Eine weit verbreitete Annahme ist, dass Unternehmer mehr Kontrolle über ihr Unternehmen behalten, wenn sie sich für Crowdinvesting anstelle von Venture Capital entscheiden. In ihrem Artikel untersuchen die Autoren die Relevanz von Cashflow-, Kontroll- und Exit-Rechten für Crowd-Investoren in Deutschland. Sie stellen fest, dass Crowd-Investoren aufgefordert werden, höhere Preise für Unternehmensanteile zu zahlen, wenn sie mehr Cashflow- und Exit-Rechte erhalten, was mit der Hypothese übereinstimmt, dass diese Rechte für die Crowd wertvoll sind. Die Autoren finden jedoch keine Hinweise darauf, dass diese Rechte den Kampagnenerfolg, die Wahrscheinlichkeit einer Anschlussfinanzierung oder die Insolvenzwahrscheinlichkeit des Unternehmens beeinflussen. Sie interpretieren dies als Beleg dafür, dass die vertraglichen Vereinbarungen andere Kontrollrechte weniger relevant machen oder die Ausübung der Rechte durch die Anleger nicht effektiv ist. Darüber hinaus lösen Crowd-Investoren weder ein Insolvenzverfahren aus, noch erwähnen sie die Durchsetzung ihrer vertraglichen Rechte in Blogs oder anderen Medien.
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