Wechsel der Prüfungsordnung - häufig gestellte Fragen.
Nachstehend finden sich Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Wechsel in die neue Prüfungsordnung.
Achtung: Fristablauf für den Wechsel ist der 15. November 2024!
Am Donnerstag, 24. Oktober von 12. - 16.00 Uhr findet eine offene Bachelorsprechstunde im Forum am Domshof, Raum 30064 statt.
Fragen können auch via Mail an studienberatung-jura@uni-bremen.de gestellt werden. Bitte beachten Sie aber, dass es aufgrund der Vielzahl von Anfragen zu längeren Bearbeitungszeiten kommt.
Durch den integrierten Bachelorabschluss haben Sie die Möglichkeit, völlig unabhängig von der Ersten juristischen Prüfung, einen vollwertigen, akkreditierten Hochschulabschluss zu erwerben.
Mit diesem können Sie weltweit ein Masterstudium anschließen oder auch direkt auf den Arbeitsmarkt gehen. Für potentielle Arbeitgeber ist Ihre Qualifikation so deutlich einfacher zu erkennen.
Durch den Erwerb des Bachelors vor der staatlichen Pflichtfachprüfung wird der Prüfungsdruck gesenkt, sie haben auf jeden Fall ein abgeschlossenes Studium in der Tasche!
Die Bachelornote setzt sich aus allen Leistungen des Studiums zusammen, d.h. aus denjenigen des Grund- Haupt- und Schwerpunktstudiums. Es zählt folglich jede Note ab dem 1. Semester in die Bachelornote.
Die Bewertung der Schwerpunktbereichsprüfung macht dabei 20 Prozent der Gesamtnote aus.
Neben den Änderungen im Schwerpunktstudium sind in der neuen Prüfungsordnung drei Module enthalten, für die es in der alten Prüfungsordnung keine Entsprechung gibt.
Zum einen das Modul Grundlagen III. Es ist von jedem/jeder Student:in zu absolvieren und Teil des Hauptstudiums.
Zum anderen die Module Vertiefung I und Vertiefung II. Dahinter verbirgt sich der Examensklausurenkurs. Im Modul VI sind zwei Klausuren (Öffentliches Recht und Zivilrecht) im Modul V II eine Klausur (Strafrecht) aus dem universitären Examensklausurenkurs zu absolvieren. Dabei wird dir Note in PABO nicht erfasst und geht auch nicht in die Berechnung der BAchelornote ein, sondern es wird nur eine Bestanden/nicht bestanden eingetragen.
Für die Eintragung ist am Fachbereich, nach Anmeldung bei PABO, Frau Erkens zuständig.
Das Schwerpunktstudium ist unter der neuen PO wie folgt gegliedert:
In jedem Schwerpunktbereich sind die Module P1 - P4 zu absolvieren. Dabei werden die Module P1 und P2 jeweils im SoSe, P3 und P4 jeweils im WiSe angeboten und bilden den Pflichtstoff des jeweiligen Schwerpunkts. Die Prüfungsleistung ist dort immer diesselbe, nämlich die wissenschafltiche Arbeitsprobe.
Daneben ist von jedem/jeder das Modul "Schwerpunktseminar" im jeweiligen Schwerpunkt zu absolvieren. Prüfungsleistung ist dort die wissenschaftliche Seminararbeit.
Jeder/jede muss zusätzlich zwei schwerpunktübergreifende Module absolvieren. Sie sind im Veranstaltungsverzeichnis gesondert ausgewiesen. Diese können dem jeweiligen "Heimatschwerpunkt" entstammen, müssen es aber nicht. Prüfungsleistung ist auch dort jeweils die wissenschaftliche Arbeitsprobe.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Frage: Was bedeutet Modularisierung?
Die Module sind Teil der Prüfungsordnung und dort im Anhang 2.5 zu finden.
Das Bachelorzeugnis kann dann erstellt werden, wenn sämtliche Module der Prüfungsordnung erfolgreich absolviert wurden.
Das bedeutet, dass die Ausstellung des Zeugnisses nicht an das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung geknüpft ist, sondern davon abhängig ist, dass sämtliche Module (auch die Module Vertiefung I und Vertiefung II) erfolgreich absolviert wurden.
Eine Übersicht aller Module findet sich im Studienverlaufsplan.
Die Modulzuuordnung einer Veranstaltung ist an zwei Stellen sichtbar.
Zum einen in Stud.IP innerhalb der jeweiligen Veranstaltung.
Zum anderen wird die Modulzuordnung auch im Veranstaltungsverzeichnis ausgewiesen.
Hinter den Modulen Vertiefung I und Vertierung II verbirgt sich der Examensklausurenkurs. Im Modul VI sind zwei Klausuren (Öffentliches Recht und Zivilrecht) im Modul V II eine Klausur (Strafrecht) aus dem universitären Examensklausurenkurs zu absolvieren. Dabei wird dir Note in PABO nicht erfasst und geht auch nicht in die Berechnung der BAchelornote ein, sondern es wird nur eine Bestanden/nicht bestanden eingetragen.
Für die Eintragung ist am Fachbereich, nach Anmeldung bei PABO, Frau Erkens zuständig.
Für den Wechsel der Prüfungsordnung ist ein Antrag an das Zentrale Prüfungsamt, Geschäftsstelle für den Fachbereich 06 nötig. Fristblauf für den Wechsel ist der 15. November 2024!
Dieser muss eigenhändig unterschrieben sein und gesandt werden an:
Universität Bremen
Zentrales Prüfungsamt
Postfach 33 04 40
28334 Bremen
Alternativ ist eine Einreichung per Mail als angehängtes PDF-Dokument möglich an:
zpa-fb6@uni-bremen.de
Die Anrechnung von Leistungen erfolgt im ersten Schritt automatisch seitens des zentralen Prüfungsamts durch eine Übergangstabelle.
Grundsätzlich werden die Leistungen aus dem Grund- und Hauptstudium vollständig angerechnet.
Im Schwerpunktstudium gelten folgende Grundsätze:
Leistungen nach § 31 Abs. 2 Nr. 3 & 4 PO Jura 2010 können für die Module P1 und P2 angerechnet werden.
Der Seminarschein gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 PO Jura 2010 kann für das jeweilige Schwerpunktseminar angerechnet werden.
Der Grundlagenseminarschein gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 1 PO Jura 2010 kann für das Modul Grundlagen III oder für ein schwerpunktübergreifendes Modul angerechnet werden.
Schlüsselqualifikationen können dann für schwerpuntübergreifende Module angerechnet werden, wenn Sie juristische Lehrveranstaltungen zum Inhalt hatten.
Für alle Leistungen, welche nach dem Übertrag in die neue PO nicht automatisch angerechnet wurden, ist jeweils ein Antrag auf Anrechnung beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen.
Die Anrechnung von unter der alten Prüfungsordnung erbrachten Leistungen erfolgt auf Antrag durch den Prüfungsausschuss. Bestimmte Leistungen werden durch eine Übergangstabelle automatisch übertragen. Es ist daher ausreichend, nach erfolgter Übertragung die Anrechnung einzelner verbliebener Prüfungsleistungen zu beantragen.
Der Wechsel der universitären Prüfungsordnung und die staatliche Pflichtfachprüfung beim Justizprüfungsamt stehen in keinem besonderen Zusammenhang. Einzige Ausnahme ist, dass das Modul Grundlagen III für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung vorliegen muss (vgl. § 17 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 3 Abs. 4 Prüfungsordnung.
Der Art und Anforderungen der staatlichen Pflichtfachprüfung bestimmen sich nicht nach der universtären Prüfungsordnung sondern nach dem JAPG sowie der Prüfungsgegenstände-Pflichtfach-VO.
Das JAPG wurde 2023 allerdings ebenfalls refomiert. Studierende, die vor dem 01.04.2023 Ihr Studium aufgenommen haben, können wählen ob Sie nach dem alten oder neuen JAPG geprüft werden möchten. Dort gibt es erhebliche Unterschiede.
Verbindliche Auskünfte dazu erteilt das Justizprüfungsamt.
Der Wechsel in die neue Prüfungsordnung berührt die Möglichkeit, die Reihenfolge von Schwerpunktbereichsprüfung und staatlicher Pflichtfachprüfung frei zu wählen nicht.
Der neue Studiengang Rechtswissenschaft mit den Abschlüssen "Erste juristische Prüfung & LL.B." ist vollständig modularisiert.
Das bedeutet, dass der Studienverlauf durch Module geprägt ist. Diese stellen die obere Organisationsheit dar.
Im Grund- und Hauptstudium entsprechen die Module auch immer den jeweiligen Veranstaltungen. Dort braucht also keine Auswahl getroffen werden.
Einem Modul können jedoch auch mehrere Veranstaltungen zugeordnet sein. Dies ist ist häufig im Schwerpunktstudium der Fall. Beispielsweise können dem Modul Schwerpunktseminar Klima - Umwelt - Meer (KUM-S) mehrere Veranstaltungen zugeordnet sein. Dann muss nur eine Veranstaltung darauf besucht und auch nur dort eine Prüfungsleistung absolviert werden. Die zugeordneten Veranstaltungen können grundsätzlich jedes Semester variieren, bleiben aber im Grund- und Hauptstudium sowie im Pflichtbereich der Schwerpunkte stabil.
EIn Modul kann immer nur durch eine Studien- oder Prüfungsleistung in einer dem jeweiligen Modul zugeordneten Veranstaltung erfolgreich absolviert werden. Die Art der Leistung ist dabei durch das Modul vorgegeben. Es ist also nicht wie bisher möglich, in einer (Schwerpunkt)Veranstaltung verschiedenste Leistungsnachweis zu erbringen.
Module können also nicht untereinander getauscht werden. So kann das Modul PGW-P1 nur in einer Verantaltung erfolgreich absolviert werden, die diesem Modul auch zugeordnet ist.
Die Modulzuordnung wird im Veranstaltungsverzeichnis ausgewiesen.