Tagungen
ANKÜNDIGUNG:
Wasserinfrastruktur im Klimawandel
Jahrestagung des VIR am 21. November 2024 in Bremen
Am 21. November 2024 findet die diesjährige Jahrestagung des VIR in Kooperation mit dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) zum Thema „Wasserinfrastruktur im Klimawandel – Anpassungserfordernisse und rechtliche Herausforderungen“ in Bremen statt.
Die Wasserinfrastruktur in Deutschland steht insbesondere durch die unmittelbaren und mittelbaren Folgen des Klimawandels, aber auch durch zunehmend intensivere Nutzungsansprüche und -konkurrenzen unter hohen Anpassungserfordernissen. Es gilt, eine nachhaltige Wasserinfrastruktur zu schaffen und zu erhalten, die einen verantwortungsbewussten Umgang mit der lebensnotwendigen und wertvollen Ressource Wasser sicherstellt. Welche Maßnahmen erforderlich sind, um diese Wasserinfrastruktur zu gestalten, und welche rechtlichen Herausforderungen dabei bestehen, ist Thema der diesjährigen VIR-Jahrestagung. Dabei beleuchten wir dieses Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln: aus Sicht des urbanen und des ländlichen Raumes, der Landwirtschaft und Industrie sowie der Nah- und Fernwasserversorgung. Geboten wird ein Programm mit Vorträgen und Diskussionen aus Wissenschaft und Praxis, das Erfahrungen und Lösungsvorschläge in einen gewinnbringenden Austausch bringt. Veranstaltet wird die Tagung in Kooperation mit dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) Leipzig, das unter der Leitung von Dr. Moritz Reese das Wasserwirtschafts- und Gewässerschutzrecht als eines seiner Forschungsschwerpunkte bearbeitet.
Anmeldungen bis zum 10. November 2024 per E-Mail an kontaktprotect me ?!vir-bremenprotect me ?!.de.
Das Tagungsprogramm finden Sie hier.
Rechtsschutz in Zeiten der Beschleunigungsgesetzgebung
Jahrestagung des VIR am 16. November 2023
Am 16. November 2023 fand die diesjährige Jahrestagung des Vereins für Infrastrukturrecht e.V. (VIR) statt. Knapp 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen im Bremer „Fly Deck“ über den Dächern der Stadt zusammen, um das Thema „Rechtsschutz in Zeiten der Beschleunigungsgesetzgebung“ zu diskutieren. Damit behandelte der VIR einen zentralen Baustein der politischen Bemühungen um den klimarechtlichen Umstieg auf erneuerbare Energien.
Bei der ganztägigen Veranstaltung ging es zunächst um eine Bestandsaufnahme der aktuellen Ansätze, die Zulassung von Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen. In einem zweiten Block wurden Beispiele angesprochen, insbesondere die VwGO-Novelle, der Ausbau der Legalplanung am Beispiel des inzwischen aufgehobenen Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes und Grenzen des Rechtsschutzes bei Klimaklagen. Schließlich wurde der Frage nachgegangen, welche Bedeutung verwaltungsgerichtliche Kontrollen für die Steuerung eines beschleunigten Umbaus der Infrastrukturen haben und was wir von anderen Rechtsordnungen lernen können. Die Ergebnisse werden in einem Sonderheft der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) veröffentlicht.
Das Programm der Tagung und weitere Informationen zum Verein für Infrastrukturrecht finden Sie hier.
Emissionsfreie Mobilität
Jahrestagung des VIR am 8. September 2022
Unter diesem Titel fand am 8. September die Jahrestagung des VIR im Haus der Bürgerschaft statt. Wissenschaft und Praxis diskutierten Wege zur postfossilen Mobilität im Öffentlichen Verkehr und im Motorisierten Individualverkehr. Die nächste Tagung wird zum Thema „Rechtsschutz in Zeiten der Beschleunigung“ stattfinden.
Das Tagungsprogramm finden Sie hier.
Offshore-Windenergie
Planung, Förderung und Regulierung als passendes Steuerungsmodell?
Jahrestagung des VIR am 18. November 2021
Die Jahrestagung des VIR wurde in Kooperation mit dem Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS) an der Universität Greifswald durchgeführt, das von Prof. Dr. Sabine Schlacke geleitet wird. Mit der Offshore-Windenergie wurde ein Thema aufgegriffen, das für den norddeutschen Raum eine herausragende Bedeutung hat. Denn hier werden Wegmarken für die Energiewende gesetzt. Dabei ging es neben einer Bestandsaufnahme der Infrastruktur für Offshore-Windkraftprojekte um neue technologische Entwicklungen und Herausforderungen wie Energy Hubs und Energy Islands sowie Fragen des Rückbaus und dem Repowering von Offshore-Anlagen.
Unter der Leitfrage, wie das Zusammenspiel von Planung, Förderung und Regulierung für die Offshore-Windenergie funktioniert und verbessert werden kann, wurden Grundfragen des maritimen Infrastrukturrechts angesprochen, aber auch der Frage nachgegangen, inwieweit das Steuerungskonzept des Windenergie-auf-See-Gesetzes ein Vorbild für den Ausbau von Windenergieanlagen an Land sein kann. Im nächsten Jahr wird sich der VIR mit der „Infrastruktur postfossiler Mobilität“ beschäftigen.
Das Tagungsprogramm finden Sie hier.
„Kompensationsmechanismen im Klimaschutzrecht" am 7. Mai 2021
Am 7. Mai 2021 hat der Verein für Infrastrukturrecht (VIR) eine Online-Tagung mit der Bucerius Law School Hamburg zum Thema „Kompensationsmechanismen im Klimaschutzrecht“ veranstaltet.
Welche Rolle werden Kompensationsmechanismen auf dem Weg zur Klimaneutralität spielen? Fest steht: Die angestrebte Klimaneutralität bis 2050 ist ohne „Negativemissionen“ nicht zu erreichen. Doch neben zahlreichen technischen Fragen ist auch der tatsächliche Nutzen mancher Kompensationsmechanismen für den Klimaschutz umstritten.
Mit besten Grüßen vom „VIR“ und der Bucerius Law School
Claudio Franzius und Michael Fehling
Das Tagungsprogramm finden Sie hier.
„Grüner Wasserstoff im Recht“ am 5. November 2020
Die Tagung des Vereins hat am 5. November 2020 in Kooperation mit der „Initiative on Energy Law and Policy“ der Bucerius Law School als Online-Veranstaltung mit dem Titel: „Grüner Wasserstoff im Recht“ stattgefunden.
Die Tagung
Grüner Wasserstoff ist ein zentraler Baustein für die Energie- und Verkehrswende. Die Bundesregierung bezeichnet grünen Wasserstoff daher zu Recht als Schlüsseltechnologie für die Umgestaltung des Energiesystems. Gleichwohl ist der Rechtsrahmen für diesen Energieträger noch lückenhaft und muss in Teilen überhaupt erst geschaffen werden. Die damit verbundenen Unsicherheiten führen bei den relevanten Akteur*innen zu Risiken in Bezug auf die Realisierbarkeit von Wasserstoffprojekten und hemmen den Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur.
Dies zum Anlass genommen, werden auf unserer interdisziplinär besetzten Tagung diverse erfolgreiche Wasserstoffprojekte von Vertreter*innen aus der Praxis vorgestellt, an die sich rechtliche Vorträge und Diskussionen anschließen. Behandelt werden unter anderem die regulierungs- und energierechtlichen Rahmenbedingungen für die Sektorenkopplung, die beihilferechtlichen Grenzen der Förderung von auf grünem Wasserstoff basierender Technologie, die vergaberechtlichen Hürden bei der Beschaffung von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen sowie der planungs- und genehmigungsrechtliche Rahmen für die Erzeugung, Verteilung und Speicherung von grünem Wasserstoff.
Das Tagungsprogramm finden Sie hier.
„Verkehrskonzepte der Zukunft – Reformbedarf und Lösungsansätze für ein Recht der urbanen Mobilität“ (Gründungstagung) am 28. November 2019
Die erste Tagung und gleichzeitig Gründungstagung des Vereins fand statt am 28. November 2019 im Focke-Museum, Schwachhauser Heerstraße 240, 28213 Bremen zum Thema: „Verkehrskonzepte der Zukunft – Reformbedarf und Lösungsansätze für ein Recht der urbanen Mobilität“.
Die Tagung
Wachsende Staus, marode Infrastrukturen, zugeparkte Geh- und Fahrradwege, Grenzwertüberschreitungen in den Innenstädten und ein ÖPNV an den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Täglich erleben wir den Kampf um den öffentlichen Raum in den Metropolregionen.
Die darauf antwortenden Initiativen schillern in unterschiedlichsten Farben: Dieselfahrverbote und CO2-Besteuerung auf der einen Seite, intelligente Verkehrssysteme und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur auf der anderen Seite. Der ÖPNV und die (ggf. wasserstoffbasierte) Elektromobilität sollen genauso gefördert werden wie Carsharing-Modelle, Radschnellwege und App-basierte Sammeltaxen. Die Lösungsansätze für eine nachhaltige urbane Mobilität sind umstritten und uneinheitlich. Sie bilden bislang eher fragmentartige Lösungen auf eine der aktuellsten Herausforderungen unserer modernen Industrienation: die „Verkehrswende“. Sie soll so schnell, günstig, umweltschonend und gesellschaftsverträglich wie möglich vollzogen werden. Doch ganzheitliche Verkehrskonzepte zu ihrer Bewältigung fehlen, was mit der Vielfalt der sich dabei eröffnenden, rechtlichen Fragestellungen zusammenhängt.
Wie können Verkehrskonzepte der Zukunft aussehen? Wie können die Herausforderungen der von Vielen als erforderlich angesehenen „Verkehrswende“ mithilfe und im Rahmen des Rechts bewältigt werden? Welche Maßnahmen werden in Bremen und anderen deutschen Großstädten geplant oder wurden bereits realisiert? Welche rechtlichen Instrumente stehen zur Verfügung? Was können die deutschen Städte voneinander und von internationalen Vorbildern lernen? Ist es nur der Gesetzgeber oder sind es mitunter ebenfalls die Gerichte, die die „Verkehrswende“ anleiten (können)? Welche Rolle spielt eine ausgebaute Digitalisierung des Verkehrs und welche rechtlichen Herausforderungen stellen sich dabei?
Zur Beantwortung dieser Fragen gab esspannende Vorträge von Vertreter/innen aus Wissenschaft und Praxis mit jeweils anschließenden Diskussionsrunden.
Das Tagungsprogramm finden Sie hier.