BQFG - Informationen für Interessierte

Sie haben im Ausland bereits einen Berufsabschluss als Lehrer*in erworben und würden den Abschluss gerne in Deutschland anerkennen lassen?

Die folgenden Informationen sind für Sie nur dann relevant, wenn Sie beim Staatlichen Prüfungsamts (StaPa) des Landes Bremen einen Antrag auf Anerkennung für Ihren Berufsabschluss als Lehrer*in gestellt und bereits einen "Bescheid" erhalten haben. In diesem Bescheid muss stehen, dass ein wissenschaftlicher Anpassungslehrgang an der Universität Bremen erfolgen soll, damit Ihr Abschluss als gleichwertig anerkannt wird. Nur dann können Sie sich für das sogenannte "Anpassungsstudium" nach BQFG an der Universität Bremen anmelden.

Sie haben noch keinen Antrag auf Anerkennung für Ihren Berufsabschluss als Lehrer*in beim StaPA gestellt? Dann wenden Sie sich bitte an die kostenfreie, unabhängige Erstberatung der Arbeitnehmerkammer und/oder die Beratung bei Frauen in Arbeit und Wirtschaft e. V.

Im Rahmen des Anpassungslehrgangs arbeitet die Universität Bremen mit dem Staatlichen Prüfungsamt und dem Landesinstitut für Schule sowie mit dem Paritätischen Bildungswerk in Bezug auf Fachsprachkurse und –prüfungen zusammen.

Kontakt

Anpassungsstudium nach BQFG

 

Gesche Heidemann

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Sportturm (SpT) Raum C 4030

Das Anpassungsstudium nach BQFG ist ein im Vergleich zum regulären Lehramtstudium in Deutschland verkürzter Weg in den reglementierten Lehrer*innenberuf für Lehrkräfte mit einer im Ausland erworbenen Lehramtsqualifikation.

Sie können sich für das Anpassungsstudium nach BQFG bewerben, wenn Sie

  • im Ausland ein Lehramtsstudium abgeschlossen haben und dort an staatlichen Schulen unterrichten dürften und
  • einen Bescheid des Staatlichen Prüfungsamts des Landes Bremen bekommen haben, der einen wissenschaftlichen Anpassungslehrgang vorsieht.

Wenn im Bescheid des StaPA steht, dass eine wissenschaftliche Zusatzqualifikation nach BremBQFG erforderlich ist, damit Ihr ausländischer Lehramtsabschluss anerkannt wird, bedeutet das Folgendes: In einem oder mehreren der Unterrichtsfächer, die Sie studiert haben, müssen für eine Anerkennung in Bremen noch Studienleistungen erbracht werden. Im Bescheid steht auch, in welchem Umfang noch Leistungen erbracht werden müssen, also wie viele Credit Points pro Fach.

Mit dem Bescheid können Sie sich im Studienzentrum Lehramt des ZfLB der Universität Bremen für die wissenschaftliche Zusatzqualifikation bewerben, die wir "Anpassungsstudium nach BQFG" nennen.

Für die Teilnahme an der wissenschaftlichen Zusatzqualifikation nach BQFG müssen Sie sich im Studienzentrum Lehramt des ZfLB bewerben. Vor der Bewerbung sollten Sie unbedingt eine Beratung im Studienzentrum Lehramt wahrnehmen.

  • Eine Bewerbung ist über unser Online-Portal möglich. Den Link erhalten Sie auf Anfrage im Studienzentrum Lehramt (bqfg@uni-bremen.de) 
  • ca. zwei Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist bekommen Sie Bescheid, ob ein Platz im gewählten Fach frei ist.
  • Falls es mehr Bewerbungen für ein Fach gibt als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los.
  • Falls Sie keinen Platz bekommen haben, reservieren wir Ihnen einen Platz für das folgende Semester.

Online-Informationstermine zum Anpassungsstudium nach BQFG bieten wir zweimal jährlich im Mai und im November an. Den aktuellen Termin sowie die Anmeldung finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.  

Die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Fächer ist der 15.7. (Wintersemester) bzw. 15.1. (Sommersemester), für zulassungsfreie Fächer der 1.9. (Wintersemester) bzw. 1.3. (Sommersemester) eines Jahres. Muss ein Unterrichtsfach neu studiert werden, ist der Einstieg in das "Anpassungsstudium nach BQFG" nur zum Wintersemester möglich.

Im Lehramtsstudium sind einige Fächer zulassungsbeschränkt. Das heißt, es stehen weniger Plätze zur Verfügung als Bewerbungen eingehen. Dieselben Fächer sind auch im "Anpassungsstudium nach BQFG" zulassungsbeschränkt. Gehen mehr Bewerbungen für die wissenschaftliche Zusatzqualifikation ein, als in einem Fach zur Verfügung stehen, entscheidet das Los.

In zulassungsfreien Fächern stehen in der Regel ausreichend Plätze für alle Bewerber*innen zur Verfügung.

Für eine Bewerbung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Bewerbungsformular (erhalten Sie auf Anfrage von uns)
  • Bescheid des Staatlichen Prüfungsamts
  • Transcript of Records des vorangegangenen Lehramtsstudiums im Ausland
  • Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 (GER)*
  • Weitere (Sprach-)Nachweise in den Fächern Englisch, Französisch, Spanisch, Politik-Arbeit-Wirtschaft, Geographie, Geschichte, Musik
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde (bei Namensänderungen)

 

Die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen, die für einige Fächer (s. o.) gelten, finden Sie hier.

Hier finden Sie eine Übersicht über die von der Universität akzeptierten Möglichkeiten zum Nachweis Ihrer Deutsch-Kenntnisse. Dort finden Sie auch einen Link zu Sprachschulen in Bremen. An der Universität Bremen selber gibt es leider kein entsprechendes Angebot.

Die aktuellen Termine für die Prüfung von Deutschkenntnissen auf C1-Niveau des Goethe Instituts Bremen finden Sie hier.

Achtung: Zusätzlich akzeptieren wir für die Zulassung zum "Anpassungsstudium nach BQFG" die berufssprachlichen Fachsprachprüfungen für internationale Lehrkräfte (C1 und C2) des Paritätischen Bildungswerks PBW). Nähere Informationen zum kostenlosen Kurs- und Prüfungsangebot des PBW finden Sie hier.

1. Vereinbaren Sie einen Termin mit dem/der Fachbeauftragten im Studienfach. Dort erhalten Sie Ihren individuellen Studienplan.

2. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit dem Studienzentrum Lehramt, um die Bewerbungsunterlagen (Original oder beglaubigte Kopie) vorzulegen. Erst dann erhalten Sie Ihren Teilnahmeausweis für das Anpassungsstudium.

Mit individuellem Studienplan und dem Teilnahmeausweis können Sie alle weiteren organisatorischen Schritte durchführen und sich für die Veranstaltungen anmelden.

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten - die Dauer des wissenschaftlichen Anpassungslehrgangs an der Universität Bremen ist abhängig davon, wie viele CP Sie nachstudieren, ob Sie ein oder mehrere Fächer studieren sowie darüber hinaus von Ihrer individuellen Situation (zeitliche Kapazitäten, evtl. zu pflegende Kinder etc.). 

Auch diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich geht das Staatliche Prüfungsamt davon aus, dass Sie das Anpassungsstudium in Vollzeit absolvieren. Das heißt, dass Sie 30 Credit Points pro Semester absolvieren können.

 

Sie absolvieren im Rahmen des Anpassungsstudiums die Module, die in Ihrem individuellen Studienplan festgelegt werden. Zu jedem Modul gehören mehrere Veranstaltungen. Wie diese über die Woche verteilt sind, kann von Semester zu Semester variieren. Eine erste Orientierung, wie Veranstaltungen liegen können, finden Sie in unserem Vorlesungsverzeichnis.

Geben Sie dort ganz oben das jeweilige Semester ein und schauen Sie dann in den Fachbereichen nach Ihrem Studienfach. Je nach individuellem Studienplan können die Veranstaltungen aus dem 2-Fächer-Bachelor (Gy/OS) /BiPEb (Grundschule) oder dem Master of Education kommen.

 

Bitte beachten Sie, dass das Anpassungsstudium nach BQFG kein „Lehrgang“ im Sinne eines festen Kurses von 9-17 Uhr ist! Es kann zum Beispiel sein, dass Sie an einem Tag Veranstaltungen von 8-10 Uhr, 12-14 Uhr sowie 16-18 Uhr, an einem anderen Tag von 12-16 Uhr oder an einem Tag gar keine Veranstaltungen haben. Hinzu kommen jeweils Vor- und Nachbereitungszeit für die Module sowie für die Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. Erstellung von Portfolios/ Hausarbeiten/ Referaten, Prüfungsvorbereitung).

Arbeiten neben dem Studium ist grundsätzlich möglich. Das Anpassungsstudium sollte Priorität vor weiteren Tätigkeiten haben.

Was Sie bedenken müssen: 

  • Eine Tätigkeit neben dem Anpassungsstudium kann dazu führen, dass sich Ihr Abschluss verzögert, weil sie z.B. manche Veranstaltungen aus Zeitgründen nicht besuchen können.
  • Der gesamte Anpassungslehrgang muss aktuell nach 3 Jahren abgeschlossen sein.
  • Verlängerungen sind aktuell nur in Ausnahmefällen möglich und müssen vorab durch das Staatliche Prüfungsamt genehmigt werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie an einer Schule arbeiten.

 

Sie haben vom Staatlichen Prüfungsamt für eine Anerkennung Auflagen von mehr als 60 CP Studium und einen berufspraktischen Teil von 12 Monaten oder mehr bekommen?

  • Vereinbaren Sie bitte unbedingt vor Beginn des Studiums eine Beratung im Studienzentrum.
  • Wir helfen Ihnen besser einschätzen zu können, in welchem Umfang Arbeiten während des Studiums in Ihrer persönliche Situation realistisch und machbar ist.

Das reguläre Lehramtsstudium an der Universität Bremen besteht aus einem Bachelor in 2 Fächern (Lehramt Gymnasium/Oberschule) bzw. 3 Fächern (Grundschule). Das Bachelorstudium umfasst 180 Credit Points und dauert 3 Jahre. Darauf folgt ein Master of Education mit 2 Jahren Regelstudienzeit und 120 Credit Points.

Inhalte und Ablauf eines regulären Lehramtsstudiums an der Universität Bremen können Sie in den Modulhandbüchern sowie den Studienverlaufsplänen (Bachelor und Master of Education) Ihres Studienfachs nachvollziehen:

Modulhandbücher – Dort finden Sie die Inhalte der einzelnen Module im regulären Lehramtsstudium.

Studienverlaufspläne – Dort sehen Sie, in welcher Reihenfolge die Module in der Regel studiert werden.

 

Im Vergleich zu einem regulären Lehramtsstudium studieren Sie im Anpassungsstudium (Bachelor und Master) insgesamt:

  •  10 bis 45 Credit Points für ein Fach, das Sie bereits im Land Ihrer Lehramtsausbildung absolviert haben.
  •  45 Credit Points (Grundschule) bzw. 80 Credit Points (Gymnasium/Oberschule) für ein komplett neues Fach.

 

Das Anpassungsstudium sieht nur das Studium der Fachwissenschaften und der Fachdidaktik vor. Im Unterschied dazu haben Studierende im regulären Lehramtsstudium auch einen erziehungswissenschaftlichen Anteil. Ein weiterer Unterschied ist, dass Sie im Anpassungsstudium keine verpflichtenden Schulpraktika absolvieren.

Es werden also im „Anpassungsstudium nach BQFG“ an der Universität Bremen nur Anteile des regulären Lehramtsstudiums absolviert.

Das Studium ist in ein Winter- und ein Sommersemester unterteilt:

Das Wintersemester (WiSe) beginnt am 1. Oktober und endet am 31. März. Das Sommersemester (SoSe) beginnt am 1. April und endet am 30. September. Die Unterrichtszeiten variieren von Jahr zu Jahr innerhalb der Semesterperioden. Die aktuellen Veranstaltungszeiten finden Sie hier.

Im Veranstaltungsverzeichnis können Sie sich einen Überblick über das aktuelle Semester und vergangene Semester verschaffen. So können Sie zum Beispiel sehen, welche Module im Sommer- oder im Wintersemester angeboten werden. Die Zeiten, in denen Veranstaltungen angeboten werden, können von Semester zu Semester variieren.

Die Veranstaltungen für das jeweils nächste Semester werden in der Regel bis Ende August (WiSe) bzw. Mitte März (SoSe) vollständig im Vorlesungsverzeichnis eingetragen.

Um das Veranstaltungsangebot für Ihr Fach zu finden, müssen Sie oben das passende Semester auswählen und dann unter dem passenden Fachbereich das Veranstaltungsverzeichnis für den Bachelor und für den Master of Education (M.Ed.) durchsehen. Die Veranstaltungen für das Fach Deutsch als Zweitsprache finden Sie z.B. unter "Germanistik/Deutsch, B.A." und "Germanistik Fachwissenschaften/Fachdidaktik, M.Ed." im Fachbereich 10.

Das Anpassungsstudium wird durch das Land Bremen finanziert und ist für Personen mit einem Bescheid des Staatlichen Prüfungsamts kostenfrei.

Sie sind während des Studiums jedoch nicht regulär als Studierende eingeschrieben und können daher nicht auf die für Studierende geltenden Vergünstigungen (BAFöG, Stipendien, Semesterticket, Bilbliotheksausweis, etc.) zurückgreifen.

 

Für die Zulassung zum Fach Englisch sind ebenfalls Sprachkenntnisse auf C1-Niveau erforderlich. Die von der Universität akzeptierten Nachweise finden Sie hier: B2/C1 Nachweis Englisch - Universität Bremen (uni-bremen.de)

Falls Sie bereits ein Studium mit dem Hauptfach Englisch oder einen komplett englischsprachigen Bachelor oder Master abgeschlossen haben, ist eventuell eine Befreiung vom Sprachnachweis möglich. Um dies prüfen zu lassen, wenden Sie sich bitte direkt an Frau Sarvanathan vom Sprachenzentrum (Kontakt siehe Link oben).  

 

Falls Sie überlegen, Deutsch als volles Fach (80 CP Gymnasium/Oberschule bzw. 45 CP Grundschule) neu zu studieren, empfehlen wir Ihnen, bei Studienbeginn bereits über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C2 (GER) zu verfügen. 

Aktualisiert von: ZfLB