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Einführung eines integrierten Bachelorstudiengangs im Rahmen des Staatsexamens!

Nach dem Prinzip „Eine Prüfungsordnung, zwei Abschlüsse“ führt der Fachbereich Rechtswissenschaft zum WS 2024/25 einen integrierten Bachelorabschluss (LL.B.) im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaft mit Abschluss Erste juristische Prüfung (Staatsexamen) ein.

Wer zukünftig an der Universität Bremen Rechtswissenschaft als Vollfach studiert, erhält die Möglichkeit in diesem Studiengang nicht nur die Erste juristische Prüfung (Staatsexamen), sondern auch den Bachelor of Laws (LL.B.) zu erwerben. Möglich ist es auch, sich nur für einen der beiden Abschlüsse zu entscheiden. Der Erhalt des Bachelor of Laws (LL.B.) setzt nicht das Bestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung voraus, da er rein universitär verliehen wird. Auch Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2024/25 ihr Studium aufgenommen haben, haben die Möglichkeit, in die neue Prüfungsordnung. Sie können damit bereits den Bachelor of Laws (LL.B.) erhalten, bevor Sie zu den Klausuren im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung antreten. Damit müssen Studierende selbst bei endgültigem Nichtbestehen des Staatsexamens die Universität nicht mehr ohne Abschluss verlassen.

Weitere Informationen gibt es hier.

Hörsaal Fachbereich Rechtswissenschaft
Aktualisiert von: FB 6