R - Z
Bei dem ECTS-Notensystem handelt es sich um eine europaweite Benotungsskala, die die Vergleichbarkeit und die Übertragbarkeit studentischer Leistungen vor dem Hintergrund verschiedener Benotungspraxen und -kulturen ermöglicht. Die ECTS-Note ist eine relative und keine absolute Note. Die ECTS-Note errechnet sich durch den Vergleich der Einzelnote eines Absolventen zu den Noten einer Referenzgruppe. Die Referenzgruppe wird pro Studiengang definiert. Üblicherweise wird das Notenspektrum eines Absolventenjahrgangs verwendet, bei kleinen Studiengängen kann auch die Notenverteilung der letzten drei oder fünf Jahre als Referenz zur Berechnung der ECTS-Note herangezogen werden.
Nach dem Hochschulgesetz muss die ECTS-Note zumindest für die Abschlussnote errechnet werden (HG § 63, Abs.1). Wenn dies sinnvoll erscheint, wie z.B. bei größeren Studienleistungen wie der Abschlussarbeit oder bei einem Hochschulwechsel oder Auslandsaufenthalt, kann sie auch für einzelne Leistungen ausgegeben werden. Die ECTS-Note muss bzw. die ECTS- Noten müssen im Diploma Supplement unter "4. Angaben über den Inhalt und die erzielten Ergebnisse" ausgewiesen werden.
Allgemein werden darunter Kompetenzen verstanden, die nicht fachlich gebunden sind, bspw. Präsentation, Kommunikation, Sprachkenntnisse etc. Im Zuge der Umsetzung des Bologna-Prozesses wurde die Implementierung von Schlüsselqualifikationen in der universitären Bildung stark diskutiert, auch unter dem Stichwort "employability". Diese Diskussion findet ihren strukturellen Ausdruck im General Studies Bereich und auch in den Angeboten der Fachergänzenden Studien.
Im engeren Sinne findet man den Terminus "Schlüsselqualifikation" zumeist nur noch in der allgemeinbildenden Lehramtsausbildung der Universität Bremen.
Zeitlicher Umfang einer Lehrveranstaltung je Semesterwoche. Zeiten, die die Studierenden für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen und für das Selbststudium nutzen, sind darin nicht enthalten.
Lehr-Lernplattform der Universität Bremen, die zur Veranstaltungsplanung und elektronischen Unterstützung der Lehre genutzt wird. Stud.IP wird auch zur onlinebasierten Evaluation von Lehrveranstaltungen genutzt.
Die Zentrale Studienberatung (ZSB) ist bei allgemeinen Fragen zum Studium die erste Anlaufstelle; in den Fachbereichen und im ZfLB erfüllen die Studienzentren und Praxisbüros die Funktion einer dezentralen Anlaufstelle. Darüber hinaus bietet jeder Studiengang Fachstudienberatung an.
Der AStA und die Studiengangsausschüsse (Stugen) bieten Beratung von Studierenden für Studierende.
Darüber hinaus gibt es weitere Beratungseinrichtungen für spezifische Fragen wie z.B. die Studierwerkstatt, das Career Center und das International Office.
Ein Studiengang ist ein durch Ordnungsmittel geregeltes Studium, welches zu einem im Zeugnis dokumentierten Hochschulabschluss führt. Bachelor- und Masterstudiengänge müssen modularisiert sein, d.h. aus zu größeren thematischen Teileinheiten zusammengefassten Modulen bestehen, welche mit Leistungspunkten (Credit Points) versehen eine abprüfbare Einheit bilden.
Diese Voraussetzungen gelten nur für Bachelorstudiengänge und werden in der Anlage zur Ordnung über die besonderen Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 33 Abs. 7 Bremisches Hochschulgesetz geregelt. Weiteres siehe hier: https://www.uni-bremen.de/studium/orientieren-bewerben/studienplatzbewerbung/bachelor-jura/studiengangsspezifische-voraussetzungen.html
Ansprechpartner/in für alle inhaltlichen und strukturellen Fragen eines Studiengangs für Lehrende, Studierende und Verwaltung
Studienleistungen sind an der Universität Bremen unbenotete Leistungen und Teil einer Modulprüfung. Generell wird der Begriff sehr unterschiedlich gebraucht, manche verstehen diesen als Oberbegriff für alle erbrachten Leistungen im Rahmen eines Studiums, manche verstehen darunter Leistungen, die nicht Teil der Prüfung sind. An der Universität Bremen ist die Anzahl der Studienleistungen in der Prüfungsordnung auszuweisen, wenn diese verbindlich erbracht werden müssen. Benotete Leistungen nennt man an der Universität Bremen "Prüfungsleistungen".
Die Studierbarkeit eines Studiums wird an diversen Kriterien im Planungsprozess und während der Umsetzung überprüft. Im Planungsprozess sind die Verteilung der Credit Points (CP) über das Studium hinweg und die Darlegung des Prüfungsgeschehens wichtige Indikatoren für die Einschätzung der Studierbarkeit. Die Universität Bremen hat sich in Form von Beschlüssen des Akademischen Senats Strukturvorgaben über die Verteilung der CP gegeben (Beschluss Nr. 8361, vom 19. Mai 2010). Ob ein Studium als "studierbar" gilt, bemisst sich i.d.R. daran, ob die Prüfungsleistungen in der dafür vorgesehenen Zeit objektiv erbracht werden können.
Im Rahmen der Qualitätssicherung von Studium und Lehre führt die Universität Bremen eigene Studierendenbefragungen durch. Jeweils im Sommersemester werden die Bachelorstudierenden im 2. und 6. Fachsemester, sowie die Masterstudierenden im 4. Fachsemester, befragt.
Gegenstand der Systemakkreditierung ist die Überprüfung des internen Qualitätssicherungssystems einer Hochschule im Bereich von Lehre und Studium. Die für Lehre und Studium relevanten Strukturen und Prozesse werden darauf überprüft, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und die hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten, wobei die European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und die Kriterien des Akkreditierungsrates (AR) Anwendung finden.
Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich von Lehre und Studium geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten. Das bedeutet: Es wird überprüft, ob eine Hochschule in der Lage ist, durch interne und externe Prozesse die Einhaltung aller Kriterien der Programmakkreditierung dauerhaft sicher zu stellen.
Studiengänge, die auf der Grundlage der Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, sind somit akkreditiert. (Vgl. Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung, Beschluss des Akkreditierungsrates vom 08.12.2009, zuletzt geändert am 20.02.2013)
Im engeren Sinne gibt es an der Universität Bremen kein Transcript of records, weil die Zeugnisunterlagen die absolvierten Module ausweisen, aber nicht die damit verbundenen Lehrveranstaltungen. Die Bescheinigung erbrachter Prüfungsleistungen kommt den Anforderungen eines Transcript of records aber sehr nahe und weist die absolvierten Module und in begründeten Einzelfällen auch damit verbundene Lehrveranstaltungen/Teilprüfungen aus.
Jede Änderung einer Prüfungsordnung erfordert eine Klärung darüber, ob und wie die Änderungen sich für die bereits immatrikulierten Studierenden auswirken, d.h. ob sie und ggfs. wie sie in die neue Prüfungsordnung wechseln können. Das Ergebnis dieser Klärung wird im jeweils letzten § der Prüfungsordnung bzw. in Artikel 2 einer Änderungsordnung dargelegt.
An der Universität Bremen gibt es seit Einführung der Bachelorstudiengänge im 2-Fächer-Studium eine koordinierte Stundenplanung. D.h., die Fächer verteilen ihr Lehrangebot entsprechend zentralen Vorgaben ab WiSe 2012 auf drei verschiedene jeweils 16-18-stündige Zeitfenster so, dass viele Fächerkombinationen überschneidungsfrei studierbar sind. Ca. 70% der studierbaren Fächerkombinationen können damit z. Zt. in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden.
Evaluationssoftware, die insbesondere in der Lehrveranstaltungsevaluation zum Einsatz kommt. In den Fachbereichen, die die Software nutzen, gibt es dezentrale Teilbereichsadministratoren.
Bezeichnet ein Studienfach, welches im Umfang von 180 CP im Bachelorstudiengang absolviert wird. Der Ausdruck wird auch im Master verwendet, um den Vollfach-Master (= Fachmaster) vom Mehr-Fächer- Masterstudiengang (M.Ed.) abzugrenzen.
Innerhalb eines vorgegebenen Leistungspunkteumfangs können Studierende aus verschiedenen Modulen weitgehend frei wählen; Einschränkungen können sich aus der Fachspezifischen Prüfungsordnung ergeben.
Hier wählen die Studierenden aus einem durch die Prüfungsordnung vorgegebenen Katalog von Wahlpflichtmodulen in einem vorgegebenen Leistungspunkteumfang; durch diese Auswahl wird Studierenden eine unterschiedliche Profilbildung innerhalb eines Studiengangs angeboten.
Studentischer Arbeitsaufwand in einem Modul in Zeitstunden. Der Workload ist eine Maßangabe, die den zeitlichen Aufwand einer/eines Studierenden für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls angibt.
Das Zertifikatsstudium ist eine akademische Weiterbildung mit der Teilnahme an einer umfangreicheren und länger andauernden Qualifizierung mit internen Überprüfungen: Klausur(en)/Projektarbeit(en)/mündlicher Prüfung aus. Das Zertifikatsstudium weist eine Aufnahmeordnung und eine Prüfungsordnung aus und setzt in der Regel einen ersten Hochschulabschluss voraus. Ausnahmsweise kann ein Zertifikatsstudium ohne erstes Studium oder Abitur studiert werden; hierzu gibt es dann besondere Zulassungsverfahren.
Zu den Zeugnisunterlagen zählt die Universität Bremen:
- Urkunde (deutsch und englisch)
- Zeugnis (Seite 1 und 2) (deutsch und englisch)
- Bescheinigung erbrachter Prüfungsleistungen (deutsch, englisch nur auf Antrag)
- Diploma Supplement (englisch)
Mit Zugangsvoraussetzungen wird festgelegt, welche Bewerberinnen und Bewerber für ein bestimmtes Studium als geeignet erscheinen und sich deshalb überhaupt auf einen Platz in diesem Studiengang bewerben können - ihnen wird damit ein Zugang ermöglicht. Für Bachelor, siehe auch Studiengangsspezifische Voraussetzungen (teilweise immatrikulationsrelevant). Für Masterstudiengänge werden die Zugangsvoraussetzungen in den Zugangs- und Zulassungsordnungen (ZugO im Lehramt)bzw. in den Aufnahmeordnungen (AO) unter dem § 1 (im Lehramt § 2) dargelegt.
Durch Zulassungsvoraussetzungen wird festgelegt, welche der zugangsberechtigten Beweberinnen und Bewerber tätsächlich zur Aufnahme des Studiums zugelassen werden und somit konkret einen Studienplatz erhalten. Zulassungsvoraussetzungen sind stärker eingegrenzt und somit schwieriger zu erfüllen, je mehr Bewerbungen für je einen Studienplatz vorliegen. Für Masterstudiengänge werden die Zulassungsvoraussetzungen in den Zugangs- und Zulassungsordnungen bzw. in den Aufnahmeordnungen (ZugO und AO) unter Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber (in AO zumeist in § 4 und in einer ZugO in § 5) dargelegt.
Freiwillige Zusatzleistungen sind Leistungen, die über die für den Studienabschluss erforderlichen Credit Points (CP) hinaus von der/dem Studierenden erbracht wurden, weil sie nicht curricular festgeschrieben sind. Diese können im Zeugnis der Universität Bremen ausgewiesen werden, jedoch nur mit einer Note oder mit "bestanden", nicht mit dem Umfang der freiwillig erbrachten Zusatz-CP-Anzahl.
Der Ausdruck "Zweitfach" wird an der Universität überwiegend in der beruflichen Lehramtsbildung verwendet und bezeichnet meist das allgemeinbildende Unterrichtsfach, welches
neben dem Erstfach (= berufliche Fachrichtung) absolviert werden muss.