Stufen der Entgelttabelle
Stufen der Entgelttabelle (TV-L)
Innerhalb der Entgeltgruppen 9 bis 15 gibt es 5 bzw. in den Entgeltgruppen 1 bis 8 gibt es 6 Entgeltstufen.
Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):
– Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
– Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
– Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
– Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
– Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5
Die Entgeltstufe wird bei der Einstellung anhand der einschlägigen Berufserfahrung bestimmt (siehe Stufenzuordnung bei Einstellung) und ist im weiteren Verlauf zeitabhängig (siehe Stufen der Entgelttabelle). Der Stufenaufstieg wird vom Personaldezernat automatisch bearbeitet und bedarf keines Antrags.
Mit der Tarifeinigung vom 2. März 2019 wurde die „Aufspaltung“ der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b zum 1. Januar 2019 vereinbart.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 2 von fünf Jahren ("kleine Entgeltgruppe 9") sind automatisch in die Entgeltgruppe 9a übergeleitet.
Sie sind wie nebenstehend in einer Stufe und innerhalb dieser Stufe dem Jahr der Stufenlaufzeit ggf. unter Mitnahme der Restzeit zugeordnet (§ 29b Absatz 3 TVÜ).
Beschäftigte, die bisher der „regulären“ Entgeltgruppe 9 zugeordnet waren, sind automatisch in die Entgeltgruppe 9b übergeleitet. Die Zuordnung zu den einzelnen Stufen erfolgt stufengleich und unter Mitnahme der bereits in der Stufe verbrachten Zeit.
Weitere abweichende Stufenregelungen sind in der Entgeltgruppe 13 Ü (früher: Vergr. Gr. II a mit 11- oder 15-jährigem Aufstieg nach I b BAT) vorgesehen.
- Stufe 1 gibt es in Entgeltgruppe 13 Ü nicht, daher direkt Stufe 2
- Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
- Stufe 4a nach vier Jahren in Stufe 3,
- Stufe 4b nach drei Jahren in Stufe 4a,
- Stufe 5 nach drei Jahren in Stufe 4b.
Die Entgeltgruppe 15 Ü (früher: Verg. Gr. I BAT) gilt ausschließlich für am 1. November 2006 in den TV-L übergeleitete Beschäftigte. Die Stufenlaufzeiten betragen abweichend in den Stufen 1 bis 4 jeweils 5 Jahre und die Stufe 5 stellt die Endstufe dar.
- Stufe 2 nach fünf Jahren in Stufe 1,
- Stufe 3 nach fünf Jahren in Stufe 2,
- Stufe 4 nach fünf Jahren in Stufe 3.
Zuständigkeit
- Referat 22