Seit dem 1. März 2018 gelten die §§ 60a bis 60f UrhG, die eine umfangreiche erlaubnisfreie Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien zu Lehr- und Forschungszwecken vorsehen. An der Universität Bremen nutzen Lehrende und Studierende für Lehrzwecke z.B. die Lernplattform Stud.IP, die Uni Bremen Blogfarm, erstellen Lernvideos für ihre Veranstaltungen und bewegen sich in Webkonferenzen wie Zoom und BigBlueButton oder möchten ihre selbsterstellten Lehrmaterialien unter einer CC-Lizenz einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
In diesem Workshop erfahren Sie, wie Sie urheberrechtlich geschützte Materialien den Studierenden rechtskonform zur Verfügung stellen können und was Sie diesbezüglich bei der Er- und Bereitstellung von Lehr-Lernmaterialien berücksichtigen müssen.
Referentin: Prof. Dr. Iris Kirchner-Freis, LL.M.Eur (Direktorin Institut für IT-, Medien- und Immaterialgüterrecht (MLS LEGAL) und Autorin der Entscheidungshilfe Urheberrecht.
Die Veranstaltung findet am Donnerstag, dem 02. Juni von 16:00 – 18:00 Uhr virtuell in Zoom statt, die Zugangsdaten werden nach Anmeldeschluss per E-Mail mitgeteilt.
Wir bitten um eine Anmeldung bis zum 24. Mai 2022 unter https://www.uni-bremen.de/zmml/lehre-digital/veranstaltungen-und-anmeldung
Weitere Informationen, Leitfäden, ein Schaubild oder Videos zum Thema finden Sie auch auf den Seiten des ZMML > Lehre Digital > Rechtsfragen