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Übergangsregelung zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Dokumente bis März 2018

KMK und VG Wort einigen sich auf Pauschalvergütung bis zum 1. März 2018. Bis dahin darf weiter wie bisher urheberrechtlich geschützes Material für die Lehre z.B. in Stud.IP oder im Uni-Blog zur Verfügung gestellt werden.