Am 1. März 2018 ist eine veränderte Fassung des Urheberrechtsgesetzes in Kraft getreten. Seitdem gelten die §§ 60a bis 60f UrhG, die eine umfangreichere erlaubnisfreie Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien zu Lehr- und Forschungszwecken vorsehen. Für die Nutzung zahlen die Bundesländer Vergütungspauschalen an die Verwertungsgesellschaften. Von zentraler Bedeutung für Lehrende ist der neue § 60a, der den alten § 52a UrhG ablöst.
Dr. Janine Horn, Urheberrechtsexpertin des ELAN e.V., wird über das neue Gesetz informieren und Ihre Fragen beantworten. In der Informationsveranstaltung erfahren Sie, wie urheberrechtlich geschütztes Material Studierenden rechtskonform zur Verfügung gestellt werden kann und zu Forschungszwecken verwendet werden darf.
Die Veranstaltung findet am Montag, den 07. Mai, von 14:00 – 16:00 Uhr im FZB 1600 (ZMML Schulungs- und Konferenzraum) statt. Aus Platzgründen bitten wir um eine formlose Anmeldung unter infoprotect me ?!elearning.uni-bremenprotect me ?!.de
Weitere Informationen inkl. Leitfäden, Schaubilder und Videos zum Thema