Prüfungen
Sofern im Prüfungsplan keine anderen Angaben gemacht sind, gelten die folgenden An- und Abmeldezeiträume:
| Wintersemester | Sommersemester |
Anmeldung | 10.12. - 10.01. | 10.06. - 30.06. |
Abmeldung | 10.12. - 31.01. | 10.06. - 30.06. |
Im Bereich der Zwischenprüfung (Module ZR I, SR I, ÖR I, Grundlagen I) findet zu Wiederholungsprüfungen eine automatische Anmeldung von Amts wegen statt.
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsplan laufend aktualisiert werden kann. Informieren Sie sich daher regelmäßig über evtl. Änderungen.
Anmeldungen & Problemlösungen
Studierende müssen sich für Modul- und Wiederholungsprüfungen selbstständig über das Prüfungsamt Bremen Online (PABO) anmelden.
Folgende Punkte können eine Anmeldung verhindern:
Modulergebnisse stehen noch aus (bitte wenden Sie sich an den Modulverantwortlichen)
Sie haben das Modul bereits bestanden (bitte kontrollieren Sie Ihren Studienverlauf auf PABO)
Es gibt eine abweichend An- und Abmeldephase (siehe Prüfungsplan)
Sie sind nicht für den Studiengang immatrikuliert
Bei allen Schwierigkeiten wenden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist an das ZPA, Geschäftsstelle für den Fachbereich 06.
Prüfungspläne
Wintersemester 2024/25
Grundstudium
Hauptstudium
Schwerpunktbereichsstudium
Prüfungstermine und Ablauf im SoSe 24
Prüfungstermine und Ablauf im WiSe 2024/25
Erkrankung während einer Prüfung
Im Falle einer nachgewiesenen Erkrankung kann von einer Prüfung zurückgetreten werden.
Dazu muss binnen 3 Tagen nach dem Prüfungstermin ein ärztliches Attest sowie ein Formular im Original beim Zentralen Prüfungsamt eingehen.
Weitere Auskünfte erteilt das Zentrale Prüfungsamt, Geschäftstelle für den Fachbereich 06.
Nachteilsausgleich
Studierenden kann auf Ihren Antrag hin ein Nachteilsausgleich für Prüfungen gewährt werden.
Anträge sind an das Zentrale Prüfungsamt, Geschäftstelle für den Fachbereich 06 zu richten.
Die Kontakt und Informationsstelle für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen (KIS) der Universität bietet dazu Informationen und Unterstützung.