Freiwillige Zusatzleistungen
Freiwillige Zusatzleistungen im Bachelor
Das Zentrale Prüfungsamt definiert eine Freiwillige Zusatzleistung (FZL) als "eine Prüfungsleistung, die nicht curricular festgeschrieben ist."
Das bedeutet, sollten Sie über die für Ihren Bachelor-Abschluss erforderlichen und im Fachcurriculum definierten 180 Credit Points (CP) hinaus weitere Leistungen erbracht haben, können Ihnen diese unter bestimmten Bedingungen als "Freiwillige Zusatzleistungen" im Transcript of Records gesondert aufgeführt werden.
Zur Anerkennung von "Freiwilligen Zusatzleistungen" gibt es grundlegende Bestimmungen:
- Die Leistungserbringung muss an der Universität Bremen erfolgt sein.
- Ausnahmen: Prüfungsleistungen, die durch Studienprogramme/Erasmus, individuelle Studienverlaufspläne oder von Free movern an anderen Universitäten im immatrikulierten Studienprogramm erbracht wurden.
Wichtiger Hinweis:
Leistungen, die an anderen Universitäten außerhalb der genannten Möglichkeiten erbracht wurden, werden nicht als FZL ausgewiesen.
Leistung bedeutet gemäß des Allgemeinen Teils (AT) der Prüfungsordnung (PO):
- es muss eine Prüfungsleistung nachgewiesen werden
- Prüfungsform muss erkennbar sein
- diese muss an der Universität Bremen erbracht worden sein (Ausnahmen s.o.)
- CP / ECTS müssen ausgewiesen werden
- Präsenz-Leistungen/ Teilnahmescheine sind keine Leistungen im Sinne des ATs
In der Beilage zum Zeugnis werden keine CP-Angaben und keine Noten für die "Freiwilligen Zusatzleistungen" aufgeführt oder ausgewiesen.
Alle Infos zu den "Freiwilligen Zusatzleistungen" (.pdf) kompakt