Wechsel der Prüfungsordnung & Antrag auf Anerkennung von Leistungen
Antrag auf Anerkennung von Leistungen für den Prüfungsordnungswechsel
Die Frist zur Beantragung des Wechsels der Prüfungsordnung ist am 15. November 2024 verstrichen.
Nun ist bis zum 14. Dezember 2024 von allen Studierenden, welche den Wechsel beantragt haben, ein Antrag auf Anerkennung der bisher erbrachten Leistungen zu stellen. Das Formular finden Sie rechts.
Folgende Hinweise und Ablauf bitte unbedingt beachten:
- Den Antrag unterzeichnen. In der Tabelle oben Namen und Matrikelnummer einfügen und alle Leistungen ankreuzen, für welche die Anerkennung beantragt wird sowie die entsprechenden Noten eintragen Im fortgeschrittenen Schwerpunktstudium können gegebenenfalls Lehrveranstaltungsbesuche angerechnet werden. Dazu und zur Anerkennung von Schlüsselqualifikationen bitte die Hinweise unten beachten.
- Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mitsamt eines aktuellen PABO-Auszugs zuerst beim Fachbereich einzureichen. Dort wird die Anerkennung geprüft und der der Antrag dann zur Bearbeitung an das ZPA weitergeleitet
- Nach erfolgter Anerkennung versendet das ZPA einen schriftlichen Bescheid und die anerkannten Leistungen werden bei PABO sichtbar.
Adressen für die Einreichung des Antrags
Postalisch:
Universität Bremen
Fachbereich 06 – Rechtswissenschaft
Prüfungsausschuss
Postfach 330 440
28334 Bremen
Per Mail als eigenhändig unterzeichnetes und eingescanntes PDF-Dokument:
anerkennung-jura@uni-bremen.de
Hinweise zum Ausfüllen der Tabelle
Im Falle eines fortgeschrittenen Schwerpunktstudiums können unbenotete Besuche von Lehrveranstaltungen für Module angerechnet werden.
Diese sind im Abschnitt "Individuelle Leistungen / LV-Besuche" einzutragen.
Schlüsselqualifikationen gemäß § 27 oder § 31 Abs. 2 Nr. 5 PO Jura 2010 können, wenn Sie einen juristischen Inhalte hatte, für Wahlmodule angerechnet werden. Diese sind dafür im entsprechenden Abschnitt der Tabelle einzutragen. Im Zweifelsfall sollen die Veranstaltungen den jeweiligen Module "Neue Entwicklungen im..." zugeordnet werden.
Unter der neuen Prüfungsordnung hat sich die Modulzuordnung im Strafrecht im Hauptstudium verschoben. Die Note für das Modul Strafrecht II (alte PO) wird sowohl für das neue Modul Strafrecht II als auch für das neue Modul Strafrecht III anerkannt.