Allgemeine Informationen

Das Schwerpunktbereichsstudium erstreckt sich in der Regel vom sechsten bis zum achten Semester.

Dabei kann aus einem der sechs angebotenen Schwerpunktbereiche gewählt werden.

Innerhalb jedes Schwerpunkts sind die 4 Pflichtmodule, erkennbar am Suffix "P1 - P4" sowie das Seminarmodul, erkennbar am Suffix "S" zu absolvieren.

Zusätzlich müssen zwei schwerpunktübergreifende Module, erkennbar am Suffix "W" absolviert werden.

Prüfungsformen innerhalb des Schwerpunkts sind zum einen die wissenschaftliche Arbeitsprobe (Pflichtmodule und schwerpunktübergreifende Module) sowie die wissenschaftliche Seminararbeit (S-Modul).

Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den Modulen variiert jedes Semester. Aktuelle Informationen finden Sie im jeweiligen Modulhandbuch(LINK) und im Veranstaltungsverzeichnis (LINK):

Schwerpunktbereichsprüfung

Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus einer Hausarbeit und einer mündlichen Gruppenprüfung.

Sie wird im Sommer- und im Wintersemester angeboten, die jeweiligen Anmeldefristen finden Sie hier.

Die Schwerpunktbereichsprüfung zählt gleichzeitig als Bachelorprüfung für den Erwerb des Bachelor of Laws.