Bachelorabschluss
Zeitplanung
Wenn Sie sich nicht für einen weiterführenden Master bewerben wollen, ist dieser enge Zeitplan natürlich nicht verbindlich!
Die ideale Beispiel-Zeitrechnung des Prüfungsamts (ZPA) für das erfolgreiche Abschließen des Abschlussmoduls (Bachelorarbeit) gestaltet sich folgendermaßen:
- bis 01.04. Abgabe der vollständig ausgefüllten Anmeldungsunterlagen im Prüfungsamt, dann garantiert das Prüfungsamt eine fristgerechte Bearbeitung der Unterlagen für ein Master-Anschlussstudium
- Bearbeitungszeit im ZPA, d.h. Benennung der Gutachter/innen durch das Prüfungsamt mit Setzen der Abgabefrist: ca. 2 Wochen
- der Zeitraum zur Bearbeitung der Bachelor-Arbeit beträgt in der Regel 12 Wochen (Regelungen zu Bearbeitungszeit, Umfang, etc. entnehmen Sie bitte Ihrer fachspezifischen Prüfungsordnung); daraus ergibt sich: Abgabe der Bachelorarbeit ist ca. Ende Juni bis Mitte Juli.
- Bearbeitungsfrist der Gutachter/innen: ca. 3 Wochen; bis Mitte/Ende August müssen also die Gutachten beim ZPA abgegeben werden
- Erstellung der Zeugnisse durch das Prüfungsamt: im Laufe des Septembers
Siehe dazu auch: "Leitfaden für das Ablegen der Bachelorarbeit in den BA Studiengängen im FB 09" des Zentralen Prüfungsamts (ZPA)
Hinweise zur Masterbewerbung
Für die Bewerbung zu den MA-Studiengängen an der Universität Bremen benötigen Sie ein vorläufiges Zeugnis ("Transcript of records"), das vom Prüfungsamt so ausgestellt werden muss, dass es zur regulären Bewerbungsfrist (Bitte entnehmen Sie die geltenden Fristen der Datenbank Studium) eingereicht werden kann (i.d.R. müssen 150 CP bereits erworben sein).
Nachweise über Sprachkenntnisse und das erfolgreiche Bestehen des Bachelors können bis zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn des Wintersemesters nachgereicht werden. Das abschließende Zeugnis und die Bachelor Urkunde müssen bis zum 31.12. des Jahres vorliegen.
Informationen hierzu finden Sie auf dem Master-Portal der Universität Bremen. Um die rechtzeitige Zeugnisausgabe zu gewährleisten, sollte der Beispiel-Zeitablaufplan möglichst nicht überschritten werden.