Flexi-Urlaub

„Flexi-Urlaub ist eine Form eines Sonderurlaubs/Arbeitsbefreiung, die das Ziel hat, individuelle Arbeitszeitwünsche von Tarifbeschäftigten umzusetzen, indem die jährliche Gesamt-Arbeitszeit flexibler gestaltet werden kann.
Während eines Flexi-Urlaubs erhalten Sie unverändert Ihr vertragliches Gehalt, obwohl Sie von der Arbeit freigestellt sind. Das Gehalt, das auf den Flexi-Urlaub entfällt, wird dann von Ihrem Novembergehalt desselben Jahres einbehalten. Sollten Sie für den Dezember Flexi-Urlaub beantragen, wird das Dezembergehalt direkt reduziert.
Flexi-Urlaub können Sie pro Jahr einmal beantragen. Er muss mindestens 7 Tage und darf maximal 28 Tage betragen. Wochenenden und Feiertage werden bei der Berechnung mitberücksichtigt. Beispielberechnungen finden Sie im Antragsformular.
Rechtlich wird der Flexi-Urlaub  als Arbeitsbefreiung (bis einschl. 14 Tage) oder als Sonderurlaub (über 14 Tage) behandelt, die unterschiedlichen Auswirkungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Voraussetzung für den Flexi-Urlaub  ist, dass keine dienstlichen oder betrieblichen Gründe dagegensprechen. Es wird daher eine rechtzeitige Abstimmung mit der Vorgesetzten/dem Vorgesetzten empfohlen.

Beschäftigte, die in der Lehre eingesetzt sind, dürfen Flexi-Urlaub nur für die Zeit beantragen, in der ihnen keine Lehraufgaben obliegen.“

Zuständigkeit

Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter*in können Sie Ihrer Entgeltabrechnung entnehmen.

Bitte die Fristen beachten!

Für die ordnungsgemäße Bearbeitung ist es zwingend notwendig, dass die Fristen eingehalten werden.

 

Aktualisiert von: Dezernat 2