Wer zukünftig an der Universität Bremen Rechtswissenschaft als Vollfach studiert, erhält die Möglichkeit in diesem Studiengang nicht nur die Erste juristische Prüfung (Staatsexamen), sondern auch den Bachelor of Laws (LL.B.) zu erwerben. Möglich ist es auch, sich nur für einen der beiden Abschlüsse zu entscheiden. Der Erhalt des Bachelor of Laws (LL.B.) setzt nicht das Bestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung voraus, da er rein universitär verliehen wird. Auch Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2024/25 ihr Studium aufgenommen haben, haben die Möglichkeit, in die neue Prüfungsordnung. Sie können damit bereits den Bachelor of Laws (LL.B.) erhalten, bevor Sie zu den Klausuren im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung antreten. Damit müssen Studierende selbst bei endgültigem Nichtbestehen des Staatsexamens die Universität nicht mehr ohne Abschluss verlassen.