Studienverlauf
Dieser Studiengang nimmt seit dem WiSe 24/25 keine neuen Studierenden auf!
Als erster Teil der gesamten Juristenausbildung ist das universitäre Rechtsstudium auf 10 Semester ausgelegt und inhaltlich so konzipiert, dass nach seinem erfolgreichen Durchlaufen die „Erste Juristische Prüfung“ abgelegt werden kann. Es teilt sich in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium erstreckt sich über die ersten beiden Semester, nach denen die Zwischenprüfung abzulegen ist. Die Ausbildung in den Pflichtfächern setzt sich dann noch bis zum fünften Semester fort. Das übrige Hauptstudium besteht aus dem Schwerpunktstudium sowie der Examensvorbereitung, wobei die Reihenfolge hier individuell gewählt werden kann.