FAQ Masterstudiengang Management Information Systems

Aufnahmevoraussetzungen

 
Welche Kriterien muss ich für Aufnahme in den MIS-Studiengang erfüllen?

Die in der Aufnahmeordnung definierten Aufnahmekriterien sind Ausschlusskriterien und zu den in der Aufnahmeordnung definierten Zeitpunkten nachzuweisen:

  • Bachelorabschluss
    • zum Zeitpunkt der Bewerbung: 130 CP (per Transcript)
    • zum Zeitpunkt der Immatrikulation: 180 CP (per Transcript)
    • Urkunde und Zeugnis: zum 31.12. (bei Studienbeginn im Wintersemester) bzw. 30.06. (bei Studienbeginn im Sommersemester)
  • mindestens 12 CP im Bereich praktische Informatik
    (z.B. Software, Algorithmen, Datenstrukturen, Programmiersprachen)
    • zum Zeitpunkt der Bewerbung
  • mindestens 12 CP im Bereich betriebswirtschaftliche Grundlagen
    (z.B. Marketing, Rechnungswesen, Personalmanagement, Finanzierung, Strategisches Management)
    • zum Zeitpunkt der Bewerbung
  • Sprachkenntnisse
  • Englisch
    • zum Zeitpunkt der Bewerbung: Niveau B2
    • zum Zeitpunkt der Immatrikulation: Niveau C1
    • Sprachnachweis per Zertifikat kann entfallen, wenn der letzte Hochschulabschluss oder die Hochschulzugangsberechtigung in englischer Sprache erworben wurden (MOI / Nachweis erforderlich)
    • Eine Liste der Zertifikate, die zum Nachweis des B2- und C1-Niveaus akzeptiert werden, führt das Sprachenzentrum.
  • Deutsch
    • Es werden keine Deutschkenntnisse verlangt.

 

Kann ich meine Bewerbungsunterlagen vor Einreichen der Bewerbung prüfen lassen?
  • Die Universität bietet keine pre-checks von Bewerbungsunterlagen an.
  • In kritischen Fällen kann eine Einschätzung der Eignung erbrachter Leistungen durch die Studienzentren erfolgen. Dies betrifft nur Fälle, in denen die Zuordnung zu BWL und praktischer Informatik nicht eindeutig sind. Anfragen, in denen die Zuordnung eindeutig und für die Bewerberin oder den Bewerber selbst ersichtlich ist, können leider nicht bearbeitet werden.

 

Was passiert, wenn ich mich bewerbe, obwohl ich die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfülle? Kann ich Zulassungsvoraussetzungen durch andere Leistungen ersetzen?
  • Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen ist eine Immatrikulation nicht möglich. Es gibt keine Zulassung unter Vorbehalt.
  • Eine Mindestnote oder ein Numerus Clausus existieren nicht.
  • Arbeitserfahrung kann akademische Voraussetzungen nicht ersetzen.

 

Ich habe meine Leistungen außerhalb des ECTS-Systems erworben. Wie rechne ich sie in ECTS Credit Points um?
  • Bei der Umrechnung von Credit Points für belegte Kurse außerhalb des ECTS Systems kann die folgende Formel genutzt werden:
  • ECTS CP = cr_course * (60 * yrs)/(total)
    cr_course: erworbene Credits im betroffenen Kurs | yrs: Dauer des Studienprogramms in Jahren | total: Gesamtsumme der Credits des Studiengprogramms

Bewerbung

 

An wen wende ich mich mit Fragen zum Bewerbungsverfahren?

Der Bewerbungsprozess wird vom Sekretariat für Studierende (SfS) verantwortet und durchgeführt. Fragen zum Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess sind daher direkt ans SfS zu richten.

 

Welche Fristen muss ich für meine Bewerbung beachten?
  • Anfängerinnen und Anfänger starten ausschließlich zum Wintersemester.
    • Bewerbungszeitraum: 1. April bis 31. Mai
  • Fortgeschrittene starten zum Sommersemester oder zum Wintersemester.
    • Bewerbungszeitraum zum Sommersemester: 1. Dezember bis 10. Januar
    • Bewerbungszeitraum zum Wintersemester: 1. April bis 31. Mai
    • Fortgeschrittene Studierende müssen nachweisen, dass sie bereits mindestens 10 CP in Kursen erbracht haben, die
      • entweder aus dem MIS Studiengang an der Universität Bremen stammen
      • oder für Module im MIS Studiengang an der Universität Bremen anerkannt werden können
  • Alle Fristen gelten gleichermaßen für alle Bewerberinnen und Bewerber (EU und nicht-EU).

 

Wie reiche ich meine Bewerbung ein?
  • Informationen zum Bewerbungsprozess finden sich im Master-Portal der Universität Bremen.
  • Das SfS hat eine FAQ Liste zur Beantwortung typischer Fragen im Bewerbungsprozess erstellt. Hier wird z.B. erläutert, in welcher Form internationale Bewerbungsdokumente übersetzt werden müssen und in welchen Fällen ein APS-Zertifikat vorzulegen ist. Rückfragen zu diesen Themen beantwortet das SfS.
  • Bewerbungen werden ausschließlich im MOIN-Portal der Universität Bremen eingereicht, die Bewerbung erfolgt in elektronischer Form .
    • Die erforderlichen Dokumente werden im Bewerbungsformular in MOIN präzisiert. Eine Bewerbung kann begonnen, dann gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigt und abgeschickt werden.
    • Es ist zu empfehlen, die Bewerbung nicht erst kurz vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu beginnen.
    • Die Einhaltung der Form und Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen liegt in der Verantwortung der Bewerberinnen und Bewerber.

Auswahlprozess

 

Wer entscheidet über meine Bewerbung?
  • Die Auswahl der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch das Sekretariat für Studierende (SfS) für die formale Prüfung und durch die Auswahlkommission des Studiengangs (AK) für die inhaltliche Prüfung.
  • Vorabeinschätzungen zur voraussichtlichen Akzeptanz erbrachter Leistungen für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen sind nicht bindend. Rechtlich bindend sind nur die Einschätzungen des SfS und der AK.
  • Eine direkte Kontaktaufnahme zur AK ist nicht möglich. Rückfragen beantwortet das SfS.

 

Wann erhalte ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung?
  • Eine Rückmeldung zur Zulassung oder Ablehnung der Bewerbung erhalten Bewerberinnen und Bewerber in der Regel ca. 6 bis 8 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist. Der Status einer Bewerbung kann in MOIN jederzeit selbst eingesehen werden. Von individuellen Anfragen zum Bearbeitungsstand ist abzusehen.

Immatrikulation

 

An wen wende ich mich mit Fragen zur Immatrikulation?
  • Alle mit der Immatrikulation verbundenen Verfahren und Prozesse liegen in der Verantwortung des Sekretariats für Studierende (SfS).
  • Alle Fragen zur Zulassung und Immatrikulation sind an das SfS zu richten. Hierzu zählen bspw.
    • Widersprüche gegen Ablehnungsbescheide
    • Fragen zur Krankenversicherung
    • Fristen zur Ein- und Nachreichung von Unterlagen
    • Übersetzungrichtlinien für Zeugnisse und Urkunden
    • Semesterunterlagen
    • ...

 

Kann ich mich mit meinen Fragen zur Immatrikulation auch an den Fachbereich wenden?
  • Die Fachbereiche haben weder die Befugnis noch die Zugangsberechtigung, um über den Status eines Einschreibeverfahrens, Details zum Prozess oder Fristen zu informieren. Die Studienzentren und Studiengangsverantwortlichen an den Fachbereichen können daher keine Auskunft zu diesen Themen geben.

Visa-Angelegenheiten und Late Arrival

 

Unterstützt die Universität Bremen mich bei der Beantragung meines Studierendenvisums?
  • Die rechtzeitige Beantragung eines Visums liegt einzig in der Verantwortung der zugelassenen internationalen Studierenden.
  • Die Universität hat keine Handhabe, Visumsprozesse zu beschleunigen und stellt keinen Kontakt zu Deutschen Auslandsvertretungen her.

 

Mein Visumsprozess verzögert sich, was soll ich tun?
  • Das Studienzentrum Wirtschaftswissenschaft stellt auf Anfrage Late Arrival Letters zur Vorlage bei der jeweiligen Botschaft aus.
    • In einem Late Arrival Letter bescheinigt der Fachbereich, dass die Aufnahme des Studiums auch bei verspäteter Ankunft noch zulässig ist.
    • Late Arrival Letters werden nur für ein Semester ausgestellt.
  • Auch bei verspäteter Ankunft in Bremen wird das Studium offiziell im Wintersemester angetreten; um im betreffenden Semester Lehrveranstaltungen belegen zu können, sind die folgenden Fristen maßgeblich:
    • Die verspätete Aufnahme in die Lehrveranstaltungen des ersten Fachsemesters liegt in der Entscheidung der Lehrenden. In der Regel ist ein verspäteter Beginn bis Anfang November möglich.
    • Nach Anfang November ist die Belegung von Pflichtkursen erst ab dem darauffolgenden Sommersemester möglich. Das Studienzentrum berät zu individuellen Studienverlaufsplänen.
  • Die Beantragung eines Urlaubssemesters ist erst ab dem zweiten Fachsemester möglich.

 

Worauf müssen internationale Studierende bei der Vorbereitung ihres Studiums in Bremen achten?
  • Zu den Formalitäten für internationale Studierende hat das International Office der Universität Bremen hilfreiche Informationen zusammengetragen.

Unterkunft und Studienfinanzierung

 

Wo kann ich wohnen?
  • Die Universität Bremen betreibt keine eigenen Wohnheime. Es besteht für zugelassene Studierende kein Anspruch auf eine von der Universität gestellte Unterkunft.
  • Das International Office und das Studierendenwerk Bremen haben einige Informationen zur Wohnungssuche zusammengestellt. Das Studierendenwerk ist auch Ansprechpartner für die öffentlichen Studierendenwohnheime in Bremen.

 

Kann ich mich an der Universität Bremen für ein Stipendium bewerben?

 

Wie hoch sind die Studiengebühren?
  • Es gibt keine studiengangsspezifischen Studiengebühren.
  • Fällig wird lediglich die Semestergebühr (~ 350 Euro pro Semester).

Studieninhalte und Studienverlauf

 

Wo sind die Regeln fürs Studium festgelegt?
  • Studieninhalte, -verlauf und Module sind in der Fachspezifischen Masterprüfungsordnung (MPO) des Studiengangs festgelegt.
  • Die offiziellen Versionen von Prüfungsordnungen, ihren Änderungen und Korrekturen werden vom Zentralen Prüfungsamt veröffentlicht.
  • Eine jeweils aktuelle Lesefassung der MPO ist in der Datenbank Studium abgelegt (→ Prüfungen und Ordnungen).
  • Der Fachbereich stellt eine nicht-bindende englischsprachige Übersetzung der jüngsten Version der Lesefassung bereit.
 
Wo finde ich weitere Infos zur Vorbereitung aufs Studium?
  • Eine vereinfachte Darstellung des Studienverlaufsplans zeigt den idealtypischen Ablauf des Studiums. Die Module müssen nicht verpflichtend in dieser Reihenfolge belegt werden.
    • Module sind nicht dasselbe wie Kurse. Innerhalb von Modulen sind Lehrveranstaltungen (Kurse) zu belegen. Manche Module beinhalten Pflichtkurse, in anderen kann aus verschiedenen Kursen gewählt werden.
  • Im Veranstaltungsverzeichnisder Universität Bremen sind alle Lehrveranstaltungen studiengangsspefizisch aufgelistet. Hier sind auch die Kurse gelistet, aus denen bei Modulen mit Wahlmöglichkeiten ausgewählt werden kann.
  • Die Universität Bremen nutzt die Lernplattform Stud.IP für die Verwaltung und Begleitung aller Kurse. Studierende tragen sich dort für die Kurse ein, die sie belegen möchten, Lehrende teilen Details zur Kursorganisation via Stud.IP. Aus den belegten Kursen kann in Stud.IP ein Stundenplan generiert werden. Die Registrierung in einen Kurs in Stud.IP stellt keine Anmeldung zur Modulprüfung dar.
  • Der Fachbereich hat weiterführende Informationen zum MIS-Studium in der Studiengangsbeschreibung zusammengefasst
  • Der Anerkennungsprozess für bereits in einem früheren Studium erbrachte Leistungen erfolgt erst nach der Immatrikulation, d.h. erst mit Beginn des Semesters, in dem das Studium startet (nicht mit Erhalt der Semesterunterlagen).

Frage nicht beantwortet?

 

An wen wende ich mich, wenn meine Fragen in den FAQ nicht erschöpfend geklärt werden konnten?
Aktualisiert von: Redaktion