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Moot Court Arbeitsrecht

Am 16. Januar 2020 fand in Erfurt zum achten Mal der vom Bundesarbeitsgericht ausgerichtete arbeitsrechtliche Moot Court Wettbewerb statt.

Teilgenommen haben 31 studentische Teams aus insgesamt 19 bundesdeutschen Hochschulen. Die Universität Bremen war in diesem Jahr mit zwei Teams und insgesamt sechs Studierenden beim Moot Court vertreten, die von Professor Dr. Sebastian Kolbe und Lars Tangemann betreut wurden.

Den Studierenden war die Aufgabe gestellt, im Rahmen eines vorgegebenen Sachverhalts fiktive Prozessparteien mit ihren gegensätzlichen Anliegen vor Gericht zu vertreten. In diesem Zusammenhang waren Rechtsfragen einer Restitutionsklage bei einem rechtskräftig zulasten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Kündigungsschutzverfahrens betreffend eine Verdachtskündigung zu behandeln. Ferner betraf das Verfahren einen hilfsweise verfolgten Wiedereinstellungsanspruch. Die Teams hatten dazu einen Schriftsatz zu erstellen und mussten in einer mündlichen Verhandlung vor einer aus Richterinnen und Richtern des Bundesarbeitsgerichts bestehenden Kammer ihre Argumente austauschen.

Das erste Team der Universität Bremen, bestehend aus Mona Rietmann, Karoline Hengelhaupt und Leon Varlemann, trat vor den Bundesrichtern gegen ein Team der Universität Rostock an. Lucia Wilkening, Katharina Borchers und Kai Dabrowski, die das zweite Bremer Team bildeten, vertraten die Interessen ihrer fiktiven Mandantin gegen das Team der EBS Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden. Alle Teilnehmer überzeugten durch ihre gewissenhafte Vorbereitung, ihr starkes Auftreten vor den Bundesrichtern und ihre bemerkenswerte Entwicklung im Verlauf des Wettbewerbs.

Unser besonderer Dank gilt Dr. Volker Stelljes sowie Dr. Amel Saric für ihre fachliche Unterstützung und ihren wertvollen Rat in der Vorbereitung. Ebenso möchten wir uns bei der Kanzlei Büsing Müffelmann & Theye für die finanzielle Unterstützung bedanken.

Moot Court Team 2020