Zulassungsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen für den Master of Education (M.Ed.) entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:

Lehramt an Grundschulen

Lehramt an Gymnasien/Oberschulen

Inklusive Pädagogik

Ein erster Hochschulabschluss in einem lehrerbildenden bzw. lehramtsorientierten Studiengang mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten.

Ein erster Hochschulabschluss in einem lehrerbildenden bzw. lehramtsorientierten Studiengang mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten.

Ein erster Hochschulabschluss in einem lehrerbildenden bzw. lehramtsorientierten Studiengang mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten.

Jeweils mindestens 39 CP fachwissenschaftliche Studienanteilen und 12 CP fachdidaktische Studienanteile in zwei Fächern, für die die Zulassung beantragt wird.

Die Summe aus fachwissenschaftlichen und erziehungswissenschaftlichen Studienanteilen muss dabei mindestens 126 CP betragen.

In beiden Studienfächern jeweils mindestens 48 CP fachwissenschaftliche Studienanteile.

In beiden Studienfächern jeweils mindestens 12 CP fachdidaktische Studienanteile.

Mindestens 51 CP im Bereich Inklusive Pädagogik oder Sonderpädagogik oder ein Studium des Faches Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik in mindestens diesem CP-Umfang sowie
mindestens 39 CP fachwissenschaftliche Studienanteile und 12 CP fachdidaktische Studienanteile in einem zweiten Fach, für das die Zulassung beantragt wird.

Mindestens 15 CP fachwissenschaftliche Studienanteile und 9 CP fachdidaktische Studienanteile in dem dritten Fach, für das die Zulassung beantragt wird.

Erziehungswissenschaftliche Grundlagen im Umfang von mindestens 27 CP.

Erziehungswissenschaftliche Grundlagen im Umfang von mindestens 9 CP oder Leistungen, die keine wesentlichen Unterschiede in Inhalt, Umfang und Anforderungen zu jenen erkennen lassen.

Erziehungswissenschaftliche Grundlagen im Umfang von mindestens 24 CP, von denen mindestens 14 CP thematisch im Umgang mit Heterogenität verortet sein müssen.

Ein Schulpraktikum mit erziehungswissenschaftlichem und/oder fachdidaktischem Schwerpunkt.

Ein Schulpraktikum mit erziehungswissenschaftlichem und/oder fachdidaktischem Schwerpunkt.

Ein Schulpraktikum mit erziehungswissenschaftlichem und/oder fachdidaktischem Schwerpunkt.

Ein Schulpraktikum im inklusions-/sonderpädagogischen Bereich von mind. drei Wochen.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Tabelle nur um eine Zusammenfassung handelt. Weitere Details sind den jeweiligen Zulassungsordnungen zu entnehmen:

Weitere Informationen für Studierende, die ihren (i.d.R. lehrerbildenden oder lehramtsorientierten) Bachelor-Abschluss nicht in Deutschland erworben haben, erteilt Ihnen gerne das Sekretariat für Studierende (SfS)

Neben diesen Zugangsvoraussetzungen sind vor Aufnahme des Studiums englische Sprachkenntnisse auf dem folgenden Niveau durch eines der vom Studiengang vorgeschriebenen internationalen Zertifikate nachzuweisen (Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens). Diese Sprachkenntnisse müssen bereits zum Zeitpunkt der Immatrikulation durch einen standardisierten, international anerkannten Sprachtest nachgewiesen werden.

Bitte beachten Sie, dass der Sprachnachweis in jedem Fall vor Beginn des M.Ed. Studiums erbracht werden muss. Dies gilt auch für Studierende, die vor Beginn ihres Bachelor-Studiums in Bremen keinen international anerkannten Sprachnachweis erbringen mussten.

Test

Mindestniveau

British Council IELTS (International Language Testing System) Academic Training VersionBand 7.0
TOEFL (Test of English as a Foreign Language)(Code für Universität Bremen: 5740)110 iBT
Cambridge ESOL Certificate in Advanced English (CAE)C
Cambridge ESOL Certificate of Proficiency in English (CPE) (Achtung: Dieser Test prüft Sprachkenntnisse auf C2-Niveau)C

Der Nachweis englischer Sprachkenntnis gilt auch für Bewerbungen von Fachfortgeschrittenen ("Quereinsteigern") und entfällt nur für Bewerber/innen, die

  • ihre Hochschulzugangsberechtigung in englischer Sprache (z.B. britische „A-Levels“) erworben haben*; oder
  • einen Hochschulabschluss an einer Universität in einem englischsprachigen Land erworben haben.*

*Alle Ausnahmen müssen vom Studiengang überprüft und bestätigt werden. Dazu wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Studienzentrum.

Genauere Informationen zu Kosten, Anmeldung und Durchführung sowie weiterführende Links zu den Anbietern dieser Tests finden Sie auf den Webseiten des Fremdsprachenzentrums der Hochschulen im Land Bremen (FZHB).

Siehe auch Sprachtests der Fremdsprachenzentren deutscher Universitäten, insbesondere des Fremdsprachenzentrums der Hochschulen im Land Bremen und die Vergleichstabelle der Zertifikate