Mitarbeitermobilität

Nicht nur unseren Studierenden möchte der Fachbereich Wirtschaftswissenschaft Erfahrungen im Ausland ermöglichen, sondern auch unseren Lehrenden, Forschenden und Verwaltungsmitarbeitern.

Internationale Erfahrungen unserer Mitarbeiter strahlen in diverse Arbeits- und Aufgabenbereiche aus und unterstützen die Internationalisierungsbemühungen des Fachbereiches. Sie fördern die berufliche Entwicklung durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland und durch Hospitationen an einer Partnerhochschule oder bei entsprechenden Einrichtungen im Ausland. Insbesondere für Mittelbau-Mitglieder stellt die Übernahme einer Gastdozentur einen wichtigen Weiterbildungsaspekt dar, wie die fremdsprachliche Lehrerfahrung. Gleichzeitig stärken sie die internationale Dimension Ihrer Gasthochschule, ergänzen deren Lehrangebot und vermitteln ihr Fachwissen Studierenden, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Dem Austausch und die Vernetzung mit ausländischen Kollegen wird ebenso eine wichtige Bedeutung beigemessen. Es trägt zur Intensivierung der Beziehung zu unseren Partneruniversitäten bei und ermöglicht Erfahrungen mit anderen Hochschulsystemen.

Grundsätzlich müssen Aufenthalte mit den Vorgesetzten abgestimmt werden, damit der reguläre Lehr- und Forschungsbetrieb durch eine Austauschmaßnahme nicht beeinträchtigt wird. Ein Dienstreiseantrag ist einzureichen, der auch die Absicherung bei Unfällen sicherstellt. Für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ist selbständig zu sorgen. Finanzielle Unterstützung zu Mehraufwänden, wie Reise- und Aufenthaltskosten, kann durch spezielle Förderprogramme gewährleistet werden.

Innerhalb Europas kann ein Aufenthalt an einer Partneruniversität des Fachbereiches über das ERASMUS+-Programm gefördert werden. Dabei werden zwei Aufenthaltsformen unterschieden:

  1. der Dozentenaustausch und
  2. der Personalaustausch.

Dozentenaustausch

Das ERASMUS+-Programm bietet Hochschullehrer/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität Bremen die Möglichkeit, für mindestens 5 Werktage bzw. 8 Unterrichtsstunden bis maximal 60 Tagen an Partneruniversitäten des Fachbereiches zu lehren. Die Kooperationen können auch für Forschungszwecke bzw. zum Ausbau des eigenen Forschungsnetzwerkes genutzt werden. Wichtige Voraussetzung ist die Absprache mit der kooperierenden Hochschule und die Existenz eines, für das kommende Jahr gültigen, bilateralen Vertrages in Bezug auf Dozentenmobilität mit der betreffenden Universität. Für die Reise- und Aufenthaltskosten an der Gasthochschule steht ein nach Ländergruppen zu bestimmender Fördersatz zur Verfügung. 

Die jährliche Antragsfrist ist der 31.10. Auch nach dem 31.10. können Anträge gestellt werden. Diese werden (auch kurzfristig) bewilligt, sofern noch Mittel zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess und zur Finanzierungshöhe finden Sie auf den Webseiten des zentralen International Offices

Gastdozenturen sind auch bei anderen Partneruniversitäten außerhalb Europas möglich. Es gibt zum Teil gesonderte Stipendienprogramme zur Förderung, z.B. über den DAAD, oder die Gastuniversitäten übernehmen Flug- und/oder Aufenthaltskosten. Bei Interesse, melden Sie sich im Büro für Internationales.

 

Personalaustausch

Mit dem Ziel, den Internationalisierungsprozess an den Hochschulen fortzuführen, unterstützt das ERASMUS+-Programm Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. In Abgrenzung zur Dozentenmobilität liegt der Schwerpunkt dieser Mobilitätsform aber nicht in der Lehre und dem wissenschaftlichen Austausch. Es fördert die Möglichkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Auslandserfahrungen zu sammeln. Finanziell unterstützt werden z.B. die Teilnahme an Erasmus Staff Weeks, Hospitationen, Workshops oder Sprachkursen. Die ERASMUS-Mobilität für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird von der Hochschulleitung ausdrücklich unterstützt und ist Teil des Personalentwicklungsprogramms der Universität Bremen.

Eine Auswahl der Partnerhochschulen, an denen man im Rahmen der Personalmobilität arbeiten und lernen kann, finden Sie bei hier. Bitte beachten Sie, dass nur Hochschulen im ERASMUS+-Gebiet ausgewählt werden können.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich über sog. „Staff Weeks“ anzumelden. Dabei handelt es sich um feste Wochenprogramme bzw. Workshops, zu denen eine Auslandsuniversität alle Partneruniversitäten einlädt. Die Staff Week Angebote, die zumeist auch kulturelle und touristische Elemente beinhalten, finden Sie auf dem IMOTION Portal. Beachten Sie bitte, dass es bei den Hochschulinstitutionen, die keine Partnerschaft mit Universität Bremen haben, Einschränkungen bei der Bewerbung geben könnte.

Die jährliche Antragsfrist ist der 31.10. Auch nach dem 31.10. können Anträge gestellt werden. Diese werden (auch kurzfristig) bewilligt, sofern noch Mittel zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess und zur Finanzierungshöhe finden Sie auf den Webseiten des zentralen International Office.

Für Promovierende können auch Fach- und Sprachkurse außerhalb des ERASMUS-Gebietes über das PROMOS-Programm finanziert werden. Dabei handelt es sich um eine einmalige Kursgebührenpauschale von zurzeit von 500,- Euro.

Bewerbungsfristen für PROMOS: 31. Oktober für alle, die ihre Maßnahme im Ausland zwischen 1. Januar und 30. Juni des folgenden Kalenderjahres antreten (z.B. wenn Ihre Maßnahme am 15.05. beginnt und am 30.09. endet, müssen Sie sich zum 31. Oktober des Vorjahres bewerben) und 1. März für alle, die ihre Maßnahme im Ausland ab dem darauffolgenden 1. Juli antreten.

Aktualisiert von: Redaktion