Praktikum
Während Ihres Studiums (Vollfach/Profilfach Politikwissenschaft) ist ein Praktikum verpflichtend vorgesehen. Dieses umfasst mindestens 300 Arbeitsstunden. Bei einem Vollzeitpraktikum von mindestens 37,5 Wochenarbeitsstunden entspricht dies einer Dauer von acht Wochen. Bei einem Teilzeitpraktikum verlängert sich die Dauer entsprechend der vereinbarten Wochenarbeitszeit.
Ein Praktikum ermöglicht Ihnen unter anderem
Einblicke in fachnahe Berufs- und Tätigkeitsfelder zu erlangen;
Praxiserfahrung zu sammeln;
praktische Kenntnisse zu gewinnen;
im Studium erworbene Kompetenzen und Fachkenntnisse anzuwenden;
Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern auf- und auszubauen.
Für das Praktikum und die Erstellung eines Praktikumsberichts erhalten Sie einen unbenoteten Leistungsnachweis im Umfang von 12 CP.
Die Betreuung der Praktika wird von den Lehrenden des Instituts für Politikwissenschaft geleistet.
Wenn Sie im Rahmen eines Studiums der Politikwissenschaft an einer anderen Hochschule oder in einem benachbarten Fach bereits ein Praktikum absolviert haben, müssen Sie einen Anerkennungsantrag bei der Anerkennungsbeauftragten (Betina da Rocha: polisprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de) stellen.
Näheres zu den Zielsetzungen sowie den formalen Vorgaben des Praktikums finden Sie in der Praktikumsordnung (siehe Download-Bereich).
Für eine Beratung in Fragen rund um das Praktikum können Sie sich die Studienfachberaterin Betina da Rocha, an das Zentrum Studium & Praxis des Fachbereichs 08 oder an das Career Center der Universität Bremen wenden.
Vor Inanspruchnahme eines Beratungstermins sollten Sie überlegen, welche beruflichen Tätigkeiten Sie so spannend finden, dass Sie sich in ihnen gerne praktisch erproben wollen.
Hinweise dazu, was bei einem Praktikum grundsätzlich zu beachten ist, finden Sie nicht nur in der Praktikumsordnung, sondern auch im Arbeitsbogen zur Praktikumsfindung (beides im Downloadbereich) oder auf der Website des Career Center.
Kurzzusammenfassung der Verfahrensschritte
1. Klären, was der beste Zeitpunkt für ein Praktikum ist
2. Einen Praktikumsplatz suchen (Hilfestellung: Career Center oder Zentrum Studium & Praxis)
3. Eine/n Betreuer/in für mein Praktikum suchen am Institut für Politikwissenschaft
4. Das Praktikum anmelden: vom Betreuer/von der Betreuerin unterschriebenes Anmeldeformular bei dem Praktikumsbeauftragten einreichen
5. Einen Praktikumsvertrag abschließen
6. Das Praktikum durchführen und am Ende Bescheinigung ausstellen lassen
7. Anfertigen und Abgabe des Praktikumsberichts: spätestens zwei Monate nach Praktikumsende beim Betreuer/der Betreuerin
8. Leistungsnachweis: Unterlagen (Deckblatt, Kurzzusammenfassung des Praktikumsberichts, Kopie des Arbeitszeugnisses, den vom Betreuer/von der Betreuerin unterschriebenen Leistungsnachweis) bei dem Praktikumsbeauftragten einreichen; Leistungsnachweis wird von der Geschäftsstelle ans ZPA weitergeleitet
Beschreibung der Verfahrensschritte
1. Klären, was der beste Zeitpunkt für das Praktikum ist
Das Praktikum sollte zwischen dem 3. und 5. Semester absolviert werden, aber nicht in einem Urlaubs- oder sonstigem Freisemester.1 Dabei empfiehlt es sich, das Praktikum vor der BA-Arbeit, aber nicht vor dem 2. Studienjahr durchzuführen. Das hat zwei Gründe: Zum einen sollen Sie im Praktikum Kenntnisse aus Ihrem Studium einbringen, zum anderen ergeben sich aus dem Praktikum oft Themen für die BA-Arbeit. Dass bei der Zeitplanung Kompromissbereitschaft im Dialog mit der Praktikumsstelle vorhanden sein muss, versteht sich von selbst. Dennoch sollten Sie zunächst einmal studienstrategisch einen günstigen Zeitraum bestimmen.
2. Einen Praktikumsplatz suchen
Die selbständige Suche eines Praktikumsplatzes ist der nächste Schritt. Praktika werden manchmal ausgeschrieben; Sie können sich aber auch initiativ bewerben. Wichtig ist, dass Sie gegenüber der Praktikumsstelle deutlich machen, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.
Wichtig ist, dass Ihre Praktikumsstelle Ihnen einen Arbeitsplatz vor Ort bereitstellt. Ein Praktikum, das zu großen Teilen im home office absolviert wird, kann nicht als Pflichtpraktikum gewertet werden. Es widerspricht den Anforderungen der Praktikumsordnung. Wichtig ist auch, dass Sie mit Ihrer Praktikumsstelle frühzeitig vereinbaren, welche konkreten Arbeitsaufgaben Sie während Ihres Praktikums bearbeiten sollen.
Hilfestellung zu Planung und Bewerbung sowie zum Praktikumsvertrag (siehe Downloadbereich) und weiteren rechtlichen Aspekten bieten das Career Center oder das Zentrum Studium & Praxis.
3. Eine/n Betreuer/in für mein Praktikum suchen
Die Lehrenden des Instituts für Politikwissenschaft kommen als Betreuer/innen Ihres Praktikums in Frage. Sprechen Sie eine Person, die Ihnen geeignet erscheint, direkt an. Ihrem/r Betreuer/in erläutern Sie Ihre Motivation und die Inhalte des Praktikums. Für alle Beteiligten am günstigsten ist es, wenn die Betreuung durch eine Person erfolgt, deren Lehr- und Forschungsthemen eine gewisse Nähe zu der inhaltlichen Ausrichtung Ihres Praktikums haben. Nicht bei jedem Tätigkeits- oder Berufsfeld lässt sich dies realisieren.
4. Das Praktikum anmelden
Sie füllen das Anmeldeformular (siehe Downloadbereich) in zweifacher Ausfertigung (Original für Sie, Kopie für den Praktikumsbeauftragten) aus und lassen das Formular von Ihrem/r Betreuer/in spätestens 2 Wochen vor Praktikumsbeginn unterschreiben. Zur Genehmigung Ihrer Praktikumsanmeldung reichen Sie die Kopie des unterschriebenen Formulars umgehend bei dem Praktikumsbeauftragten ein. Erst wenn diese Genehmigung erfolgt ist, ist die Praktikumsanmeldung formal abgeschlossen.
5. Einen Praktikumsvertrag abschließen
Mit Ihrer Praktikumsstelle schließen Sie einen Praktikumsvertrag ab (Muster siehe Downloadbereich), in dem die wechselseitigen Verpflichtungen geregelt werden. Der Vertrag ist nur für Ihre eigenen Unterlagen bestimmt.
6. Das Praktikum durchführen
Sie führen das Praktikum wie im Praktikumsvertrag vereinbart durch. Bei Problemen sprechen Sie Ihre/n Betreuer/in an. Am Ende lassen Sie sich von der Praktikumsstelle eine Bescheinigung über das absolvierte Praktikum und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen. Das Formular zur Bescheinigung der Praxisstelle finden Sie im Downloadbereich.
7. Anfertigen und Abgabe des Praktikumsberichts
Spätestens zwei Monate nach Beendigung des Praktikums muss dem/der Betreuer/in ein Praktikumsbericht im Umfang von ca. 10 Seiten als Datei und, wenn er/sie es wünscht, als Ausdruck vorgelegt werden. Bei Überschreiten dieser Frist kann das Praktikum nicht als Pflichtpraktikum im BA Politikwissenschaft gewertet werden!
Der Bericht sollte folgendermaßen gestaltet sein:
Deckblatt (siehe Downloadbereich);
Kurzzusammenfassung im Umfang von maximal 2 Seiten, aus der Tätigkeitsbereich, Aufgabenstellung und eine kurze Bewertung Ihrer gewonnenen Erfahrungen hervorgehen;
Angaben über die Organisationsstruktur und die Arbeitsweise der Praktikumsstelle;
ausführliche Darstellung der Aufgabenstellung;
Beschreibung der eigenen Tätigkeiten und der zentralen Arbeitsergebnisse;
Reflexion der im Praktikum gewonnenen Erfahrungen im Hinblick auf (i) die Anwendung von im Studium erworbenen fachlichen Kenntnissen und Kompetenzen, (ii) Perspektiven in Studium und Beruf;
Reflexion der Praktikumstätigkeit sowohl hinsichtlich des Berufsfeldes als auch hinsichtlich der ausgeübten Tätigkeiten. Hier geht es darum, dass Sie Ihr Praktikum mit dem Blick eines Politikwissenschaftlers/einer Politikwissenschaftlerin betrachten.
Als Anlage fügen Sie (i) eine Kopie der Praktikumsbescheinigung und (ii) das ausgefüllte Formular des Leistungsnachweises (siehe Downloadbereich) bei.
8. Leistungsnachweis
Das Deckblatt, die Kurzzusammenfassung des Praktikumsberichts, eine Kopie des Arbeitszeugnisses sowie den vom Betreuer/von der Betreuerin unterschriebenen Leistungsnachweis reichen Sie bei dem Praktikumsbeauftragten ein. Der Leistungsnachweis für das absolvierte Pflichtpraktikum wird von der Geschäftsstelle des Instituts für Politikwissenschaft an das Zentrale Prüfungsamt weitergeleitet. Sobald der Leistungsnachweis weitergeleitet wurde, werden Sie darüber umgehend von Frau Heitzhausen von der Geschäftsstelle informiert.
1 Praktika, die während eines Urlaubssemesters absolviert wurden, können nicht für das Studium anerkannt werden. Laut § 9 Absatz 3 der Immatrikulationsordnung vom 23.04.2014 dürfen in einem Urlaubssemester/sonstigen Freisemester keine Leistungen erbracht werden, das heißt auch kein Praktikum. (Dies gilt nicht für den Status „Elternzeit“, oder „Auslandssemester“).
Informationen zum Praktikum im Lehramtsbachelor auf den Seiten des ZFL.
Informationen zu Praktika im Ausland beim Pädagogischen Austauschdienst.
Anrechnung von Zusatzpraktika im BA Politikwissenschaft (Vollfach, Profilfach)
Martin Nonhoff (Studienkommissionsvorsitzender) (Stand: 11/2020)
Zum Wintersemester 2019/20 wurde das Verfahren zur Anrechnung von Zusatzpraktika neu geregelt. Die folgende Handreichung gibt Ihnen einen Überblick über die maßgeblichen Regeln und Verfahren.
1. Regeln zur Anrechnungsfähigkeit von Zusatzpraktika
- a) Ein Zusatzpraktikum kann nur angerechnet werden, wenn es fachlich einschlägig ist. Über die fachliche Einschlägigkeit entscheidet der Praktikumsbeauftragte Prof. Dr. Sebastian Fehrler.
- b) Zusatzpraktika können ab dem WS 2019/20 bis zu einem Umfang von maximal 18 CP (540 Arbeitsstunden) anerkannt werden.
- c) Zusatzpraktika können nur anerkannt werden, wenn Sie zusätzlich die am IPW regelmäßig angebotene „Begleitveranstaltung für Zusatzpraktika“ besucht und dort den Inhalt und die Erkenntnisse Ihres Praktikums vorgestellt haben.
- d) Zusatzpraktika werden ausschließlich für den General-Studies-Bereich angerechnet.
- e) Es ist grundsätzlich möglich, die Verlängerung eines Pflichtpraktikums als Zusatzpraktikum anrechnen zu lassen (entsprechend der Zahl der Arbeitsstunden, bis maximal 18 CP/540 Arbeitsstunden).
- f) Für die Anrechnung von SHK-Stellen als Pflicht- oder Zusatzpraktika gilt ab WS 19/20 die Regelung, dass vor Antritt der Tätigkeit die Zustimmung der einstellenden Einrichtung bzw. Person für die Anrechnung eingeholt werden muss. Das entsprechende Formular liegt vor (Website IPW, Downloadbereich).
2. Verfahren
- a) Falls Sie ein Zusatzpraktikum anrechnen lassen wollen, schicken Sie eine Mail an ipw-praktikumprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de, in der Sie das Praktikumsvorhaben im Hinblick auf Praktikumsstelle, Anzahl der geplanten Stunden und Art der Tätigkeit kurz skizzieren. Sobald Ihnen die fachliche Einschlägigkeit des Praktikums bestätigt wurde, füllen Sie bitte das Formular „Vereinbarung zum Zusatzpraktikum“ (IPW-Website, Downloadbereich) aus und senden Sie es an die oben genannte Mailadresse. Die Vereinbarung geht Ihnen dann unterzeichnet wieder zu.
- b) Lassen Sie sich von Ihrer Praktikumsstelle eine Praktikumsbescheinigung ausstellen, aus der die genaue Anzahl der Arbeitsstunden und Tätigkeiten hervorgehen. Üblicherweise werden 30 Arbeitsstunden in einen CP umgerechnet.
- c) Melden Sie sich zur „Begleitveranstaltung für Zusatzpraktika“ des IPW an (im GS-Bereich zu finden) und nehmen Sie an der gesamten Veranstaltung teil. Details über die jeweils erwartete Leistung sind dem Seminarplan zu entnehmen. Im Normalfall müssen Sie über Ihr Praktikum referieren und ein Handout bzw. eine Präsentation erstellen. Sie erhalten dann eine Teilnahmebestätigung.
- d) Reichen Sie die Vereinbarung (2.a), die Praktikumsbescheinigung (2.b) sowie die Teilnahmebescheinigung des Begleitseminars (2.c) elektronisch ein (ipw-praktikumprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de) ein. Sie werden dann über die Ausstellung des Scheins für die CPs für das Zusatzpraktikum informiert. Der Schein wird anschließend an Frau Heitzhausen (Sekretariat für Politikwissenschaft) zum Siegeln weiterleitet. Nach dem Siegeln leitet Frau Heitzhausen den Schein schließlich zur Eintragung der CPs an das zentrale Prüfungsamt.