Zulassung nach §3 (4) ?

Wer zum Master of Education Lehramt Gymnasium/Oberschule an die Universität Bremen wechselt, studiert in der Regel nach dem regulären Studienverlauf, festgelegt in der Masterprüfungsordnung.

In manchen Fällen steht allerdings im Zulassungsbescheid, dass nach §3 (4) der Zugangsordnung eingeschrieben wurde. Dies ist der Fall, wenn jemand in einem oder beiden Fächern weniger Fachwissenschaften im Erststudium erbracht hat als Studierende der Universität Bremen, dafür aber mehr Erziehungswissenschaften oder mehr im zweiten Fach. In dem Fall werden die fehlenden fachlichen Studienanteile im Master nachstudiert und dafür weniger im zweiten Fach oder den Erziehungwissenschaften. Der Studienplan wird dann auf einem Laufzettel bzw. Formblatt durch die Fachbeauftragten festgelegt.

Wenn das auf Sie zutrifft, beachten Sie bitte die folgenden Informationen, Hinweise und Downloads zur Erstellung des Studienplanes:

Beratung

Erstberatung zum Studienplan

Der Laufzettel zum Studienplan wird im Studienzentrum Lehramt ausgehändigt.

Sie haben

  1. den Bachelorabschluss an einer anderen Hochschule als der Universität Bremen erlangt,
  2. sich an der Universität Bremen erfolgreich um einen Studienplatz im Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Oberschulen beworben und
  3. sind nach Zugangsordnung §3 Absatz 4 für den Master of Education (M.Ed.) Gymnasien und Oberschulen zugelassen worden?

Dann unterscheidet sich Ihr Studium von dem Ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen.

Was ist anders?

Wenn Sie den Studienplatz annehmen, gelten für Ihr Studium die Regelungen in §2 (2) der  "Fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien/Oberschulen" in der jeweils aktuellen Fassung. Ihr Studienverlauf weicht damit vom regulären Studienverlauf im M.Ed. Gy/OS an der Uni Bremen ab. Ihr Masterstudium umfasst wie bei allen anderen Studierenden 120 CP, der Anteil der fachwissenschaftlichen und erziehungswissenschaftlichen Module kann jedoch variieren. Auf der Basis verpflichtender Studienberatungen in den beiden Fächern und der Erziehungswissenschaften wird Ihr konkreter Studienverlauf für den Master of Education festgelegt. Die Masterarbeit müssen Sie in den Erziehungswissenschaften schreiben, es sei denn, der vereinbarte Studienverlauf entspricht im Bereich Erziehungswissenschaft demjenigen im regulären Master of Education. Dann kann die Masterarbeit auch in einem der beiden Fächer geschrieben werden.

Um zu klären, in welchem Umfang Sie Studienleistungen in diesen Bereichen erbringen müssen und welche Module dafür in Frage kommen, müssen Sie an insgesamt 3 obligatorischen Studienverlaufsberatungen teilnehmen: Bei dem/der Fachbeauftragten jedes Faches und bei dem/der Fachbeauftragten der Erziehungswissenschaften.

Termine vereinbaren

Sie vereinbaren zuerst einen Termin beim Studienzentrum Lehramt, wo Sie das Formblatt zur Erstellung des Studienplanes und Erläuterungen zum Vorgehen erhalten. Den Kontakt finden Sie oben auf dieser Seite. Zudem vereinbaren Sie Termine mit den Fachbeauftragten der beiden Fächer und zum Schluss einen Termin in der Erziehungswissenschaft. Die Entscheidungen aus den beiden Fächern sind zwingende Voraussetzung, damit der/die Fachbeauftragte der Erziehungswissenschaft Ihren Studienverlauf bearbeiten und damit fertigstellen kann.

Unterlagen mitbringen

Die Fachbeauftragten benötigen Nachweise zu Ihrem Bachelorstudium (Transcript of Records) sowie den Laufzettel (auf Anfrage beim Studienzentrum Lehramt erhältlich) vom Studienverlauf M.Ed. Extern. Lesen Sie die Hinweise zum Ausfüllen des Laufzettels aufmerksam durch und nehmen Sie das gesamte Dokument zu jedem Termin mit den Fachbeauftragten mit!

Noch vor Beginn des Studiums

  • Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig schon vor Beginn des Wintersemesters um Termine beim Studienzentrum Lehramt und bei allen drei Fachbeauftragten. Die Fachbeauftragten benötigen Nachweise über alle Ihre Studienleistungen in der Fachwissenschaft des betreffenden Faches.

Hinweise zur Abgabe des fertigen Studienverlaufsplans

Der endgültige und von allen Fachbeauftragten unterschriebene Studienplan muss eingereicht werden

  1. bis spätestens Ende des 1. Semesters: in Kopie beim Sekretariat für Studierende  (ansonsten gibt es eine Rückmeldesperre zum nächsten Semester, bis der Plan vorliegt)
  2. bis spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit: im Original beim Zentralen Prüfungsamt

Bitte kopieren Sie den Studienverlauf außerdem für sich und heften das Dokument gut und sicher bis zum Ende Ihres Studiums ab.