Grundstudium
Das Grundstudium erstreckt sich über die ersten beiden Semester.
Folgende Module sind dabei zu absolvieren:
Zweisemestrige Module:
- Öffentliches Recht I - Grundrechte & Staatsorganisationsrecht
- Strafrecht I - Einführung in das Strafrecht & Lehren des Strafrechts AT, Delikte gegen die Person
- Zivilrecht I - Einführung in das Privatrecht und BGB AT & Schuldrecht AT (mit Kaufrecht)
Einsemestrige Module
1. Semester:
- Grundlagen des Rechts I - Methoden der Rechtswissenschaft
2. Semester
- Grundlagen des Rechts II - Historische, philosophische und soziologische Grundlagen des Rechts.
Aktuelle Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie im Veranstaltungsverzeichnis.
Modulprüfungen
Die Module öffentliches Recht I, Strafrecht I und Zivilrecht I schließen am Ende des zweiten Semesters mit jeweils einer Klausur (120 Min.) als Prüfungsleistung ab.
Die Module Grundlagen des Rechts I & II schließen am Ende des 1. bzw. 2. Semesters ebenfalls mit einer Klausur (120 Min.) ab.
Weitere Informationen zu den Prüfungen finden sich im elektronischen Modulhandbuch.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus den Modulen des 1. und 2. Semesters, mit Ausnahme des Moduls Grundlagen des Rechts II.
Das Bestehen ist Voraussetzung für die Anmeldungen zu den nachfolgenden Modulprüfungen.
Für das erfolgreiche Bestehen dieser Module gibt es insgesamt drei Versuche. Die Anmeldung zu den Wiederholungsprüfungen erfolgt dabei von Amts wegen. Auf Antrag hin kann die Wiederholung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Zuständig dafür ist das Zentrale Prüfungsamt, Geschäftstelle für den Fachbereich 06.