FAQ

Bei einem Auslandsaufenthalt während des Studiums muss vieles beachtet und bedacht werden. Diese Seite soll dabei unterstützen, offene Fragen rund um das Thema Auslandsstudium am Fachbereich 7 zu beantworten. Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.

Information

Folgende Wege stehen zur Information über ein mögliches Auslandssemester zur Verfügung:

eine persönliche Beratung beim Büro für Internationales

Fragen zum Themenfeld Internationales und Auslandsstudium am Fachbereich 7 beantwortet das Büro für Internationales. Als Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen Sandra Dinkeldein (+49 (0)421 218 66515) und Siegrid Cinar (+49 (0)421 218 66513) im WiWi 1-Gebäude in Raum A3140 zur Verfügung.

Wenn diese Infoseiten und die angegebenen Quellen zu speziellen Fragen keine Auskunft geben, schicken Sie dem Büro für Internationales eine E-Mail mit Ihren Fragen. Sind die Fragen zu komplex, erhalten Sie einen Termin zur persönlichen Beratung.

Während des Wintersemesters bieten wir immer mittwochs von 11-12 Uhr eine Sprechstunde zum Thema Auslandssemester an.

Im Idealfall beginnen Sie mindestens 1 Jahr vor dem geplanten Aufenthalt mit der Vorbereitung. Vor dem Schritt ins Ausland steht erst einmal eine genaue Prüfung eigener Interessen, Wünsche sowie auch der notwendigen Sprachkompetenzen an. Dabei ist wichtig, dass Sie sich selbst folgende Fragen stellen:

Was sind meine Ziele? Welche Universität ist die richtige für mich und passt das Vorlesungsangebot? In welches Land möchte ich gehen? Und warum gerade dort hin? Muss ich noch Sprachkompetenzen aufbauen?

Bachelor BWL/WiWi: Die Integration eines einsemestrigen Auslandsstudiums in das Studium empfiehlt sich ab dem 4. oder idealerweise im 5. Fachsemester im Rahmen des gewählten Studienschwerpunktes. Zu diesem Zeitpunkt sollten die Grundlagenfächer der ersten drei Fachsemester erfolgreich abgeschlossen sein, da diese Module in der Regel nicht im Ausland absolviert werden dürfen.

Master BWL: Das dritte Fachsemester eignet sich durch seine Struktur am besten für die Integration eines Auslandssemesters. Zu diesem Zeitpunkt sollten die Module 1 bis 4 der gewählten Schwerpunkte des ersten Studienjahres gemäß Studienverlaufsplan erfolgreich abgeschlossen sein, da diese Module in der Regel nicht im Ausland absolviert werden dürfen.

Nicht unbedingt. In vielen Fällen ist eine Integration in den Studienverlauf problemlos möglich und Sie können das komplette Semester aus dem Ausland anerkannt bekommen. Wichtig hierbei ist, dass Sie sich eindringlich mit dem Kursangebot an der gewünschten Gastuniversität auseinandersetzen und dieses mit Ihrem individuellen Studienverlauf abgleichen.

Ja, das Büro für Internationales am Fachbereich 7 bietet jedes Wintersemester zwei Infoveranstaltungen zum Thema Auslandsstudium und Bewerbungsprozess an. Die Termine werden auf unserer Webseite, auf Instagram und in der StudIP-Veranstaltung „Infoveranstaltungen des FB 7“ veröffentlicht.

Alle unsere Kooperationen stehen den Studierenden des Fachbereichs 7, den Studierenden im Komplementärfach Wirtschaftswissenschaft und den Studierenden unserer Kooperationsstudiengänge (Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen und Komplexes Entscheiden) zur Verfügung. Eine Auflistung der aktuellen Partnerhochschulen des Fachbereichs und weitere Informationen gibt es hier.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Partnerhochschulen ein passendes Kursangebot für jeden unserer Studiengänge haben.

Folgende Partnerhochschulen sind auch für Studierende der gesamten Universität Bremen offen:
Hosei University, Japan
Myongji University, Südkorea

Nichts dabei? Ein Auslandssemester ist auch auf Eigeninitiative durch die Direktwerbung an der ausländischen Wunschhochschule möglich. Mehr Infos zu einem Auslandsaufenthalt als Freemover finden Sie hier.

Folgende Partnerhochschulen sind auch für Studierende der gesamten Universität Bremen offen:
Hosei University, Japan
Myongji University, Südkorea

Alle anderen Partnerhochschulen richten sich an Studierende mit Bezug zur Wirtschaftswissenschaft und stehen daher nur den Studierenden des Fachbereich 7, den Studierenden im Komplementärfach Wirtschaftswissenschaft und den Studierenden unserer Kooperationsstudiengänge (Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen und Komplexes Entscheiden) zur Verfügung.

Eine Auflistung der aktuellen Partnerhochschulen des Fachbereichs und weitere Informationen gibt es hier.

Wenn für Sie bei unseren Partnerhochschulen nicht das Richtige dabei ist, können Sie ein Auslandssemester auch auf Eigeninitiative durch die Direktbewerbung an der ausländischen Wunschhochschule durchführen. Mehr Infos zu einem Auslandsaufenthalt als Freemover finden Sie hier.

Bei dem Großteil unserer Partnerhochschulen fallen keine Studiengebühren im Ausland an.

Bei einigen US-Universitäten wird ein Teil der Studiengebühren erlassen. Dies sind:

  • University of Missouri, Kansas City
  • New School University for Social Research, New York City

Erfahrungsberichte finden Sie im StudIP-Veranstaltungsboard „7Services“ sowie auf den Webseiten des International Office (Erasmus und weltweit).

Das B2-Niveau ist das absolut mindeste Niveau, um im Ausland in einer Fremdsprache zu studieren. Daher müssen Sie beim Antritt des Auslandssemesters mindestens über ein B2-Niveau der Unterrichtssprache verfügen.

Auch wenn Sie über das Abitur ein Sprachniveau B2 bescheinigt bekommen haben, bitten wir stets darum, vor Ihrer Auslandsbewerbung einen  DAAD-Sprachtest  beim Sprachenzentrum zu absolvieren. Das Testergebnis laden Sie zusätzlich zum Abitur-Sprachnachweis (als eine PDF-Datei) in das Bewerberportal des FB07 hoch. Bedenken Sie auch, dass Ihr Abitur ggf. schon eine Weile her ist.

Manche Partnerhochschulen (USA, UK und Niederlande) verlangen ein internationales Sprachzertifikat wie beispielsweise TOEFL oder IELTS. Die jeweiligen Sprachvoraussetzungen können hier geprüft werden. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig eigenständig darum, dass die entsprechenden Sprachvoraussetzungen erfüllt sind.

Falls Sie noch nicht über die nötigen Sprachkenntnisse verfügen, finden Sie hier die Angebote des Sprachenzentrums. Bei Zusage eines Auslandssemesters können Sie sich die Kursgebühr für einen Sprachkurs in der Landes- oder Unterrichtssprache am SZHB zurückerstatten lassen. Weitere Hinweise dazu gibt das SZHB.

Ein Aufenthalt an einer Partnerhochschule im Erasmus-Raum kann durch ERASMUS+ gefördert werden.

Für Aufenthalte außerhalb des Erasmus-Raums stehen weitere Stipendienprogramme zur Verfügung, wie beispielsweise PROMOS, DAAD-Stipendien und Fulbright-Stipendien. Eine Auswahl an unterschiedlichen Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Ein Aufenthalt an der University of the Free State in Bloemfontein, Südafrika, wird durch das DAAD-Programm ISAP (Internationale Studien- und Ausbildungspartnerschaften) gefördert. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Büro für Internationales.

Auch gibt es die Möglichkeit seinen Auslandsaufenthalt durch Auslands-BAföG oder mithilfe eines Bildungskredits finanziell zu unterstützen. Weitere Informationen gibt es hier.

Ja, eine Teilnahme am Austauschprogramm ist für alle Studierenden der Universität Bremen offen. Es gilt aber unbedingt mögliche Sonderregelungen bezüglich Ihres Aufenthaltsstatus in Deutschland und Visa-Regelungen im Gastland zu beachten.

Ja. Ein zweisemestriger Studienaufenthalt im Ausland und/oder ein Auslandsstudium im Bachelor und im Master ist möglich. Es ist bei guter Planung auch möglich zwei Semester hintereinander an unterschiedlichen Partnerhochschulen zu absolvieren.

Für das Erasmus+ -Programm gilt, dass Studierende in jeder Studienphase (Bachelor, Master, PhD) bis zu 12 Monate gefördert werden können.

Für PROMOS gilt, dass Teilstipendien für maximal 4 Monate pro Studienabschnitt (Bachelor, Master) vergeben werden können.

Wenn Sie unsere reguläre Frist am 15. Januar verpasst haben, können Sie sich bis zum 5. Februar noch für Restplätze im Winter- und Sommersemester bewerben. Bis zum 1. August ist es danach noch möglich, sich für Restplätze im darauffolgenden Sommersemester zu bewerben. Die aktuelle Restplatzliste finden Sie ab Ende Januar hier.

Bewerbung

Die Bewerbungsfrist für ein Auslandsstudium über den Fachbereich 7 ist jährlich der 15. Januar. Bitte beachten Sie, dass diese Frist für alle Partnerhochschulen des Fachbereichs gültig ist und eine Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal des Fachbereichs zwingend notwendig ist.

Wenn Sie diese Frist verpasst haben, können Sie sich bis zum 5. Februar noch für Restplätze im Winter- und Sommersemester bewerben. Bis zum 1. August ist es danach noch möglich, sich für Restplätze im darauffolgenden Sommersemester zu bewerben. Die aktuelle Restplatzliste finden Sie ab Ende Januar hier.

Eine Bewerbung an einer unserer Partnerhochschulen erfolgt über unser Online-Bewerbungsportal bis zum 15. Januar eines Jahres für das darauffolgende akademische Jahr. Das heißt, wenn Sie im Wintersemester 2024/2025 oder im Sommersemester 2025 ins Ausland gehen wollen, bewerben Sie sich bis zum 15. Januar 2024.

Folgende Unterlagen müssen im Zuge der Bewerbung in unserem Bewerbungsportal hochgeladen werden:

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben in der Unterrichtssprache
  • Aktueller PABO-Auszug
  • Zeugnisse (z.B. Abiturzeugnis, Bachelorzeugnis, Arbeitszeugnisse)
  • Sprachnachweise
  • Vorläufige Kursaufstellung
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Vorlagen und Muster finden Sie im Downloadbereich.

Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen erfolgt die Auswahl der Kandidaten, diese stellen also die entscheidendste Grundlage dar. Bewerben Sie sich deshalb bitte ebenso sorgfältig wie Sie es für ein Praktikum oder eine Arbeitsstelle tun würden. 

Neben den formalen Kriterien (Noten, tatsächlich nachgewiesene Sprachkenntnisse auf dem geforderten Niveau und die Darstellung ihrer Motivation) fließen auch außeruniversitäre Tätigkeiten/Praktika und ehrenamtliches Engagement mit in die Auswahl ein. Falls noch keine Noten nachweisbar sind (im Falle von Bachelor-Studierenden im 1. Fachsemester) geht die Abiturnote mit in die Bewerbung ein. Für die Master-Studierenden im 1. Fachsemester ist die Bachelorabschlussnote relevant. Bitte hierfür das Abiturzeugnis oder das Bachelorzeugnis mit einreichen. 

Bitte beachten Sie, dass die Angabe der Priorität nicht als Auswahlkriterium gewertet wird. Wir versuchen nach Möglichkeit, jeder erfolgreichen Bewerbung den Platz mit der höchsten Priorität zuzuweisen. Findet sich kein geeigneter Bewerber, so können auch Plätze unbesetzt bleiben. 

Bewerberinnen und Bewerber für Südafrika, die UK und die USA werden Ende Januar zu Auswahlgesprächen eingeladen. Auch bei anderen Partneruniversitäten behalten wir uns bei sehr hoher Nachfrage vor, kurzfristig zu Auswahlgesprächen einzuladen.

vor Antritt des Aufenthalts

Die Semesterzeiten an unseren Partnerhochschulen liegen sehr unterschiedlich und überschneiden sich zum Teil mit dem Prüfungszeitraum der Universität Bremen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den entsprechenden Daten für Orientierungs-, Vorlesungs- und Prüfungswochen auf den Webseiten der jeweiligen Partnerhochschulen. Ein grober Zeitraum ist auch in unseren Partnerlisten vermerkt.

Vor Antritt des Auslandsaufenthalts muss ein Learning Agreement mit der entsendenden Universität Bremen (Fachbereich Wirtschaftswissenschaft) und der aufnehmenden Universität über die im Ausland zu absolvierenden Leistungen abgeschlossen werden. Das Learning Agreement legt fest, durch welche Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen 30 CP pro Semester erbracht werden sollen. Zugleich verpflichtet sich die aufnehmende Hochschule, das Lehr- und Prüfungsangebot zu gewährleisten; die entsendende Hochschule ermöglicht eine reibungslose Anerkennung der erbrachten Prüfungsleistungen nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen im Büro für Internationales. Studienzeitverzögerungen sollen damit vermieden werden, so dass das Studium in Bremen nahtlos fortgesetzt werden kann. Sollten Pflichtmodule der ersten drei Fachsemester (Bachelor) oder der ersten beiden Fachsemester (Master) in Bremen zum Zeitpunkt des Auslandsstudiums noch nicht bestanden sein, so können diese nicht Bestandteil des Learning Agreements werden. Wiederholungsprüfungen können nicht im Ausland durchgeführt oder durch einen bestandenen Kurs im Ausland ersetzt werden.

Unabhängig davon, wie viele CP noch innerhalb des Studiums zu erbringen sind, wird von allen Studierenden, die ein Auslandssemester absolvieren möchten, erwartet, dass das Auslandssemester einen Workload von 30 CP umfasst. Dies gilt insbesondere für Studierende, die erst in ihrem Abschlusssemester ein Auslandssemester absolvieren möchten. Credit Points, die die anzurechnenden Leistungen überschreiten, können als Zusatzleistungen im Learning Agreement aufgeführt werden, damit ist deren Ausweis im Abschlusszeugnis möglich.

Es ist zu beachten, dass eine Abschlussarbeit nicht im Ausland betreut, bewertet und anschließend in Bremen anerkannt werden kann. Es kann mit dem Erstprüfer / der Erstprüferin in Bremen ggf. vereinbart werden, die Abschlussarbeit im Ausland zu schreiben, diese aber von Bremen aus zu betreuen.

Die fachbezogene Abstimmung des Learning Agreements für Studierende des Fachbereiches erfolgt über das Büro für Internationales des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft. Im Idealfall senden auch Freemover-Studierende vor Fixierung ihres Auslandsaufenthaltes an einer Universität ihrer Wahl einen Entwurf ihres Learning Agreements per E-Mail an das Büro für Internationales.

Im Learning Agreement (LA) werden die Kurse an der Gasthochschule den Kursen der Universität Bremen gegenübergestellt. Vor Antriltt des Auslandsaufenthalts wird das LA before Mobility mit dem Fachbereich abgestimmt.

Im Rahmen von Erasmus+ wird das LA digital über Mobility Online erstellt. Bevor Sie das LA online erstellen, lassen Sie sich zur Kursauswahl durch das Büro für Internationales beraten.
Nach dem Ausfüllen, Unterschreiben und Abschicken des digitalen LA können Sie eine PDF-Datei des LA erstellen. Die erstellte PDF-Datei schicken Sie bitte zusätzlich zur Unterschrift per E-Mail an das Büro für Internationales. Sie benötigen diese später für Ihren Antrag auf Anerkennung der Leistungen aus dem Ausland. Nachdem das LA online vom Büro für Internationales unterschrieben wurde, wird dies automatisch zur Unterschrift an die Gasthochschule weitergeleitet. Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihr LA. Die Unterschriften von allen drei Parteien müssen vor Ihrer Ausreise vorliegen.

Bei Auslandsaufenthalten außerhalb von Europa wird das Learning Agreement über unser LA-Formular erstellt. Schicken Sie uns das Formular bitte in veränderbarer Version und noch nicht von Ihnen unterschrieben zur Prüfung zu. Nach Unterschrift durch uns, können Sie das LA selbst unterschreiben und es im Anschluss Ihrer Gasthochschule zur Unterschrift schicken. Das vollständig unterschriebene LA laden Sie dann in Mobility Online hoch.

Sollten sich nach Beginn des Auslandssemesters Änderungen in Ihrer Kurswahl ergeben, füllen Sie bitte das LA during Mobility aus. Dazu befolgen Sie die oben beschriebenen Schritte.

Studieren Sie an einem anderen Fachbereich und haben einen Platz über den FB 7 erhalten, so klären Sie Ihr LA vorab mit Ihrem Fachbereichskoordinator für Anerkennung ab und lassen es abzeichnen, bevor Sie es an das Büro für Internatinoales schicken. Das Büro für Internationales gibt die zweite Unterschrift und sendet es Ihnen zurück. Jegliche Änderung muss diesen Weg durchlaufen.

Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaft setzt voraus, dass Studierende während ihres Auslandsaufenthaltes einen vollen Workload von 30 ECTS pro Semester an der Gasthochschule absolvieren.

In der Regel belegen Studierende den Großteil ihrer Kurse an dem Fachbereich in dem Sie bei der Gasthochschule nominiert wurden, bei unseren Kooperationen sind dies meist die wirtschaftswissenschaftlichen Fachbereiche. Weitere Hinweise dazu gibt es in den Partnerlisten.

Für Studierende des Fachbereich 7 gilt, dass Pflichtmodule der ersten drei Fachsemester (Bachelor) oder der ersten beiden Fachsemester (Master) sowie Wiederholungsprüfungen nicht im Ausland durchgeführt oder durch einen bestandenen Kurs im Ausland ersetzt werden können.

Ja, sowohl im Bachelor BWL/WIWI als auch im Master BWL können Sprachkurse im Rahmen des Studiums anerkannt werden. Im Bachelor BWL/WIWI ist dies im Wahlbereich der General Studies ab einem Niveau von A1 möglich (Englischkurse ab einem Niveau von B2). Hier gibt es keine Beschränkung hinsichtlich der Anzahl von Sprachkursen. Im Master BWL können im Wahlbereich Sprachkurse für maximal zwei Wahlmodule (12 CP) berücksichtigt werden.

Zusätzlich können Sprachkurse auch als freiwillige Zusatzleistungen im Learning Agreement aufgenommen werden, sodass ein Ausweis im Abschlusszeugnis möglich ist.

Bitte prüfen Sie die jeweils gültigen Einreisebestimmungen für Ihr Zielland. Je nach Nationalität und Aufenthaltstitel kann es zu unterschiedlichen Bestimmungen und Voraussetzungen kommen. Über die zuständige Botschaft können Sie sich frühzeitig informieren.

Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Beantragung des Visums, in manchen Fällen kann die Ausstellung einige Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen.

Sie sind selbst für die Wohnungssuche während Ihres Auslandssemesters verantwortlich. Viele Partnerhochschulen unterstützen Sie mit Tipps bei der Wohnungssuche oder bieten während der Anmeldephase Wohnmöglichkeiten für Austauschstudierende an.

Hilfreich sind außerdem die Erfahrungsberichte ehemaliger Outgoings, die Sie auf den Seiten des International Office (Erasmus und weltweit) oder in unserem StudIP-Veranstaltungsboard „7Services“ finden.

Falls Sie noch nicht über die nötigen Sprachkenntnisse verfügen oder Ihre Sprachkenntnisse auffrischen möchten, finden Sie hier die Angebote des Sprachenzentrums. Es besteht am SZHB auch die Möglichkeit sich schon einmal mit der Landessprache Ihres Ziellandes vertraut zu machen. Bei Zusage eines Auslandssemesters können Sie sich außerdem die Kursgebühr für einen Sprachkurs in der Landes- oder Unterrichtssprache am SZHB zurückerstatten lassen. Weitere Hinweise dazu gibt das SZHB.

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Ja. Sie müssen sich trotz eines Auslandssemesters regulär innerhalb der Fristen zurückmelden. Sie können sich aber vom Semesterticket befreien lassen, indem Sie beim Sekretariat für Studierende ein Auslandssemester beantragen.

Achtung: Bitte beantragen Sie in keinem Fall ein Urlaubssemester, da dann keine Prüfungsleistungen anerkannt werden können!

Um während des Auslandsaufenthalts keinen Prüfungsversuch verstreichen zu lassen, kann das Aussetzen des Prüfungsverfahrens durch Nachweis der Durchführung eines Auslandssemesters für das betreffende Semester beim Zentralen Prüfungsamt formlos beantragt werden.

Bei Fragen rund um die Themen Mobilitätszuschuss, Grant Agreement und Mobility Online (außer die Prüfung von Learning Agreements) wenden Sie sich bitte an das International Office.

Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht wie geplant antreten können, informieren Sie bitte umgehend das Büro für Internationales des Fachbereich 7, das International Office und Ihre Ansprechpartner an der Gastuniversität.

während und nach dem Aufenthalt

Ja. In den ersten Wochen nach Beginn der Veranstaltungen können noch Änderungen im Learning Agreement vorgenommen werden. Sollten sich also nach Beginn des Auslandssemesters Änderungen in Ihrer Kurswahl ergeben, besprechen Sie diese mit dem Fachbereich (Fachbereich 7: Büro für Internationales) und füllen daraufhin das Learning Agreement during Mobility aus.

Bitte beachten Sie, dass nur die Kurse reibungslos anerkannt werden können, die in das Learning Agreement aufgenommen und vom Fachbereich geprüft wurden.

Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt an der Gastuniversität um ein Semester verlängern möchten, müssen Sie sowohl beim Büro für Internationales am Fachbereich 7 als auch bei Ihrer Ansprechperson an der Gasthochschule anfragen, ob dies möglich ist. Das sollte spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Enddatum des Auslandsaufenthalts geschehen. Alle weiteren Schritte besprechen wir dann mit Ihnen gemeinsam.

Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt vorzeitig abbrechen müssen, informieren Sie bitte umgehend das Büro für Internationales des Fachbereich 7, das International Office und Ihre Ansprechpartner an der Gastuniversität.

Grundlage für die Anerkennung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht worden sind, ist das Learning Agreement. Dieses muss zu Beginn eines Auslandsaufenthaltes, bei Änderungen auch während der Zeit im Ausland, immer mit dem Büro für Internationales (für Studierende des Fachbereichs) sowie ihrer Gasthochschule abgestimmt werden.

Nach Unterzeichnung des Learning Agreements führen lediglich nicht bestandene Prüfungsleistungen dazu, dass Kurse nicht anerkannt werden können. Es besteht keine Verpflichtung, erbrachte Studienleistungen anerkennen zu lassen. Dies ist Ihre Entscheidung.

Folgende Unterlagen müssen Ihnen nach dem Auslandsaufenthalt vorliegen, um mit der Anerkennung der Leistungen zu beginnen:

  • ein vom Fachbereich unterschriebenes Learning Agreement
  • ein Transcript of Records von der Gasthochschule

Liegen diese Unterlagen vor, können Sie sich hier über den Ablauf der Anerkennung am Fachbereich 7 informieren.

Die Umrechnung von Noten aus dem Ausland erfolgt auf Basis der Umrechnungstabelle. Diese finden Sie auf der Studiengangsseite des ZPA.

Fragen zum Themenfeld Internationales beantwortet:

Das Büro für Internationales, Ansprechpartnerinnen: Sandra Dinkeldein und Siegrid Cinar

Telefon: +49 (0)421 218-66515 / 66513 | Telefax: +49 (0)421 218-98-66515 / 66513 | E-Mail: fb07internationalprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de | WiWi 1-Gebäude, Raum: A 3140

Sprechstunde während des Wintersemesters 2023/24: Mittwoch 11-12 Uhr

Aktualisiert von: Redaktion