Was passiert mit E-Mail-Account, Facebook-Profil oder Online-Banking-Konto, wenn ihre Nutzerin oder ihr Nutzer nicht mehr da sind? Viele Menschen wissen nicht, dass oder wie sie ihr digitales Erbe regeln können. Um die Thematik des digitalen Nachlasses aus rechtswissenschaftlicher und technischer Sicht aufzubereiten, wurde jetzt ein Forschungsprojekt ins Leben gerufen. „Ziel des Projekts ist es, Benachteiligungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern aufzudecken und Empfehlungen zu erarbeiten, wie die Vererbbarkeit von Daten unkompliziert ausgestaltet werden kann“, erklärt Professor Benedikt Buchner vom Institut für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR) des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Bremen. Beteiligt an der Studie sind außerdem die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg unter der Leitung des Fraunhofer-Instituts für Sicherere Informationstechnologie (SIT).
Erbfall tritt ein: was nun?
Im Rahmen der Studie will das Forschungsteam Empfehlungen entwickeln, die Erblasserinnen und Erblassern helfen, ihre Daten zu vererben und entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Dabei wird nicht nur die juristische Seite, sondern auch die der technischen Umsetzung eine Rolle spielen. So sollen technische Lösungen erarbeitet werden, mit denen die Erbinnen und Erben geerbte Daten identifizieren und anschließend verwalten können. Diese Hilfestellungen sollen auch für Vorsorgebevollmächtigte und gesetzliche Betreuungspersonen entwickelt werden, da diese häufig vor den gleichen Problemen stehen wie die Angehörigen. Zudem wird eine Informationsbroschüre mit Erklärungen und Tipps erstellt, die kompakt und anschaulich einen Überblick über das Thema bietet.
Empfehlungen für Unternehmen und die Gesetzgebung
Auch für die datenverarbeitenden Unternehmen ist es wichtig zu wissen, wer Erbin oder Erbe geworden ist, um diesen rechtmäßig Zugang zu den Daten des Erblassers zu verschaffen. Daher sollen auch Möglichkeiten entwickelt werden, wie kleine und mittelständische Unternehmen Erbberechtigte ausfindig machen können. Viele große Unternehmen verwenden Datennutzungsklauseln, die zwar rechtlich zulässig, gleichwohl aber für Verbraucherinnen und Verbraucher in vielerlei Hinsicht nachteilig sind. „Wir wollen daher auch untersuchen, ob es im Hinblick auf die starke wirtschaftliche Stellung einiger Anbieter einer rechtlichen Regulierung bezüglich des digitalen Nachlasses zu Gunsten der Verbraucherseite bedarf und wie diese aussehen könnte“, so Buchner. Als Beispiel nennt er den Kauf eines eBooks, bei dem man häufig nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht erwerbe, ohne dies zu wissen. Dieses Nutzungsrecht erlischt dann regelmäßig mit dem Tod der Person, weshalb das eBook auch nicht vererbt werden kann, obwohl die betroffene Person möglichweise davon ausgegangen ist, weil sie auf den Button „kaufen“ geklickt hat.
Pressemitteilung der Universität Bremen - Autor/in: Stefanie Möller
Weitere Informationen:
https://www.uni-bremen.de/jura/igmr/forschung/
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