Wiederholung von Prüfungen
Nicht-Bestandene Modulprüfungen können innerhalb der Prüfungsfrist (1+4-Semester) wiederholt werden. Die Anzahl an Wiederholungsversuchen wird dabei nicht gezählt; als Studierende haben Sie ein Anrecht auf 1 Wiederholungsprüfung pro Semester (somit ergibt sich ein Mindestanspruch aus: 1 regulärer Termin plus mindestens 4 Wiederholungen.
Wichtig:
Zur Wiederholungsprüfung müssen Sie sich selbständig bei PABO erneut anmelden.
Das heißt am Ende der Notenmeldungsfrist gibt es 3 Szenarien:
- Modulprüfung bestanden
= keine Wiederholung möglich, auch nicht zur Notenverbesserung - Modulprüfung nicht bestanden
= "Versäumnis/5,0", Wiederholung möglich, Wiederholungsprüfung bei PABO anmelden! - Modulnote nicht eingetroffen
= "Versäumnis auf Grund fehlender Notenmeldung" - dieser Fall hat 2 Varianten:
a) Prüfung wurde (doch) nicht abgelegt oder Prüfung wurde nicht bestanden, aber von den Lehrenden noch nicht gemeldet; dann sollten Sie sich zur Wiederholung anmelden
b) Prüfung wurde abgelegt und bestanden, aber die Note liegt noch bei den Lehrenden = keine Wiederholung möglich und nötig, keine Anmeldung zur Wiederholungsprüfung