Schließung von Studiengängen
Rektorat und Dekanat können die Einleitung von Prüfverfahren zur Schließung von Studiengängen vereinbaren. Bei der Bewertung der Studiengänge finden Differenzierungen zwischen Bachelor und Master, aber auch in Bezug auf Lehramtsfächer und sogenannte kleine Fächer Berücksichtigung.
Anlässe für die Einleitung von Prüfverfahren zur Schließung können sein:
- Zielveränderungen durch die Hochschulplanung des Landes
- Strategieänderung der Universität
- Profiländerung des Fachbereichs einschließlich wissenschaftlicher Entwicklungen
- Veränderungen in der Personalkapazität (z.B. Wegfall von Professuren/Wegfall von Kooperationspartnern)
- Dauerhaftes Nichterreichen von in Studiengangseinrichtung und Perspektivgesprächen vereinbarten Zielzahlen
- Defizite in der Studierbarkeit des Studiengangs
- Verweigerung der Akkreditierung
Haben sich Rektorat und Dekanat auf die Schließung eines Studienangebots geeinigt, beschließt das Rektorat die sogenannte Nullsetzung des Studiengangs und der Akademische Senat die Schließung des Studiengangs. Es werden keine neuen Studierenden mehr eingeschrieben. Die Entscheidung zur endgültigen Schließung des Angebots trifft die Senatorische Behörde für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz auf Antrag der Universität.
Kontakt
Dr. Stefanie Grote
Referat Lehre und Studium
Gebäude/Raum: VWG 0320
Telefon: +49-421-218-60350
E-Mail: stefanie.groteprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de