Praktika und Auslandsaufenthalt
Praktika
Während des Studiums sind mindestens zwei Praktika von einer Gesamtdauer von mindestens drei Monaten zu absolvieren. Es handelt sich um ein Grundpraktikum (mindestens einen Monat und 15 Tage) und ein sogenanntes Schwerpunktpraktikum (mindestens einen Monat). Das Schwerpunktpraktikum hängt nicht mit dem Schwerpunktbereichsstudium zusammen (insofern ist die Bezeichnung verwirrend).
Die Praktika sind grundsätzlich in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren, nachdem die Zwischenprüfung bestanden ist. Ausnahme: Bei „Scheinfreiheit“ können die Praktika auch während der Vorlesungszeiten absolviert werden.
In der Regel nicht. In besonderen Ausnahmefällen entscheidet das Justizprüfungsamt.
Das ist für den Einzelfall vom Justizprüfungsamt zu entscheiden. Es ist ein entsprechender formloser Antrag beim JPA zu stellen.
Das Grundpraktikum ist das erste der beiden zu absolvierenden Praktika und dauert mindestens einen Monat und 15 Tage und ist „am Stück“ abzuleisten. Es muss zwingend bei einem in Deutschland niedergelassenen Rechtsanwalt absolviert werden. In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, das Grundpraktikum bei einem im Ausland niedergelassenen Rechtsanwalt zu machen.
Das Schwerpunktpraktikum kann beim Amtsgericht, der Staatsanwaltschaft, dem Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- oder Finanzgericht, einer Behörde der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde, einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, einer internationalen Organisation, einem deutschen oder ausländischen Rechtsanwalt, einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband oder bei einem Wirtschaftsunternehmen abgelegt werden.
Ja, für beide Praktika muss jeweils gesondert ein Antrag auf Zulassung beim Justizprüfungsamt eingereicht werden. Anzugeben ist der Praktikumsbetrieb sowie der Zeitraum, in dem das Praktikum stattfinden soll.
Auslandsaufenthalt
Grundsätzlich ist es möglich, während des gesamten Hauptstudiums ein Auslandssemester oder ein ganzes Auslandsjahr in die eigene Studienplanung zu integrieren. Es empfiehlt sich jedoch eine individuelle Beratung im Studienzentrum.
Unterstützung wird neben dem International Office (IO) der Universität Bremen auch durch die jeweilige Förderungsorganisation (bspw. Erasmus) gewährleistet.