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Jährlich im Wintersemester führt die Universität Bremen eine Befragung der Absolventinnen und Absolventen der Bachelor-, Master- und Staatsexamensstudiengänge durch, ggf. auch zusätzlich der Promovierten. Befragt wird jeweils der Prüfungsjahrgang, dessen Abschluss bei der Befragung ca. ein bis eineinhalb Jahre zurückliegt.
An der Universität Bremen gibt es übergeordnete Allgemeine Teile der Bachelorprüfungsordnungen ( AT BPO), der Masterprüfungsordnungen (AT MPO) und der Prüfungsordnungen im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung (AT WB). Die Regelungen dieser AT gelten übergreifend für die fachspezifischen Prüfungsordnungen (PO). Die amtlichen Fassungen des AT BPO und AT MPO finden Sie auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamts (ZPA), die Lesefassungen des AT BPO und des AT MPO sind in der Datenbank Studium (im neuen Uni-Webauftritt zu finden unter "Studienangebot") bei jedem einzelnen Studiengang unter dem Punkt "Formalia" auffindbar. Der AT WB ist auf den Seiten der Akademie für Weiterbildung integriert.
Von einer "amtlichen Fassung" ist die Rede, sobald der Veröffentlichungsprozess einer Ordnung/Satzung abgeschlossen ist. Veröffentlicht wird in einem gesetzlich vorgegebenen Mitteilungsorgan, zum Beispiel werden die Prüfungsordnungen der Universität Bremen im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht, Aufnahmeordnungen von nicht-lehrerbildenden Masterstudiengängen in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Bremen.
Mit der Änderung des Allgemeinen Teils der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen (AT BPO und AT MPO) in 2017 werden diese beiden Begriffe wie folgt definiert:
Wir sprechen von "Anerkennung", wenn es sich um Leistungen handelt, die an einer Hochschule erworben wurden und von "Anrechnung", wenn es sich um Leistungen handelt, die außerhalb einer Hochschule erworben wurden.
Eine Übersicht mit weiterführenden Erklärungen finden Sie in dem November 2018 fertig gestelltem Leitfaden Grundsätze zur Anerkennung und Anrechnung an der Universität Bremen für Prüfungsausschüsse und Anerkennungsbeauftragte.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), insbesondere im "Projekt Nexus" der HRK. Wesentlich für die Frage, was anerkannt / angerechnet werden kann, ist die Lissabon-Konvention.
Eine "Äquivalenztabelle" wird in umfangreichen Änderungsprozessen von Prüfungsordnungen eingesetzt. Sie stellt in einer Synopse die Module der alten Prüfungsordnung den Modulen der neuen Prüfungsordnung gegenüber und gibt damit eine Übersicht zu den Anerkennungsmöglichkeiten erbrachter (und als zueinander äquivalenter) Leistungen beim Übergang von einer auslaufenden Prüfungsordnung in eine neue PO. Kommt es im Vergleich der beiden Ordnungen auf jeweils einer PO-Spalte zu Lücken und/oder CP-Unterschieden, entscheidet das Fach, ob und ggfs. wie solch eine Lücke/ ein Unterschied gefüllt werden soll.
Anhand einer Äquivalenztabelle kann festgelegt werden, welche Studierenden aus der alten PO mit welchem Verfahren (automatisch oder auf Antrag) in die neue PO wechseln werden und welche ggfs. in der alten PO bleiben müssen. Die Äquivalenztabelle wird auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamts bei der jeweils dazugehörigen Fassung einer Prüfungsordnung des Studiengangs veröffentlicht. Keine Äquivalenztabelle kann erstellt werden, wenn mit einer neuen PO eine völlig veränderte Studienstruktur mit überwiegend neuen Modulinhalten eingeführt wird, wodurch Module nach der alten PO nicht für Module nach neuer PO anerkannt werden können.
Die Auslastung einer Lehreinheit ist das Verhältnis zwischen dem nach Kapazitätsverordnung (KapVo) (Link setzen) ermittelten Lehrangebot und der Lehrnachfrage der Studierenden der zugeordneten und nicht zugeordneten Studiengänge in der Regelstudienzeit.
Die Ermittlung der Auslastung der Lehreinheiten erfolgt zum Wintersemester mit dem zum Stichtag 01.10. berechneten Lehrangebot und mit der auf Basis der Studierendendaten vom Dezember eines Jahre ermittelten Lehrnachfrage.
Die Bescheinigung erbrachter Prüfungsleistungen ist Teil der Zeugnisunterlagen, die nach erfolgreichem Abschluss des Studiums ausgestellt werden. In dieser Bescheinigung werden die absolvierten Module des Studiums mit Titel, Modulnote und den entsprechenden Credit Points ausgewiesen. Die Module werden entsprechend den Studienabschnitten des Studiengangs zugeordnet.
An der Universität Bremen entspricht 1 Credit Point 30 Zeitstunden. Mit den CP wird der durchschnittliche Workload in einem Studiengang ausgedrückt.
Der Curricularnormwert (CNW) ist der rechnerische Lehraufwand aller an einem Studiengang beteiligten Lehreinheiten für die Ausbildung eines Studierenden – gemessen in Semesterwochenstunden (SWS).
Für die Berechnung wird der zeitliche Umfang der Veranstaltung (SWS), eine normierte Gruppengröße und ein normierter Anrechnungsfaktor verwendet. Das Kapazitätsrecht sieht für die verschiedenen Lehrveranstaltungsarten unterschiedliche Gruppengrößen (Betreuungsrelationen) und Anrechnungsfaktoren vor. Es werden normierte Werte verwendet, keine realen Gruppengrößen zugrunde gelegt.
CA einer Lehrveranstaltung = Umfang in SWS/ Gruppengröße x Anrechnungsfaktor
Eine Übersicht der Lehrveranstaltungsarten, Gruppengrößen und Anrechnungsfaktoren finden Sie hier.
Das Curriculum beschreibt die Struktur eines Studiengangs in Inhalten, Methoden und Verlauf, ausgerichtet auf den Kompetenzerwerb der Studierenden zur Erreichung des Qualifikationsziels. Bei der Curriculums Planung kann im Verlauf eines Studiums zwischen Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlbereich unterschieden werden. “
Die Verfahrensbeschreibungen legen ausführlich den Ablauf von Evaluationen und Befragungen dar und geben Auskunft über die Speicherung, Verwendung und Löschung von erhobenen Daten. Sie werden auch als Datenschutzkonzepte bezeichnet.
s. Datenschutz/ Verfahrensbeschreibung nach §8 BremDSG
Das "Diploma Supplement" (kurz: DS) ist ein von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) empfohlenes Zusatz-Dokument zu den Abschlussunterlagen (Verleihungs-Urkunden, Prüfungs-Zeugnisse, Transcript of Records, siehe auch Zeugnisunterlagen). Es beinhaltet bundesweit einheitliche Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen und den damit verbundenen Qualifikationen. Das DS weist neben dem Studiengang mit seinen Schwerpunkten und dem universitären Abschluss die erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten sowohl auf fachlicher als auch auf überfachlicher Ebene aus. Der jeweilige Studiengang wird auf diese Weise für Außenstehende transparent in den Kontext des deutschen Bildungssystems eingeordnet. Als ergänzende Information zu den offiziellen Dokumenten fördert das DS die Verständlichkeit hinsichtlich Studieninhalten und erlangten Fähigkeiten und macht diese für andere Hochschulen oder (internationale) Arbeitgeber transparenter. Die Bewertung und Einstufung der akademischen und beruflichen Qualifikation wird dadurch erleichtert – sowohl national als auch im internationalen Rahmen. In der Standardform wird das Diploma Supplement in Deutschland in englischer Sprache ausgestellt.
Eine Vorlage sowie Informationen zur Erstellung und Aktualisierung eines Diploma Supplements finden Sie im internen Bereich des QM-Portals. Bitte loggen Sie sich mit Ihrem ZfN-Account ein.
siehe Dual Degree
"Dual Degree" ist an der Universität Bremen ein zusammenfassender Ausdruck für Studienangebote, die im Rahmen internationaler Kooperationen angeboten werden. Der Begriff ist international sehr unterschiedlich belegt, an der Universität Bremen verstehen wir darunter Double Degrees und Joint Degrees. Die häufigste Form sind Double Degrees, die in bestehende Studiengänge implementiert werden und die an mindestens zwei Studienstandorten studiert werden. Es sollen von jeder beteiligten Partneruniversität aufeinander verweisende Zeugnisse - ggf. auch mit unterschiedlichen Degrees ausgegegeben werden.
Eine weniger häufige, da organisatorisch komplexere Form des Dual Degree ist der Joint Degree, meist als gemeinsamer, internationaler Studiengang mit einer koordinierenden Universität. Im Joint Degree wird ein gemeinsames Zeugnis mit einem Degree ausgegeben. Die Universität Bremen hat in einem eigenen Dual Degree-Leitfaden Anforderungen an Dual Degrees zusammengefasst.
Dual Use Module werden in mehreren Studiengängen verwendet (innerhalb einer Lehreinheit z.B. sowohl im Komplementär- wie auch Profilfach oder lehreinheitsübergreifend - siehe auch Lehrexport und Lehrimport). Durch die Systemkennziffer (Nummer mit Fachbereichs- und Studiengangsnummer und Modulkürzel) des Moduls oder ggf. auch das Modulkürzel muss die Herkunft des mehrfach genutzten Moduls gekennzeichnet werden.