Habilitation
Die Habilitation dient dem Nachweis besonderer wissenschaftlicher Leistungen und zielt darauf ab, in einem förmlichen Verfahren die besondere Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit in Forschung und Lehre auf einem bestimmten Fachgebiet festzustellen.
Die Zulassung zur Habilitation setzt grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschulstudium und die Promotion voraus. Ferner setzt sie in der Regel eine zusätzliche wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Fachgebiet voraus, für das die Habilitation angestrebt wird.
Über die Zulassung zur Habilitation entscheidet der Fachbereichsrat.
Habilitationsordnung der Universität Bremen (Neufassung vom 13.12.1999)
Habilitationsordnung
Über die Zulassung zur Habilitation entscheidet der Fachbereichsrat. Der Dekan oder die Dekanin hat den Antrag auf Zulassung zur Habilitation unverzüglich dem Fachbereichsrat zur Entscheidung vorzulegen.