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Prof. Hase als stellvertretender Vorsitzender in den G-BA berufen

Prof. Dr. Friedhelm Hase, bis 2017 Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bremen und nach wie vor in der Lehre aktiv, ist zum 1. Juli 2018 als stellvertretender Vorsitzender in den Gemeinsamen Bundesausschuss berufen worden.

Der Ausschuss ist für den Gesundheitssektor in Deutschland von außerordentlich großer Bedeutung: Als oberstes Entscheidungsgremium der "gemeinsamen Selbstverwaltung" erlässt er vor allem Richtlinien, d.h. untergesetzliche Rechtsnormen, in denen die Versorgung von mehr als 70 Millionen Krankenversicherten (für Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker, Pharmahersteller usw.) verbindlich ausgestaltet wird.
 

Prof. Dr. Friedhelm Hase