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Die Kapazitätsverordnung (KapVo) bildet die rechtliche Grundlage zur Berechnung der Studienplätze für Studienanfänger.
Oberstes Ziel der Regelung ist es, eine vollständige Nutzung der Ausbildungskapazitäten zu gewährleisten. Die Anzahl der Studienplätze wird auf Basis der personellen Ausbildungskapazität berechnet.
Jährliche Aufnahmekapazität einer Lehreinheit = 2 x Lehrangebot/ Lehrnachfrage pro Studierenden
Eine KP ist eine Modulprüfung, die aus mehreren Leistungen besteht, üblicherweise werden diese einzelnen Teile der Prüfung zwar in der Anlage 2 zur Prüfungsordnung ausgewiesen, aber nicht im ZPA modelliert. Die/Der Modulbeauftragte/des FB muss diese selbst verwalten.
Kompetenzen sind die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können. (Weinert, Franz E. (2001))
Bei der Studiengangsentwicklung lassen sich vier Kompetenzkategorien unterscheiden:
- die wissenschaftlich/künstlerische Befähigung,
- die Befähigung zur Ausübung einer qualifizierten Berufstätigkeit,
- die Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement und
- die Persönlichkeitsentwicklung.
Modulbeschreibungen sind kompetenzorientiert auszurichten.
Ziel der Kompetenzorientierung ist die Entfaltung einer größeren Wirksamkeit des Studiums, da nicht nur die Ansammlung von Wissen sondern vor allem auch dessen Anwendbarkeit in den Blick genommen wird.
Ziel ist, mit der Prüfung die im Modul zu erwerbende Kompetenz abzuprüfen und dementsprechend auch die Prüfung auf die Kompetenz hin zu gestalten. Das Projekt Nexus der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat "Umsetzungshilfen des kompetenzorientierten Prüfens" zusammengestellt.
Dieser Fachzuschnitt kommt nur im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang vor. Ein Komplementärfach umfasst 60 CP, eine Bachelorthesis ist hierbei nicht vorgesehen. Das Komplementärfach wird immer mit einem Profilfach (120 CP) kombiniert.
Die Konferenz der Studiendekaninnen und Studiendekane tritt mindestens zweimal im Semester unter dem Vorsitz des Konrektors für Lehre und Studium zusammen und diskutiert relevante Themen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Zusätzlich wird eine jährliche Klausurtagung der Studiendekaninnen und -dekane durchgeführt, in der Raum für spezielle, intensiv zu diskutierende, Themen zu Studium und Lehre gegeben wird.
Das Wort "konsekutiv" ist abgeleitet vom lateinischen "consecutio", welches Folge bedeutet. In der Diskussion um den Bologna-Prozess wird mit dem Begriff ein Studienprogramm bezeichnet, das aus einem Bachelor und einem darauf aufbauenden Master besteht. Der Bachelor ist dabei ein grundständiges Studium, der Master ein anschließendes postgraduales Studium. Zwischen dem Bachelor und dem Master besteht ein fachlicher Zusammenhang, sie bauen inhaltlich aufeinander auf, im Gegensatz zu einem ehemals sog. nicht-konsekutiven Masterstudiengang[1] sowie einem weiterbildenden Masterstudiengang. Etwa neun von zehn Masterstudiengängen sind konsekutiv[2] und ähneln damit inhaltlich den bisherigen einstufigen Studiengängen mit den Abschlüssen Diplom und Magister.
Ein erster berufsbefähigender Abschluss (z. B. Bachelor) ist eine notwendige Qualifikation, um überhaupt zum Masterstudiengang zugelassen zu werden.
Der Koordinierungskreis der Studienzentren und Praxisbüros trifft sich, moderiert durch die Zentrale Studienberatung, mindestens viermal jährlich, um den fachbereichsübergreifenden Austausch guter Praxis voranzutreiben. Kernthemen sind vor allem die Beratungspraxis, aber auch die Entwicklung des Qualitätsmanagements in den einzelnen Fachbereichen.
Das Lehrangebot wird in Semesterwochenstunden bemessen und setzt sich u.a. zusammen aus:
- Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen Personals gem. Lehrverpflichtungsverordnung,
- Lehraufträgen einer Lehreinheit,
- Lehrleistungen von Honorarprofessoren und Privatdozenten.
Die Lehrnachfrage eines Studierenden in einem Studiengang wird über den Curricularnormwert (CNW) ausgedrückt.
Eine Lehreinheit ist eine für Zwecke der Kapazitätsermittlung abgegrenzte fachliche Einheit, die aus lehrenden Personen besteht und ein Lehrangebot bereitstellt.
Studiengänge werden der Lehreinheit zugeordnet, die den überwiegenden Teil der Lehrveranstaltungsstunden für den jeweiligen Studiengang anbietet.
Eine Übersicht der Lehreinheiten der Universität Bremen finden Sie hier (LINK setzen).
Unter Lehrevaluation versteht man ein Verfahren, durch welches ein Gegenstand (in diesem Kontext insb. Lehrveranstaltungen, aber auch ganze Studiengänge oder Module) mit geeigneten Instrumenten einer Bewertung unterzogen wird. Die Bewertungskriterien sowie die Instrumente sind abhängig vom Evaluationsgegenstand. Es können sowohl quantitative als auch qualitative Evaluationsverfahren oder eine Kombination verschiedener Verfahren zum Einsatz kommen.
Lehrimporte sind die von einer Lehreinheit Module, die eine andere Lehreinheit (z.B. originär für ihren Studiengang oder ihre Studiengänge) anbietet. Lehrexporte sind dementsprechend, die von der Lehreinheit einer anderen Lehreinheit zur Nutzung angeboten werden. Vgl. auch Dual-Use-Module.
Für die Berechnung des Curricularnormwertes (CNW) werden die im Modulhandbuch festgelegten Lehrveranstaltungsarten herangezogen.
Mit Beschluss vom 21.08.2017 hat das Rektorat definiert, welche Lehrveranstaltungsarten für die Berechnung des Lehraufwands zugrunde gelegt werden können.
Eine Übersicht der Lehrveranstaltungsarten finden Sie hier.
siehe Credit Point
Das Leitbild Lehre charakterisiert die Universität Bremen als Universität des Forschenden Lernens, der Partizipation und der Vielfalt. Der Beschluss des AS, vorbereitet durch die AS-Kommission für das Studium, ist hier zu finden: www.uni-bremen.de/de/studium/lehre-studium/leitbild.html
Um die Regeln zum Studium mit einem amtlichen Stand bekannt zu machen, müssen Veränderungen eines Lehrangebots und/oder Prüfungsvorgaben bzw. Zugangs- und Zulassungskriterien in Form einer Satzung veröffentlicht werden. Die dazu gehörigen Veröffentlichungsorgane sind das Amtsblatt des Landes Bremen und die Amtlichen Mitteilungen der Universität Bremen, je nach Gegenstand. Änderungen von Prüfungsordnungen werden häufig in Form einer Änderungsordnung veröffentlicht. Das bedeutet, die letzte amtliche Vollversion der betroffenen Prüfungsordnung bleibt unverändert bestehen, die aktuellen Änderungen sind nur in der Änderungsordnung dargelegt.
Diese beiden Dokumente - Änderungsordnung und letzte amtliche Vollversion der Prüfungsordnung - ergeben dann den letzten amtlichen Stand. Diese Form der Darstellung in zwei Ordnungen ist jedoch für Studierende, Beratungseinrichtungen etc. schwer nachvollziehbar, daher bietet das Referat 13/Team Ordnungsmittel immer auch "nicht-amtliche Lesefassungen" an, die eine durch Änderungsordnung geänderte Satzung so darstellen, wie sie aktuell für neue Studierende (und ggf. auch für bereits immatrikulierte Studierende) gilt.
Diese gut lesbaren Fassungen sind aber nicht amtlich, sie sind ein Service des Referats 13 und werden in der Datenbank Studium für jeden Studiengang unter dem Menüpunkt "Formalia" veröffentlicht. Im rechtlichen Streitfall würde man nur die amtlichen Fassungen heranziehen können, welche u.a. im Archiv des Zentralen Prüfungsamts eingestellt sind.
Die Lissabon-Konvention gibt es seit 1997. Sie legt Prinzipien zur Anerkennung und Anrechnung von Leistungen und Abschlüssen fest und betont die Notwendigkeit transparenter Kriterien. Die Lissabon-Konvention finden Sie hier (LINK setzten).