Anrechnung Praktika

Vielleicht haben Sie sich überlegt, ein Praktikum zu absolvieren, ganz nach dem Motto „Probieren geht über Studieren“?

Auch die Frage „Wie viel des theoretisch erworbenen Fachwissens kann ich überhaupt später in die berufliche Praxis umsetzen?“ möchte Klarheit erfahren?

Dann entscheidet Euch für die Durchführung eines Praktikums während des Studiums!

Es wertet den eigenen Lebenslauf auf und ermöglicht einen Blick „über den Tellerrand“. Die Durchführung eines Praktikums zeigt potentiellen Arbeitgebern besonderes Engagement, gerade wenn ein Praktikum im Studium nicht verpflichtend ist. Selbst wenn Ihr Bestnoten habt, aber keine zusätzlichen Erfahrungen über ein Praktikum oder über ein Auslandssemester vorweisen könnt, so kann es passieren, dass ihr bei der Jobsuche Nachteile gegenüber denjenigen haben werdet, die zwar schlechtere Noten haben, aber den "Blick über den Tellerrand" gewagt haben.

Ein Praktikum während des Studiums, egal ob im Bachelor- oder im Masterstudium, soll zur Reflexion beitragen und neue Anregungen für das weitere Studium geben. Es kann auch zur Klarheit führen, ob ein Berufswunsch den Vorstellungen entspricht oder aber auch nicht. Aus diesem Grund kann eine vor dem Studium absolvierte berufliche Ausbildung oder ein Praktikum nicht anerkannt werden.

Mit einem Praktikum sollten folgende Ziele verfolgt werden:

  • eine berufliche Vision entwickeln und beim Findungsprozess unterstützen,
  • Einblicke in Berufs- bzw. Tätigkeitsfelder erwerben,
  • die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden und erproben,
  • praxisnahe Fragestellungen im Studium fördern,
  • Soft Skills wie z. B. Kooperations-, Kommunikations- und Artikulationsfähigkeit, entwickeln

Wir empfehlen und unterstützen die Durchführung eines Praktikums nach dem 2. Fachsemester des Bachelorstudiums, um die genannten Praktikumsziele verfolgen und umsetzen zu können. Unsere Praktika sind in keinem unserer Studiengänge  Pflichtpraktika.

Es kann gemäß alter Prüfungsordnung  (PO 2016 für BWL und WIWI) in einem Umfang von 6 CP in den Wahlbereich der General Studies integriert werden (Mindestdauer: 5 Wochen in Vollzeit, Prüfungsleistung: Praktikumsbericht). Bei der neuen Prüfungsordnung WiWi 2023 hat sich hier nichts geändert. Gemäß neuer PO 2023 (BWL) ist es sogar mit 12 CP in den Profilbereich (Freie Wahl) integrierbar (Mindestdauer: 8 Wochen, Maximale Dauer: 6 Monate mit insgesamt mindestens 320 Stunden, da es auch in Teilzeit oder in Mischform Voll-/Teilzeit durchgeführt werden kann; Prüfungsleistung: Praktikumsbericht). Gemäß neuer PO 2023 sind einschlägige Berufsausbildungen vor dem Studium für das Modul in Höhe von 12 CP anrechenbar. Es handelt sich dabei um kein Pflichtpraktikum und es kann demzufolge auch nicht als solches ausgewiesen werden.

Im Masterstudium gibt es zwar kein Praktikumsmodul, ein Praktikum könnte jedoch über das CDE-Modul mit 6 CP (Wahlmodul) angerechnet werden. HIerzu gelten die gleichen Bedigungen wir für das Praktikum WIWI (neu) oder das Praktikum BWL/WIWI gemäß PO 2016, d.h. mindstens 5 Wochen mit Einreichen eines Praktikumsberichts, der dann auch benotet wird. Es empfiehlt sich hier ggf. das 4. Semester, parallel zur Masterthesis. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften bzgl. des Mindestlohns. Nur Pflichtpraktika sind von der Zahlung des Mindestlohns entbunden. Bei uns am Fachbereich schreiben wir kein Pflichtpraktikum vor, dennoch können Sie ein Praktikum bis zu 3 Monaten ohne Mindestlohn-Relevanz absolvieren.

Tipp! Selbst wenn ein Unternehmen die Durchführung eines Praktikums als Pflichtpraktikum in deren Stellenanzeige voraussetzt, ist es lohnenswert, sich dennoch dort zu bewerben.

Ein Praktikum muss unbedingt vor Beginn formlos angemeldet werden. Das genaue Vorgehen, weitere Informationen zum Praktikum und zum Praktikumsbericht sowie die Praktikumsordnung finden Sie unten - bitte zunächst das Infoblatt Praktikum in der jeweils passenden Prüfungsordnung lesen.

Dokumente alte PO 2016 (BWL und WIWI) und neue PO 2023 (WIWI):

Dokumente neue PO 2023 (BWL):

Dokumente neue PO 2023 (WIWI):

Das Büro für Praxis und Transfer berät in Anerkennungsfragen und stellt die Praktikumsbeauftragte. Über Praktikumsangebote informieren wir in unserem eigenen Karriereportal "7Careers". Über dieses Portal werden stets aktuelle Praktikumsangebote eingestellt.

Im Falle der Anrechnung einer Berufsausbildung ist der Weg folgendermaßen: Sie nehmen Kontakt über prakwiwi@uni-bremen.de auf und vereinbaren einen persönlichen Termin, gerne mit Terminvorschlägen. Wenn Sie einen Termin bestätigt bekommen haben, bringen Sie zum Termin ihren ausgefüllten und unterschriebenen Anerkennungsantrag, Ihr Originalzeugnis nebst einer Kopie mit. Weitere Infos erfahren Sie während des Termins.

Weiterhin bietet das zentrale Career Center viele Beratungs- und Informationsangebote auf dem Weg zu einer erfolgreichen Praktikumsdurchführung im In- und Ausland an. Es gibt z. B. wertvolle Hilfestellung bei der Bewerbung im internationalen Umfeld.

Aktualisiert von: Redaktion