Arbeitszeugnisse

1. Zeugnisse - Allgemeine Informationen

Der Arbeitsmarkt ist in Bewegung. Arbeitszeugnisse spielen dabei eine entscheidende Rolle - für den Erfolg im Beruf, beim Wechsel der Beschäftigung und bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dokumentieren sie den Erfolg in der eigenen Berufsbiografie, für Personalverantwortliche gehören sie neben Anschreiben und Lebenslauf zu den Informationsquellen über Bewerber/innen. Auf ihrer Basis wird über Absage oder Einladung zum Vorstellungsgespräch entschieden. Gute Zeugnisse können den Zugang zum neuen Arbeitsplatz öffnen, schlechte können ihn versperren.
Was ein gutes Zeugnis ausmacht, hängt von sehr unterschiedlichen Faktoren ab. Entscheidend ist aber, dass die fachlichen Anforderungen an die jeweilige Funktion benannt, gewürdigt und bewertet und einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen werden. Das „Soll“ liefern dafür z.B. Aufgaben- oder Stellenbeschreibungen. Darin werden  Anforderungen an den Arbeitsplatz beschrieben und definiert, was Arbeitgeber von Beschäftigten erwarten.
Das „Ist“ würdigt und bewertet die Leistungen und das Verhalten und klärt gleichzeitig einen Dritten umfassend über Qualifikation und Leistungen auf – das Ergebnis ist das Arbeitszeugnis.

2. Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dazu gehören selbstverständlich auch Auszubildende und Praktikantinnen.

3. Wer schreibt ein Zeugnis und wann?

Das Zeugnis ist immer vom Arbeitgeber spätestens zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses auszustellen. Diese Aufgabe wird von den Vorgesetzten in Zusammenarbeit mit dem Personaldezernat wahrgenommen.

4. Wie muss ein Zeugnis aussehen?

Ein Arbeitszeugnis muss nicht nur inhaltlich sondern auch formal einwandfrei sein. Es trägt eine Überschrift und ist auf dem Briefbogen der Universität Bremen fehlerfrei zu verfassen. Die Angaben zur Person müssen stimmen und das Zeugnis muss unterschrieben sein. Arbeitszeugnisse der Universität Bremen tragen die Unterschrift des/der (Fach-) Vorgesetzten und der Leitung des Personaldezernats.

5. Welche Zeugnisse gibt es?

Das einfache Zeugnis enthält nur Angaben über die Art der Beschäftigung und ihre Dauer. Es hat in der Praxis kaum eine Bedeutung und wird eher bei sehr kurzen Beschäftigungszeiten ausgestellt. Das einfache Zeugnis ist unaufgefordert auszustellen, weil darauf ein gesetzlicher und tariflich Anspruch besteht.

Das qualifizierte Zeugnis ist heute der Regelfall des Arbeitszeugnisses und wird in Bewerbungsverfahren vorausgesetzt. Die Universität Bremen ist verpflichtet ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen, wenn es verlangt wurde.

Neben der Tätigkeitsbeschreibung umfasst das qualifizierte Zeugnis die Beurteilung der Leistungs- und Führungsqualitäten der Beschäftigten.

Ein Zwischenzeugnis wird während eines noch bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Wer ein Zwischenzeugnis verlangt, braucht dafür einen triftigen Grund (z.B. Bewerbung, Vorgesetztenwechsel, Umsetzung, Versetzung usw.).

Aufbau und Inhalt des Zwischenzeugnisses orientieren sich am qualifizierten Zeugnis. Am Ende des Zwischenzeugnisses sollte der Grund für die Ausstellung benannt sein.

Bei Beendigung einer Ausbildung oder beruflichen Fortbildung – aber auch beim vorzeitigen Abbruch oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung – ist Auszubildenden und Umschülern ein Berufsausbildungszeugnis auszustellen. Das einfache Ausbildungszeugnis enthält umfasst Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie die in der Ausbildung erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse. Auf Verlangen erhalten Auszubildende ein qualifiziertes Zeugnis mit Angaben über ihre Leistungen, Verhalten sowie besondere fachliche Fähigkeiten.

6. Tipps für Vorgesetzte

  • Verfassen Sie das Zeugnis zügig und zeitnah und schieben Sie es nicht auf die lange Bank. Dies würde Arbeitnehmer/innen bei der Stellensuche unnötig behindern.
  • Schreiben Sie ein „ordnungsgemäßes“ Zeugnis, d.h. achten Sie neben den Inhalten auch auf Formalitäten, wie zum Beispiel Rechtschreibung, etc. Beanstandungen fallen auch auf Sie zurück.
  • Achten Sie darauf, dass die Fakten stimmen, d.h. die persönlichen Daten, Beschäftigungsbeginn und Dauer, ausgeübte Tätigkeiten, ggfs. innerbetriebliche Entwicklung bzw. Aufstieg. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kolleg/innen des Personaldezernats.
  • Ziehen Sie für Ihre Beurteilung vorherige Zwischenzeugnisse als Grundlage hinzu, sofern vorhanden.
  • Achten Sie darauf, dass die Länge des Zeugnisses zwei Seiten nicht überschreitet. Im Idealfall entspricht der Umfang der Tätigkeitsbeschreibung dem Umfang der Beurteilung.
  • Bewerten Sie die Leistungen und das Verhalten nach Möglichkeit differenziert. Das erhöht die Aussagekraft des Zeugnisses.
  • Verzichten Sie auf die Verwendung von Geheimzeichen oder Codes. Das gibt nur unnötigen Ärger.
  • Prüfen Sie Ihre Formulierungen auf Schlüssigkeit und verzichten Sie auf Widersprüche im Zeugnistext.
  • Achten Sie darauf, das Zeugnisse von Ihnen und der Leitung des Personaldezernats unterschrieben wird.
  • Bei Unsicherheiten und Fragen wenden Sie sich bitte an die Kolleg/innen des Personaldezernats.
  • Berücksichtigen Sie bitte, dass ein ordnungsgemäß erstelltes Zeugnis eine gute Visitenkarte für die Universität Bremen darstellt.
Aktualisiert von: Dezernat 2