ABS

Einführung

ABS steht für Access und Benefit Sharing, d.h. Zugang und Vorteilsausgleich. Es ist eine kurze Beschreibung eines langen Prozesses, der die Sammlung von Komponenten der biologischen Vielfalt (auch Biodiversität) für ihre Verwendung in Forschung und Entwicklung (F & E) beinhaltet. Diese Art der Verwendung geht über die normale Aneignung von Biodiversität für den Handel als Waren, z.B. zur Verwendung als Brennstoff, Lebensmittel oder Zierpflanzen; es zielt auf seine genetischen Eigenschaften ab. Gegenstand der ABS ist daher, wie der Zugang zu biologischer Vielfalt zur Nutzung ihrer genetischen Eigenschaften geregelt werden soll und wie die Vorteile, die sich aus solcher Nutzung ergeben, aufzuteilen sind.
ABS wird durch eines der multilateralen Umweltabkommen (Multilateral Environmental Agreements, MEA), das Übereinkommen über die biologische Vielfalt von 1992, kurz CBD, geregelt. Die CBD wird von 196 Vertragsstaaten ratifiziert und verfolgt drei Ziele: Erhaltung der biologischen Vielfalt; nachhaltige Nutzung seiner Komponenten (d. h. Komponenten der Biodiversität); und die gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergeben.
Die Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht (FEU) an der Universität Bremen forscht seit fast 15 Jahren zu diesem Thema und hat sich zu einem wichtigen Think Tank in ABS-Themen entwickelt. Zu diesem Zweck wurden mehrere Projekte von verschiedenen interdisziplinären Expertenteams unter der Leitung und Koordination von Prof. Gerd Winter und Dr. Evanson Chege Kamau durchgeführt. Bisher wurden alle ABS-Projekte durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere ABS-Webseite.