Ihrer Dissertation wurden bereits veröffentlicht, reichen Sie zum Nachweis der Veröffentlichung bitte folgende Unterlagen beim ZPA ein:

  • 1 gedrucktes Exemplar der über eines der oben genannten Verfahren veröffentlichten Synopsis der Dissertation (Zur Erläuterung: 1 Exemplar für das Zentrale Prüfungsamt zwecks Einhaltung der Dokumentationspflicht. Es ist zudem üblich, dass den Gutachtern jeweils ein Exemplar der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt wird.)
  • Nachweis der SuUB, dass weitere 7 Exemplare der vollständigen Dissertation (Synopsis und bereits veröffentlichte Artikel bzw. Einzelarbeiten) bei der Tauschstelle der SuUB abgegeben wurden.

Sonderfall: Änderungen bei der Veröffentlichung der Dissertation

Gem. § 11 (2) der Promotionsordnung Dr. phil. kann die Dissertation in überarbeiteter oder gekürzter Fassung veröffentlicht werden. Über die Überarbeitung bzw. die Kürzung der Dissertation ist zwischen dem/der Verfasser:in und der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission oder einem von ihm beauftragtem Mitglied der Prüfungskommission Einvernehmen herzustellen. Wird die Dissertation in überarbeiteter bzw. gekürzter Fassung veröffentlicht, so hat die Veröffentlichung einen Hinweis über den Umfang der Überarbeitung bzw. der Kürzung zu enthalten.
Eine Auflistung der Überarbeitung bzw. Kürzung ist, zusammen mit der Einverständniserklärung des/der Vorsitzenden der Prüfungskommission, bei der Geschäftsstelle des FB 10 einzureichen.

Frist zur Veröffentlichung

Gemäß § 11 (3) der Promotionsordnung Dr. phil. soll die Dissertation innerhalb von 2 Jahren nach dem Kolloquium veröffentlicht sein. Auf Antrag kann diese Frist verlängert werden.
Wird die Frist nicht eingehalten, erlöschen alle durch die Promotionsleistungen erworbenen Rechte.

Auflagen zur Veröffentlichung

Sollte die Prüfungskommission Ihnen im Promotionskolloquium Auflagen zur Veröffentlichung erteilt haben, wird das Prüfungsergebnis Ihres Kolloquiums erst endgültig bestätigt, wenn die Auflagen erfüllt wurden (§ 10 (2) der Promotionsordnung Dr. phil.). Sie haben für die Erfüllung der Auflagen 6 Monate Zeit. Für die Bestätigung der Auflagenerfüllung reichen Sie uns bitte ein gedrucktes überarbeitetes Exemplar Ihrer Dissertation ein und ein formloses Schreiben des Betreuers, der die Auflagenerfüllung bestätigt.

Aushändigung der Urkunde und Führen des Doktortitels

Die Urkunde wird ausgehändigt sobald alle Nachweise der Veröffentlichung vollständig beim ZPA eingereicht wurden und die Urkunde fertig gestellt ist.

Der Doktortitel darf erst nach Erhalt der Promotionsurkunde geführt werden!

Ansprechpartner SuUB zur Veröffentlichung

Heiko Kaum
Tel: (0421) 218 59476 / 59485
Fax: (0421) 218 59612
kaum@suub.uni-bremen.de